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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    1/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R460
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R4604.03
Radgröße:                                                  6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                           590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1945 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   SKODA automobilovà a.S.Mladà Boleslav / CSFR

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
781, 785, 787, 791, 795          Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40308 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    2/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         781
ABE / EG-Genehmigung:        G019 ab Nachtrag 2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 50    Favorit                 175/65R14                           A01) bis A10)
                                                                          K03a)K12)
                                        185/60R14
                                        K34)

                                        185/50R14
                                        K34)
G019/Nt03E     690/700



Typ:                         785
ABE / EG-Genehmigung:        G022 ab Nachtrag 2
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 50    Forman                  175/65R14                           A01) bis A10)
                                                                          K03a)K12)
                                        185/60R14
                                        K34)

                                        185/50R14
                                        K34)
G022/Nt03E     690/760



Typ:                         787
ABE / EG-Genehmigung:        G187
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 42    Skoda Pick Up             175/65R14                         A01) bis A10)
                                                                          K03a)K12)
                                        185/60R14
                                        K34)

                                        185/50R14
                                        K34)
AB NT I



Typ:                         791
ABE / EG-Genehmigung:        G952
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Felicia                   175/65R14                         A02) bis A10)

                                        185/55R14

                                        185/60R14
G952/NT05E     795/800                                                    4/100/57




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
Seite :                    3/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         791
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0011*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Felicia                  175/60R14                          A02) bis A10)

                                        175/65R14

                                        185/55R14

                                        185/60R14
e11*93/81*0011*11    795/800                                              4/100/57



Typ:                         795
ABE / EG-Genehmigung:        H110
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Felicia Combi             175/60R14                         A02) bis A10)

                                        175/65R14

                                        185/55R14

                                        185/60R14
H110/NT03E           795/800                                              4/100/57



Typ:                         795
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 55    Felicia Combi            175/60R14                          A02) bis A10)

                                        175/65R14

                                        185/55R14

                                        185/60R14
e11*93/81*0019*10E   795/800                                              4/100/57



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.

K34) An Achse 2 ist die Ausbuchtung im äußeren Radhaus im Bereich von ca. 100 mm vor und
     50 mm hinter der senkrechten Radmittenebene auf einer Breite von ca. 30 mm an den
     äußeren Kotflügel anzulegen.



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. :               14b
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Die Anlage Nr. 14b mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




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