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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11h
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type :     42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                                         42R460
Art des Rades:                                                    einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                                   RONAL
Montageposition:                                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                                              42R4604.03
Radgröße:                                                                      6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                                              38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                                          100 mm
Lochzahl:                                                                           4
Mittenlochdurchmesser:                                                         68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung:                                                         8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung:                                                         15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung:                                                          Kegel 60°
Zentrierart:                                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                                              6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                                               590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                                        1945 mm
Impact-Reifen:                                                             155/65R14[590]



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
Fahrzeug-             Rad-                Radgröße ET           erf.    erf. Ab-   Bearbeitungs-
hersteller            anbindung                                 Radlast rollumfang stand
Subaru                4/100/54,0          6x14         38       430     1800       siehe unten

Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
FZ-                    Fahrzeugtyp          Handelsbezeichung     kl.       Bremskontur-Nr.   VA   HA   Bemerkungen
Grundgenehmigung                                                  Durch-
                                                                  messer
e13*2001/116*0147*    M3                    SIRION/SUBARU         13        DA410054-006      J    J
                                            JUSTY
e11*2001/116*0354*    M3G                   JUSTY LPG             13        DA410054-006      J    J
e4*2001/116*0071*     NH                    JUSTY G3X             14        SB410054-001      J    J




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
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Verwendungsbereich
07.07.2014             WOL           Akt. a. DB,NN
11.06.2013             WOL           NN., Typen M3, M3G jetzt aus BD
09.07.2012             KWG           NN
22.02.2012             WOL           NN , Aufl-Update
15.07.2011             KWG           NN
16.12.2010             ELG           NN
09.11.2010             ELG           bei M3 (Justy) kW-Zahlen korrigiert
31.05.2010             Wol           NN
15.06.2009             KWG           NT- Stände akt. Typ M3G hinzu
02.09.08               Wol           In DB erfasst
02.09.08               Wol           NN.
03.01.2008             Ssl           Typ M3 (Fz-Daten siehe Dai. Sirion M3 hinzu, „VB“ ergänzt
08.06.2007             Wol           Akt.
16.03.2007             els           NN
10.10.2006             els           erstellt wie Suzuki MH
Datum                  Kurzzeichen   Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Magyar Suzuki Corporation, Esztergom / Ungarn, bzw.
                                Daihatsu Motor Co., Ltd.

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                         Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                             moment
NH                                      Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40335 110 Nm
                                        M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
M3, M3G                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP40345 110 Nm
                                        M12x1,5

------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
Typ:                          NH
ABE / EG-Genehmigung:         e4*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen fengrößen
                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73     Subaru Justy G3X        165/70R14 -81 U=1793 ww. Serie            A02) bis A10)
              (Frontantrieb)           M00)                                      E19)

                                             165/70R14-81 M+S U=1793
                                             M00)

                                             175/65R14 -82 U=1781 ww. Serie

                                             185/60R14 -82 U=1763
e4*2001/116*0071*04E   800/760(0)                                                 4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
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Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M3                             e13*2001/116*0147*..max.NTvon: 3 NTbis: 8
M3G                            e11*2001/116*0354*..max.NTvon: 0 NTbis: 3
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                         Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
51              Subaru Justy            165/65R14 LI83 U1739 M4.5-6.0(5.0)             A02) bis A10)
51              (Frontantrieb)          A93)                                           E19a)

                                         165/70R14 LI85 U1793 M4.0-5.5(5.0)
                                         A93)M00)

                                         175/60R14 LI83 U1726 M5.0-6.0(5.0)
                                         A93)

                                         175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)

                                         185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
                                         A01) K04)

                                         195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0)
                                         A01) K04)

                                         205/50R14 LI88 U1714 M5.5-7.5(6.5)
                                         A01) K01)K04) K16)

                                         205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5)
                                         A01) K01)K04) K16)

                                                 Achslasten VA/HA:750-750/790-790(-)



------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000557-E0-104-11h~SB-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
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A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).A93XX

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.E19XX

E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.E19aXX

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX




RA-000557-E0-104-11h~SB-4-100-54-ET38_42R460.docx
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Nr. / No. :                RA-000557-E0-104
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K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.K16XX

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.M00XX

EndeAuflagen

Die Anlage Nr. 11h mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




RA-000557-E0-104-11h~SB-4-100-54-ET38_42R460.docx