Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730
Nr. / No. : RA-000557-E0-104
Anlage-Nr. / Attachment : 11h
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
zyl.Mass Bef.-Bohrung: 8.80 mm
Durchm. Bef.-Bohrung: 15.00 mm
Sitzart Bef.Bohrung: Kegel 60°
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Impact-Reifen: 155/65R14[590]
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Link zur Festigkeitsprüfung
Fahrzeug- Rad- Radgröße ET erf. erf. Ab- Bearbeitungs-
hersteller anbindung Radlast rollumfang stand
Subaru 4/100/54,0 6x14 38 430 1800 siehe unten
Ergebnis für :VH : 42R4604.03; 4/100/68
FZ- Fahrzeugtyp Handelsbezeichung kl. Bremskontur-Nr. VA HA Bemerkungen
Grundgenehmigung Durch-
messer
e13*2001/116*0147* M3 SIRION/SUBARU 13 DA410054-006 J J
JUSTY
e11*2001/116*0354* M3G JUSTY LPG 13 DA410054-006 J J
e4*2001/116*0071* NH JUSTY G3X 14 SB410054-001 J J
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Nr. / No. : RA-000557-E0-104
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Verwendungsbereich
07.07.2014 WOL Akt. a. DB,NN
11.06.2013 WOL NN., Typen M3, M3G jetzt aus BD
09.07.2012 KWG NN
22.02.2012 WOL NN , Aufl-Update
15.07.2011 KWG NN
16.12.2010 ELG NN
09.11.2010 ELG bei M3 (Justy) kW-Zahlen korrigiert
31.05.2010 Wol NN
15.06.2009 KWG NT- Stände akt. Typ M3G hinzu
02.09.08 Wol In DB erfasst
02.09.08 Wol NN.
03.01.2008 Ssl Typ M3 (Fz-Daten siehe Dai. Sirion M3 hinzu, „VB“ ergänzt
08.06.2007 Wol Akt.
16.03.2007 els NN
10.10.2006 els erstellt wie Suzuki MH
Datum Kurzzeichen Art der Änderung/-en
Fahrzeughersteller oder Marke : Magyar Suzuki Corporation, Esztergom / Ungarn, bzw.
Daihatsu Motor Co., Ltd.
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
NH Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
M3, M3G Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm
M12x1,5
------------BEGINN VERWENDUNGSTABELLEN------------
Typ: NH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0071*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen fengrößen
vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Subaru Justy G3X 165/70R14 -81 U=1793 ww. Serie A02) bis A10)
(Frontantrieb) M00) E19)
165/70R14-81 M+S U=1793
M00)
175/65R14 -82 U=1781 ww. Serie
185/60R14 -82 U=1763
e4*2001/116*0071*04E 800/760(0) 4/100/54
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Auftraggeber / Customer : Ronal GmbH
Teiletyp / Part type : 42R460
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
M3 e13*2001/116*0147*..max.NTvon: 3 NTbis: 8
M3G e11*2001/116*0354*..max.NTvon: 0 NTbis: 3
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Subaru Justy 165/65R14 LI83 U1739 M4.5-6.0(5.0) A02) bis A10)
51 (Frontantrieb) A93) E19a)
165/70R14 LI85 U1793 M4.0-5.5(5.0)
A93)M00)
175/60R14 LI83 U1726 M5.0-6.0(5.0)
A93)
175/65R14 LI86 U1781 M5.0-6.0(5.0)
185/60R14 LI86 U1763 M5.0-6.5(5.5)
A01) K04)
195/55R14 LI82 U1739 M5.5-7.0(6.0)
A01) K04)
205/50R14 LI88 U1714 M5.5-7.5(6.5)
A01) K01)K04) K16)
205/55R14 LI85 U1775 M5.5-7.5(6.5)
A01) K01)K04) K16)
Achslasten VA/HA:750-750/790-790(-)
------------ENDE VERWENDUNGSTABELLEN------------
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
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Teiletyp / Part type : 42R460
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).A93XX
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.E19XX
E19a) Nicht geprüft an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb.E19aXX
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K01XX
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Teiletyp / Part type : 42R460
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.K04XX
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.K16XX
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.M00XX
EndeAuflagen
Die Anlage Nr. 11h mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014
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