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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R460
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R4604.03
Radgröße:                                                 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                          590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1945 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
MH, MZ, EX, EX-2                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde           ZP 40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, ER, EZ, EM, GF           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP 40378 110 Nm
                                 M12x1,25
MM                               bis NT06                                   ZP 40378 110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,25
                                 ab NT07                                    ZP 40335 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




RA-000557-A0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    2 / 10                                                                Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        H032
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                  Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 72    Suzuki Baleno              165/65R14                               A02) bis A10)

                                         175/60R14

                                         175/65R14

                                         185/60R14
89                    Suzuki Baleno      185/60R14

                                         165/65R14 M+S
H032/NT03             795/865                                                    4/100/54



Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 73    Suzuki Baleno            165/65R14 M+S                              A02) bis A10)

                                         175/65R14

                                         185/60R14
55 bis 89             Suzuki Baleno      185/60R14

                                         165/65R14 M+S
e6*98/14*0024*04E     805/880                                                    4/100/54



Typ:                         EM
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 51    Wagon R                  185/50R14                                 A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                        K31)
                                       195/45R14
e6*95/54*0045*01E     690/690                                                    4/100/54



Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 39 bis 69    Wagon R +                155/65R14                                 A01) bis A10)B21)
                                       E05)M00)                                  E19)K33)

                                         165/60R14

                                         185/50R14

                                         195/45R14
                                         G01)
e4*2001/116*0042*07   810/755                                                    4/100/54



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61           Suzuki Ignis             165/70R14                             A02) bis A10)
                                                                             E19)
                                                175/65R14
                                                A01)K34)

                                                185/60R14
                                                A01)K34)
e4*98/14*0047*04E     750/740                                                4/100/54



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 185/65R14                         A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                             E19)
                                           195/60R14
e4*2001/116*0054*06   2WD:850/880/4WD:870/895                                4/100/54



Typ:                         MH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis            165/70R14                              A01) bis A10)B21)
                                      M00)                                   E19)

                                                165/70R14 M+S
                                                M00)

                                                175/65R14

                                                185/60R14
e4*2001/116*0070*04   800/760(0)                                             4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    4 / 10                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         MZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 75    Suzuki Swift            165/70R14                           A02) bis A10)
                                      A93)M00)

                                         165/70R14 M+S
                                         A93)M00)

                                         175/65R14
                                         A93)

                                         185/60R14
                                         A93)

                                         195/60R14
e4*2001/116*0090*08   830/830(0)                                          4/100/54



Typ:                           MZ
ABE / EG-Genehmigung:          e11*2007/46*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68           Suzuki Swift LPG          165/70R14                         A02) bis A10)
                                        A93)M00)

                                         165/70R14 M+S
                                         A93)M00)

                                         175/65R14
                                         A93)

                                         185/60R14
                                         A93)

                                         195/60R14
e11*2007/46*0051*00   800/800(0)                                          4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         EZ
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 68 bis 75    Suzuki Swift            165/70R14                         A02) bis A10)
                                      A93)M00)

                                        165/70R14 M+S
                                        A93)M00)

                                        175/65R14
                                        A93)

                                        185/60R14
                                        A93)

                                        195/60R14
e4*2001/116*0102*05   800/830(0)                                        4/100/54



Typ:                         EX
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0130*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 63    Suzuki Splash           165/70R14                         A02) bis A10)
                                      A93)M00)

                                        175/65R14
                                        A01)A93)K04)

                                        175/70R14
                                        A01)K04)

                                        185/60R14
                                        A01)K03)K04)

                                        185/65R14
                                        A01)K03)K04)K28)

                                        195/60R14
                                        A01)K01)K04)K28)

                                        205/55R14
                                        A01)K01)K02)K28)

                                        205/60R14
                                        A01)K01)K02)K19)K28)
e4*2001/116*0130*03   835/800(0)                                        4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    6 / 10                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                          EX-2
ABE / EG-Genehmigung:         e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 63    Suzuki Splash LPG        165/70R14                         A02) bis A10)
                                       A93)M00)

                                         175/65R14
                                         A01)A93)K04)

                                         175/70R14
                                         A01)K04)

                                         185/60R14
                                         A01)K03)K04)

                                         185/65R14
                                         A01)K03)K04)K28)

                                         195/60R14
                                         A01)K01)K04)K28)

                                         205/55R14
                                         A01)K01)K02)K28)

                                         205/60R14
                                         A01)K01)K02)K19)K28)
e50*2007/46*0004*01   800/800(0)                                         4/100/54


Typ:                         GF
ABE / EG-Genehmigung:        e6*2001/116*0123*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto             155/65R14                          A01) bis A10)
                                      K03)K04)M00)

                                         165/55R14
                                         A93a)K01)K04)

                                         165/60R14
                                         K01)K04)K45)

                                         185/50R14
                                         K01)K02)K45)

e6*2001/116*0123*00   700/650(0)                                         4/100/54




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Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    7 / 10                                                        Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                          GF
ABE / EG-Genehmigung:         e11*2007/46*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50           Suzuki Alto LPG          155/65R14                         A01) bis A10)
                                       K03)K04)M00)

                                         165/55R14
                                         A93a)K01)K04)

                                         165/60R14
                                         K01)K04)K45)

                                         185/50R14
                                         K01)K02)K45)

e11*2007/46*0054*00   700/650(0)                                         4/100/54



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    8 / 10                                                      Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) An Achse 2 ist das Handbremsseil so zu befestigen, daß ein ausreichender Abstand von
     5 mm zum Felgenhorn gewährleistet ist.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
     Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 °
     hinter der Radmitte herzustellen.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


      Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
      maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
      in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten aufzuweiten.

K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
       seitlichen Schutzleiste umzulegen und die in diesem Bereich ins Radhaus ragenden
       Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
     - im Radhaus sind die oberhalb der Radhausausschnittkante befindlichen Ausbuchtungen
       an das äußere Karosserieblech anzulegen.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf eine
       Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
       Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
       eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
       Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
       Serienbreite zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger
         nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12 mm zu
         kürzen,
     - die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.
RA-000557-A0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    10 / 10                                                       Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460



M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.




Die Anlage Nr. 11i mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




RA-000557-A0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.doc