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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    1/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R460
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R4604.03
Radgröße:                                                 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                          590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1945 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki (J)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
MH, MZ, EX, EX-2                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde            ZP40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, ER, EZ, EM, GF           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40378 110 Nm
                                 M12x1,25
MM                               bis NT06                                   ZP40378 110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,25
                                 ab NT07                                    ZP40335 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        H032
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 72    Suzuki Baleno              165/65R14                                A02) bis A10)

                                         175/60R14

                                         175/65R14

                                         185/60R14
 89                   Suzuki Baleno      185/60R14

                                         165/65R14 M+S
H032/NT03             795/865                                                     4/100/54



Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63; 71; 73   Suzuki Baleno            165/65R14 M+S                              A02) bis A10)

                                         175/65R14

                                         185/60R14
 55; 89               Suzuki Baleno      185/60R14

                                         165/65R14 M+S
e6*98/14*0024*04E     805/880                                                     4/100/54



Typ:                         EM
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 48 bis 51    Wagon R                  185/50R14                                  A01) bis A10)
              (außer 4WD)                                                         K31)
                                       195/45R14
e6*95/54*0045*01E     690/690                                                     4/100/54



Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                       +
 39 bis 69    Wagon R                  155/65R14                                  A01) bis A10)B26)
                                       E05)M00)                                   E19)K33)

                                         165/60R14

                                         185/50R14

                                         195/45R14
                                         G01)
e4*2001/116*0042*07   810/755                                                     4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61           Suzuki Ignis             165/70R14                             A02) bis A10)
                                       M00)                                  E19)

                                                175/65R14
                                                A01)K34)

                                                185/60R14
                                                A01)K34)
e4*98/14*0047*04E     750/740                                                4/100/54



Typ:                             ER
ABE / EG-Genehmigung:            e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen         zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana                 185/65R14                         A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                             E19)
                                           195/60R14
e4*2001/116*0054*06   2WD:850/880/4WD:870/895                                4/100/54



Typ:                         MH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Suzuki Ignis            165/70R14                              A02) bis A10)B21)
                                      M00)                                   E19)

                                                165/70R14 M+S
                                                M00)

                                                175/65R14

                                                185/60R14
e4*2001/116*0070*04   800/760(0)                                             4/100/54




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Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                               e4*2001/116*0102*..
MZ                               e11*2007/46*0051*..
MZ                               e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 165/70R14                         A02) bis A10)
                LPG                        A93)M00)

                                           175/65R14
                                           A93)

                                           185/60R14
                                           A93)

                                           185/65R14
                                           A93)

                                           195/60R14
                                           A01) A93)K04) K38)

                                           205/55R14
                                           A01) K04)K38)

                                           205/60R14
                                           A01) K04)K38)




RA-000557-C0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                               e4*2001/116*0130*..
EX                               e4*2007/46*0283*..
EX-2                             e50*2007/46*0004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Suzuki Splash, Splash LPG 165/70R14                           A02) bis A10)
                                          A93)M00)

                                           175/65R14

                                           175/70R14

                                           185/60R14
                                           A01) K03)K04)

                                           185/65R14
                                           A01) K03)K04) K28)

                                           195/60R14
                                           A01) K01)K04) K28)

                                           205/55R14
                                           A01) K01)K02) K28)

                                           205/60R14
                                           A01) K01)K02) K19) K28)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
GF                                 e11*2007/46*0054*..
GF                                 e6*2001/116*0123*..
GF                                 e6*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50              Suzuki Alto, Alto LPG       155/65R14                         A02) bis A10)
                                            A01) K03)K04) M00)

                                           165/60R14
                                           A01) K01)K04) K45)

                                           185/50R14
                                           A01) K01)K02) K45)



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

RA-000557-C0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    6/8                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit ABS.




RA-000557-C0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    7/8                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
     innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
     (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.



RA-000557-C0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               11i
Seite :                    8/8                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
         seitlichen Schutzleiste umzulegen und die in diesem Bereich ins Radhaus ragenden
         Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
     - im Radhaus sind die oberhalb der Radhausausschnittkante befindlichen
         Ausbuchtungen an das äußere Karosserieblech anzulegen.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
         eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
         Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
         eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
         Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
         Serienbreite zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
     - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.


Die Anlage Nr. 11i mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




RA-000557-C0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.docx