Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. : 11i
Seite : 1/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki (J)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
MH, MZ, EX, EX-2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40335 110 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, ER, EZ, EM, GF Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40378 110 Nm
M12x1,25
MM bis NT06 ZP40378 110 Nm
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,25
ab NT07 ZP40335 110 Nm
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
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Anlage-Nr. : 11i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: EG
ABE / EG-Genehmigung: H032
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 72 Suzuki Baleno 165/65R14 A02) bis A10)
175/60R14
175/65R14
185/60R14
89 Suzuki Baleno 185/60R14
165/65R14 M+S
H032/NT03 795/865 4/100/54
Typ: EG
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63; 71; 73 Suzuki Baleno 165/65R14 M+S A02) bis A10)
175/65R14
185/60R14
55; 89 Suzuki Baleno 185/60R14
165/65R14 M+S
e6*98/14*0024*04E 805/880 4/100/54
Typ: EM
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0045*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 51 Wagon R 185/50R14 A01) bis A10)
(außer 4WD) K31)
195/45R14
e6*95/54*0045*01E 690/690 4/100/54
Typ: MM
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0042*.., e4*2001/116*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
+
39 bis 69 Wagon R 155/65R14 A01) bis A10)B26)
E05)M00) E19)K33)
165/60R14
185/50R14
195/45R14
G01)
e4*2001/116*0042*07 810/755 4/100/54
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Anlage-Nr. : 11i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: FH
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
61 Suzuki Ignis 165/70R14 A02) bis A10)
M00) E19)
175/65R14
A01)K34)
185/60R14
A01)K34)
e4*98/14*0047*04E 750/740 4/100/54
Typ: ER
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 79 Suzuki Liana 185/65R14 A02) bis A10)
(nur Frontantrieb) E19)
195/60R14
e4*2001/116*0054*06 2WD:850/880/4WD:870/895 4/100/54
Typ: MH
ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 73 Suzuki Ignis 165/70R14 A02) bis A10)B21)
M00) E19)
165/70R14 M+S
M00)
175/65R14
185/60R14
e4*2001/116*0070*04 800/760(0) 4/100/54
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ e4*2001/116*0102*..
MZ e11*2007/46*0051*..
MZ e4*2001/116*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75 Suzuki Swift, Suzuki Swift 165/70R14 A02) bis A10)
LPG A93)M00)
175/65R14
A93)
185/60R14
A93)
185/65R14
A93)
195/60R14
A01) A93)K04) K38)
205/55R14
A01) K04)K38)
205/60R14
A01) K04)K38)
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. : 11i
Seite : 5/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
EX e4*2001/116*0130*..
EX e4*2007/46*0283*..
EX-2 e50*2007/46*0004*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69 Suzuki Splash, Splash LPG 165/70R14 A02) bis A10)
A93)M00)
175/65R14
175/70R14
185/60R14
A01) K03)K04)
185/65R14
A01) K03)K04) K28)
195/60R14
A01) K01)K04) K28)
205/55R14
A01) K01)K02) K28)
205/60R14
A01) K01)K02) K19) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
GF e11*2007/46*0054*..
GF e6*2001/116*0123*..
GF e6*2007/46*0018*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 Suzuki Alto, Alto LPG 155/65R14 A02) bis A10)
A01) K03)K04) M00)
165/60R14
A01) K01)K04) K45)
185/50R14
A01) K01)K02) K45)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. : 11i
Seite : 6/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B21) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit ABS.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. : 11i
Seite : 7/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
(zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K19) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
aufgeweiteten Radhauskante zu kürzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
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Anlage-Nr. : 11i
Seite : 8/8 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
K31) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur
seitlichen Schutzleiste umzulegen und die in diesem Bereich ins Radhaus ragenden
Kunststoffkanten entsprechend zu kürzen,
- im Radhaus sind die oberhalb der Radhausausschnittkante befindlichen
Ausbuchtungen an das äußere Karosserieblech anzulegen.
K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
- der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
eine Blechschraube zu befestigen,
- die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
Serienbreite zu kürzen.
K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
mm zu kürzen.
- Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
umzulegen.
K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.
K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
umzulegen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 11i mit den Blättern 1 bis 8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014
RA-000557-C0-104-11i~SU-4-100-54-ET38_42R460.docx