Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 1 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R460
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R4604.03
Radgröße: 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: 590 kg
bei Reifenabrollumfang: 1945 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
AB1 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40335 100 Nm
M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
E10, E11, E11U, E12J, E12T, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40345 100 Nm
E12U, E9, E9F, L5, P1, P1F, M12x1,5
P2, P7, P8, P9, T16, T17, T18,
W1, XP9(a), XP9F(a)
Typ: P7
ABE / EG-Genehmigung: D773
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Toyota Starlet 185/50R14 A01) bis A10)
K44)
195/45R14
D773/Nt07E 650/750 4/100/54,1
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
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Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 2 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: W1
ABE / EG-Genehmigung: D883
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 91 Toyota MR2 185/60R14 A02) bis A10)
195/60R14
D883/NT03E 690/850 4/100/54,1
Typ: T16
ABE / EG-Genehmigung: E195
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 92 Toyota Celica 185/60R14 A02) bis A10)
195/60R14
E195/Nt04E 860/860 4/100/54,1
Typ: E9
ABE / EG-Genehmigung: E659
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 92 Toyota Corolla 185/60R14 A02) bis A10)
(2-/4-türig Schrägheck,
4-türig Stufenheck, Kombi) 195/60R14
A01)G01)
E659/Nt06E 815/850 4/100/54,1
Typ: T17
ABE / EG-Genehmigung: E868
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 89 Toyota Carina II 185/60R14 A02) bis A10)
195/60R14
E868/Nt5E 830/945 4/100/54,1
Typ: E9F
ABE / EG-Genehmigung: E896
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Toyota Corolla 4 WD 195/60R14 A01) bis A10)
K42)
205/60R14
E896/Nt03E 900/830 4/100/54,1
Typ: T18
ABE / EG-Genehmigung: F411
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 Celica 1.6 GT 185/60R14 A02) bis A10)
E03)
F411/Nt03E 890/860 4/100/54,1
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
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Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 3 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: P8
ABE / EG-Genehmigung: F437
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Toyota Starlet 185/50R14 A01) bis A10)
G01)
195/45R14
F437/NT06E 750/750 4/100/54,1
Typ: E10
ABE / EG-Genehmigung: G072
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 84 Toyota Corolla 175/70R14 M+S A02) bis A10)
E05)
165/70R14
E05)M00)
175/65R14
185/60R14
185/65R14
E05)
G072/Nt03 925/925 4/100/54,1
Typ: E10
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
53 bis 84 Toyota Corolla 165/70R14 A02) bis A10)
E05) M00)
175/65R14
185/60R14
185/65R14
e6*93/81*0005*01E 925/925 4/100/54,1
Typ: L5
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 Toyota Paseo 185/60R14 A02) bis A10)
e6*93/81*0019*02E 750/750 4/100/54,1
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
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Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 4 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: P9
ABE / EG-Genehmigung: e6*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 Toyota Starlet 165/60R14 A02) bis A10)
175/60R14
185/55R14
A01)K43)
e6*93/81*0020*01E 750/750 4/100/54,1
Typ: E11
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0043*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 81 Toyota Corolla 165/70R14 A02) bis A10)
(außer 4WD) E05) M00)
175/65R14
185/60R14
185/65R14
195/60R14
A01)K15)
205/55R14
A01)K15)
205/60R14
A01)K15)
e6*95/54*0043*05E 920/920 4/100/54,1
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 5 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: E11U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0102*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81 Toyota Corolla 165/70R14 A02) bis A10)
(außer 4WD) E05)M00)
175/65R14
185/60R14
185/65R14
195/60R14
A01)K15)
205/55R14
A01)K15)
205/60R14
A01)K15)
e11*98/14*0102*03E 920/920 4/100/54,1
Typ: P1
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 63 Toyota Yaris 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
195/55R14
195/60R14
e6*98/14*0064*09E 755/755 4/100/54,1
Typ: P1F
ABE / EG-Genehmigung: E2*98/14*0248*.., E2*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 64 Toyota Yaris 175/65R14 A02) bis A10)
185/60R14
195/55R14
195/60R14
E2*98/14*0248*06 755/755 4/100/54,1
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 6 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: P2
ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0066*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 78 Toyota Yaris Verso 175/65R14 A02) bis A08)A10)
A91)
175/65R14 M+S
A91)
185/60R14
A09)
e6*98/14*0066*05 830/830 4/100/54,1
Typ: E12U
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0179*.., e11*2001/116*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 Toyota Corolla 175/70R14 A02) bis A08)A10)
(Schrägheck) A91)E03)
185/65R14
195/65R14
205/60R14
e11*98/14*0179*04 920/905 4/100/54,1
e11*2001/116*0179*07E
Typ: E12J
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0180*.., e11*2001/116*0180*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 Toyota Corolla 175/70R14 A02) bis A08)A10)
(Kombi, Schrägheck, A91)E03)
Stufenheck) 185/65R14
195/65R14
205/60R14
e11*2001/116*0180*05E 920/905 4/100/54,1
Typ: E12T
ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0181*.., e11*2001/116*0181*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 Toyota Corolla 175/70R14 A02) bis A08)A10)
(Stufenheck, Kombi) A91)E03)
185/65R14
195/65R14
205/60R14
e11*2001/116*0181*07E 920/905 4/100/54,1
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 7 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
Typ: AB1
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0236*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 50 Toyota Aygo 165/60R14 A02) bis A10)
185/55R14
A01)K16)
E11*2001/116*0236*06 695/695 4/100/54,1
Typ: XP9(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Toyota Yaris 165/70R14 A02) bis A10)
A93)E05)M00) E03)
175/65R14
A93)
175/70R14
A93)
185/65R14
A93)
205/60R14
A01)A93)K04)K74)
e11*2001/116*0248*04 825/825 4/100/54,1
Typ: XP9F(a)
ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 Toyota Yaris 165/70R14 A02) bis A10)
A93)E05) M00) E03)
175/65R14
A93)
175/70R14
A93)
185/65R14
A93)
205/60R14
A01)A93)K04)K74)
e11*2001/116*0249*04 895/825 4/100/54,1
Auflagen und Hinweise
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 8 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 9 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des
Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter
der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von der seitlichen Stoßleiste/Sicke
bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
K42) An Achse 1 ist der Innenkotflügel hinten oberhalb der letzten Befestigungsschraube
abzutrennen.
K43) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- Der im Bereich der Stoßfängeroberkante befindliche Spritzschutz ist auszuschneiden
und die dahinter liegende Blechlasche nach oben umzulegen.
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten, sind die
Radhausausschnittkanten im Bereich von 100 mm vor und hinter der Radmitte
umzubördeln.
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. : RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. : 11k
Seite : 10 / 10 Mobilität
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R460
K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis
Übergang zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des
Stoßfängers ist in diesem Bereich mit nach außen auszustellen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
Die Anlage Nr. 11k mit den Blättern 1 bis 10 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010
RA-000557-A0-104-11k~TO-4-100-54-ET38_42R460.doc