Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Fahrzeughersteller : NETHERLAND, VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4.039 42R4604.03 9 Ø52,1 Ø68 52,1 Kunststoff 590 1940 01//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : NETHERLAND
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40388
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: VOLVO 480
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E E402/1 75 - 90 175/65R14 51G bis Nachtrag 1;
E, E402/1 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
VOLVO E 185/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
EX, E402 70 - 90 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EX043E 185/60R14 51G 12K; 51A; 71E; 721;
185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P
EX, E402 70 - 90 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EX043E 185/60R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P
VOLVO E E402/1 75 - 88 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLVO
Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : 344500; 343 500
Zubehör : ZP-NR. 40389
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,25, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad,
für Typ : E; L; KX; E, VOLVO E; KX, VOLVO K; EX, EX043E; VOLVO
L; LX; 400; K, KX
Zubehör : ZP-NR. 40388
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO 340 BIS 360
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
343 500 A073/2 40 - 85 175/65R14 51G Pkw geschlossen;
185/60R14 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
344500 D174 40 - 85 175/65R14 51G Pkw geschlossen;
185/60R14 51G Frontantrieb;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO 440
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
K, KX E934 61 - 90 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
KX E934 175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
KX, E934/1 185/60R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
VOLVO K 185/65R14 51G 74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO 440, 460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
400 e4*93/81*0009*.. 61 - 90 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
185/60R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
185/65R14 51G 74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO 460
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
L F390 61 - 90 165/70R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
LX F390 175/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
VOLVO L F390 185/60R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
185/65R14 51G 74P
Verkaufsbezeichnung: VOLVO 480
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
E E402/1 75 - 90 175/65R14 51G bis Nachtrag 1;
E, E402/1 185/60R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
VOLVO E 185/65R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
EX, E402 70 - 90 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EX043E 185/60R14 51G 12K; 51A; 71E; 721;
185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P
EX, E402 70 - 90 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
EX043E 185/60R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung: VOLVO 480
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
VOLVO E E402/1 75 - 88 175/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/60R14 51G 12A; 51A; 71E; 721;
185/65R14 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 3 Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
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Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.