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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R460
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                         42R4604.03
Radgröße:                                                6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   4
Mittenlochdurchmesser:                                   68,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         9. Ø68 Ø52.1
geprüfte Radlast:                                         590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1945 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
EX bzw. E, KX bzw. K , L,        Kegelbundradschrauben M12 x 1,25,        ZP 40388 120 Nm
VOLVO E, VOLVO K                 Kegel 60°, Schaftlänge 28 mm




RA-000557-B0-104-10~VO-4-100-52-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. :               10
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                          EX bzw. E
ABE / EG-Genehmigung:         E402
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 70 bis 90    480 ES bzw. 480 Turbo    165/70R14                         A02) bis A10)
                                                                         E03)
                                         175/65R14

                                         185/60R14

                                         185/65R14

                                         195/60R14
E402/NT07E                                                               4/100/52,1



Typ:                         VOLVO E
ABE / EG-Genehmigung:        E402/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Rei                       Auflagen und Hinweise
(kW)
 75 bis 90    Volvo 480              165/70R14                           A02) bis A10)
                                                                         E03)
                                         175/65R14

                                         185/60R14

                                         185/65R14

                                         195/60R14
E402/Nt07      840/640



Typ:                         KX bzw. K
ABE / EG-Genehmigung:        E934
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 90    Volvo 440               165/70R14                          A02) bis A10)
                                                                         E03)
                                         175/65R14

                                         185/60R14

                                         185/65R14

                                         195/60R14
                                                                         4/100/52,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    3/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         VOLVO K
ABE / EG-Genehmigung:        E934/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 88    Volvo 440              165/70R14                           A02) bis A10)
                                                                         E03)
                                        175/65R14

                                        185/60R14

                                        185/65R14

                                        195/60R14
E934/1/Nt07    840/760                                                   4/100/52,1



Typ:                         L
ABE / EG-Genehmigung:        F390
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 64 bis 90    Volvo 460                165/70R14                         A02) bis A10)
                                                                         E03)
                                        175/65R14

                                        185/60R14

                                        185/65R14

                                        195/60R14
F390/Nt12      840/760                                                   4/100/52,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. :               10
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 10 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




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