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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                     1/4                                                              Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R460
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                             42R4604.08
Radgröße:                                                    6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                            38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       114,3 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                       76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             0 Ø76 Ø64.1
geprüfte Radlast:                                             590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1945 mm




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co., Ltd. / Japan bzw. Honda of America Mfg.,
                                Inc. / USA bzw. Honda of the UK ManufacturingLtd. /
                                England

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                        moment
BB3, BB9, CE7, CE8, CF1            Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP 40832 110 Nm
                                   M12x1,5



Typ:                         CE7
ABE / EG-Genehmigung:        G247; e11*93/81*0020*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
85            Honda Accord            185/70R14 M+S                          A02) bis A10)
                                                                             E03)
                                        185/70R14



RA-000557-A0-104-19~HO-4-114_3-64-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                     2/4                                                            Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         CE8
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
96            Honda Accord             185/70R14 M+S                       A02) bis A10)
                                                                           E03)
                                         185/70R14



Typ:                         CF1
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/27*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
77            Honda Accord             185/70R14 M+S                       A02) bis A10)
                                                                           E03)
                                         185/70R14



Typ:                         BB3
ABE / EG-Genehmigung:        F984
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
98            Honda Prelude              195/65R14                         A01) bis A10)
                                                                           K26)
                                         175/70R14 M+S



Typ:                         BB9
ABE / EG-Genehmigung:        e6*95/54*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
98            Honda Prelude            195/65R14                           A02) bis A10)

                                         175/70R14 M+S




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

RA-000557-A0-104-19~HO-4-114_3-64-ET38_42R460.doc
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               19
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-A0-104
Anlage-Nr. :               19
Seite :                     4/4                                                         Mobilität
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


K26) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 150
       mm vor der Radmitte umzulegen.
     - Die Kunststoffkante der Heckschürze ist auf ca. 150 mm Länge nach unten bis auf eine
       Restbreite von ca. 8 mm abzuschneiden. Die dahinterliegende Blechkante ist ebenfalls
       abzuschleifen und nach hinten zu biegen.
     - Die Befestigungslasche zwischen Heckschürze und Radhaus muß bis zum
       Schraubenkopf gekürzt werden.


Die Anlage Nr. 19 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




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