Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 1/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4604.08 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul/Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment ATOS bzw. MX, FC, J-2, X-3, Y- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40835 110 Nm 3 M12x1,5 Typ: Y-3 ABE / EG-Genehmigung: G598 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 bis 107 Sonata 195/70R14 A02) bis A10) G598/NT03E 1030/930 4/114,3/67,1 RA-000557-A0-104-21~HY-4-114_3-67-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 2/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: Y-3 ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 107 Sonata 195/70R14 A02) bis A10) e11*93/81*0064*01 1030/930 4/114,3/67,1 Typ: X-3 ABE / EG-Genehmigung: G889 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 73 Accent 165/65R14 A02) bis A10) E43) S11) 175/65R14 A01)K15) 185/60R14 A01)K15) 195/55R14 A01)K03a)K15) G889/NT05E 790/730 4/114,3/67,1 Typ: X-3 ABE / EG-Genehmigung: e4*96/27*0019*.., e4*98/14*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 73 Accent 165/65R14 A02) bis A10) S11) 175/65R14 A01)K15) 185/60R14 A01)K15) 195/55R14 A01)K03)K15) e4*96/27*0019*04E 790/770 4/114,3/67,1 Typ: J-2 ABE / EG-Genehmigung: H128 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 94 Lantra 175/65R14 A02) bis A10) (Limousine und Kombi) S11) 185/60R14 195/60R14 102 Coupe 195/60R14 H128/NT02E 895/890 4/114,3/67,1 RA-000557-A0-104-21~HY-4-114_3-67-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 3/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: ATOS bzw. MX ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 43 ATOS, 165/60R14 A02) bis A10) ATOS Prime A01)G01) S08) 185/50R14 A01)K03)K15) e11*96/79*0092*08E 690/690 4/114,3/67,1 Typ: FC ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0059*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 90 Matrix 185/65R14 A02) bis A10) S11) e4*98/14*0059*13 1030/970(0) 4/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000557-A0-104-21~HY-4-114_3-67-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 4/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E43) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Motortyp G4FK (73 kW). S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen. RA-000557-A0-104-21~HY-4-114_3-67-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 21 Seite : 5/5 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 S11) Vor Montage der Sonderräder sind die auf den Radanlageflächen an Achse 2 befindlichen Befestigungsschrauben sind zu entfernen. Die Anlage Nr. 21 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010 RA-000557-A0-104-21~HY-4-114_3-67-ET38_42R460.doc