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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R460
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R4604.08
Radgröße:                                                 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                          590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1945 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corp. (ROK) bzw. Hyundai Motors Corp. (ROK)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
FC, GC, GD, M-300E               Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP 40835 110 Nm
                                 M12x1,5




RA-000557-C0-104-21a~KI-4-114_3-67-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                           GC
ABE / EG-Genehmigung:          e13*93/81*0014*.., e13*95/54*0014*.., e13*96/27*0014*.., e13*98/14*0014*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 85 bis 98    Kia Clarus ww.             195/65R14                                 A02) bis A10)
              Kia Credos
              (Lim. und Kombi)           195/70R14
                                         E05)

                                          205/60R14
e13*98/14*0014*12   Lim. 970/950                                                   4/114.3/67
                    Kombi 970/990



Typ:                         M-300E
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 77 bis 102   Kia Joice                195/70R14                                   A02) bis A10)
                                       A93)

                                          195/70R14 M+S
                                          A93)
e9*98/14*0032*03    1050/1100                                                      4/114.3/67



Typ:                           FC
ABE / EG-Genehmigung:          e11*98/14*0121*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                    ggf. Auflagen
 81           Kia Carens                 185/65R14                                 A02) bis A10)
              (bis e11*98/14*0121*06) A93)

                                          195/60R14

e11*98/14*0121*06   872/957                                                        4/114.3/67



Typ:                         GD
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0053*..,
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                   ggf. Auflagen
 100 bis 124  Kia Magentis             195/70R14                                   A02) bis A10)
                                                                                   E03)

e4*98/14*0053*08    1080/1040                                                      4/114.3/67




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               21a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.


Die Anlage Nr. 21a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




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