Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 21b Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R4604.08 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 590 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Diamond Star Motors Corporation, Normal, Illinios / USA bzw. Mitsubishi Motors Corporation Tokyo / Japan bzw. Netherlands Car B.V. Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment C50, C70, D00W, DAO, E50, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40835 110 Nm EAO, N10, N30, Z30 M12x1,5 RA-000557-E0-104-21b~MI-4-114_3-67-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 21b Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: D00W ABE / EG-Genehmigung: D246 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 Mitsubishi 185/60R14 A01) bis A10) Space Wagon K48) 185/65R14 185/70R14 G01) 195/60R14 195/65R14 D246 900/1030 4/114,3/67,1 Typ: D00W ABE / EG-Genehmigung: D246/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 Mitsubishi 185/70R14 A01) bis A10) Space Wagon K48) 195/60R14 195/65R14 D246/1/NT3 900/1030 4/114,3/67,1 Typ: C50 ABE / EG-Genehmigung: E908 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Mitsubishi Colt 165/70R14 A02) bis A10) (2-türig Fließheck) 66; 100 Mitsubishi Lancer 175/65R14 (4-türig Stufenheck, 2-türig Fließheck) 185/60R14 195/60R14 A01)K14) E908/Nt04E 840/820 4/114,3/67,1 Typ: C50 ABE / EG-Genehmigung: E908/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Mitsubishi Lancer 165/70R14 A02) bis A10) 175/65R14 185/60R14 195/60R14 A01)K14) E908/1/Nt00E 840/820 4/114,3/67,1 RA-000557-E0-104-21b~MI-4-114_3-67-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 21b Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: C70 ABE / EG-Genehmigung: F217 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 71 Mitsubishi Lancer 165/70R14 A02) bis A10) 175/65R14 185/60R14 195/60R14 A01)K14) F213/Nt03E 830/830 4/114,3/67,1 Typ: N30 ABE / EG-Genehmigung: F814 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Mitsubishi Space Wagon 185/70R14 A02) bis A10) E03)E19)E46)S09) 195/65R14 205/60R14 205/65R14 F814/NT06 1020/1090 4/114,3/67,1 Typ: N10 ABE / EG-Genehmigung: F816 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 90 Mitsubishi Space Runner 185/70R14 A02) bis A10) E03)E19)E46)S09) 195/65R14 205/60R14 F816/NT07 970/980 4/114,3/67,1 Typ: N10 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Mitsubishi Space Runner, 185/70R14 A02) bis A10) Mitsubishi Space Wagon E03)E19)E46)S09) 195/65R14 205/60R14 e1*96/79*0063*01 1020/1090(1170) 4/114,3/67,1 RA-000557-E0-104-21b~MI-4-114_3-67-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 21b Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: E50 ABE / EG-Genehmigung: G237 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66; 93 Mitsubishi Galant 185/65R14 A02) bis A10) E19)E46) 185/70R14 195/60R14 195/65R14 205/60R14 101 Mitsubishi Galant 195/65R14 205/60R14 G237/NT04E 965/1035 4/114,3/67,1 Typ: E50 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0003*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66; 93 Mitsubishi Galant 185/65R14 A02) bis A10) E19)E46) 185/70R14 195/65R14 205/60R14 101 Mitsubishi Galant 195/65R14 205/60R14 e1*93/81*0003*00E 965/1035 4/114,3/67,1 Typ: DAO ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Carisma 175/70R14 M+S A02) bis A10) E03)S04) 185/65R14 185/60R14 195/60R14 e4*93/81*0005*08E 940/875 4/114,3/67 RA-000557-E0-104-21b~MI-4-114_3-67-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 21b Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: EAO ABE / EG-Genehmigung: e4*95/54*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 Mitsubishi Galant 185/70R14 A02) bis A10) (Stufenheck und Kombi) E05) E03) 195/65R14 205/60R14 120 Mitsubishi Galant 185/70R14 M+S (Stufenheck und Kombi) e4*95/54*0014*05E 955/910(1020) 4/114,3/67 Typ: Z30 ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0271*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 70 Mitsubishi Colt 175/65R14 M+S A02) bis A10) A93)S04) 175/65R14 M+S 185/60R14 80 Mitsubishi Colt 175/65R14 M+S 185/60R14 M+S E1*2001/116*0271*06 850/750(815) 4/114,3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. RA-000557-E0-104-21b~MI-4-114_3-67-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 21b Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradlenkung. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. RA-000557-E0-104-21b~MI-4-114_3-67-ET38_42R460.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 16 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-E0-104 Anlage-Nr. : 21b Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen K48) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 zu gewährleisten muss die untere Blechkante (hinter der Radmitte im Bereich des Reifendurchmessers) nach innen umgelegt werden. In diesem Bereich ist anschließend das Radhaus um ca. 5 mm einzuformen. S04) An Achse 2 sind die an der Radanlagefläche überstehenden Schrauben zu entfernen. S09) Bei Fahrzeugen mit Allradantrieb (4 WD) und ABS/ABV ist an Achse 2 die Befestigungsschelle für die Steuerleitung der ABS-Sensoren entgegengesetzt zu montieren. Die Anlage Nr. 21b mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010 RA-000557-E0-104-21b~MI-4-114_3-67-ET38_42R460.docx