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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R460
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            42R4604.08
Radgröße:                                                   6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            8 Ø76 Ø66.1
geprüfte Radlast:                                            590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1945 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
M11, P10, P11, T12, T72, U11, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                  ZP40852 110 Nm
W10, WU11, M20M, M20N         M12x1,25


Typ:                          U11
ABE / EG-Genehmigung:         D458
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 77    Nissan Bluebird         185/70R14                            A01) bis A10)
                                                                           K12)
                                      195/65R14
D458/NT03E




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                          WU11
ABE / EG-Genehmigung:         D461
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 43 bis 77    Nissan Bluebird          185/70R14                         A01) bis A10)
                                                                         K12)
                                       195/65R14
D461/NT07E     1000/920



Typ:                          T12
ABE / EG-Genehmigung:         E118
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 95     Nissan Bluebird          185/70R14                         A01) bis A10)
                                                                         K12)
                                       195/65R14
E118/NT03E



Typ:                          T72
ABE / EG-Genehmigung:         E939
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 49 bis 95    Nissan Bluebird          185/70R14                         A01) bis A10)
                                                                         K12)
                                       195/65R14
E939/NT04E     1000/820



Typ:                            M11
ABE / EG-Genehmigung:           F096
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 72 bis 98    Nissan Prairie,          195/65R14                         A02) bis A10)
              Nissan Prairie Pro       E05)

                                       185/70R14
                                       E05)

                                       195/70R14
                                       E05)
F096/NT04      1050/1050




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Anlage-Nr. :               20
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                         P10
ABE / EG-Genehmigung:        F499; F499/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 66    Nissan Primera          175/70R14                          A02) bis A10)

                                         185/65R14

                                         195/60R14

 85 bis 110         Nissan Primera       175/70R14 M+S
                                         E05)

                                         185/65R14
                                         E05)

                                         195/60R14
F499/1/NT04E        935/900                                              4/114,3/66



Typ:                         W10
ABE / EG-Genehmigung:        F532; e1*93/81*0010*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85     Nissan Primera           195/65R14                         A01) bis A10)
              (Kombi)                                                    K20)
e1*93/81*0010*02    930/980                                              4/114,3/66



Typ:                         P11
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0060*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 96     Nissan Primera           175/70R14                         A02) bis A10)
                                       E05)                              E03)

                                         185/65R14

                                         195/60R14
e11*93/81*0060*03   990/875                                              4/114,3/66




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
M20M                           e11*2007/46*0016*..
M20N                           e11*2007/46*0017*..
M20N                           e2*2007/46*0185*..
M20N                           e3*2007/46*0261*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 81       Nissan NV200            175/70R14                         A02) bis A10)
                                        A93)T88)

                                         185/65R14
                                         A01) A93)K01)

                                         205/60R14
                                         A01) A93)K01) K02) T88)

                                         225/55R14
                                         A01) A93)K01) K02)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.



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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.



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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


K12) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus
     ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen.


T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 .
     Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf
     dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 20 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




RA-000557-C0-104-20~NI-4-114_3-66-ET38_42R460.docx