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							Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Fahrzeughersteller                       : HYUNDAI, KIA, MITSUBISHI, NETHERLAND, SMART GmbH,
                                           VOLVO
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 14 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 114,3/4                      Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
4.087               42R4604.08               7 Ø67,1 Ø76                  67,1    Kunststoff    590      1945    01//04


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : HYUNDAI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40835
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : Y-3
                                           110 Nm für Typ : ATOS; EF; FC; MX; M-200E; RD; RD COUPE; Y-3
Verkaufsbezeichnung:     ATOS,ATOZ,ATOS-PRIME,ATOZ-PRIM
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                        Auflagen
ATOS         e11*96/79*0092*.. 40 - 44 165/60R14 75 11A; 22B; 24J; 51J                        10B; 11B; 11G; 11H;
MX           e11*96/79*0092*..         185/50R14 77 11A; 21B; 22B; 24C; 24M                   12A; 51A; 71E; 721;
                                       185/55R14-78 11A; 21B; 22B; 24C;                       725; 729; 73C; 74A;
                                                    24M; 54A                                  74H; 74P; HB1

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI MATRIX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
FC           e4*98/14*0059*.. 60 - 91 185/65R14                   51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R14 86                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                      195/65R14 89                                            725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J; HB1

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI RD, LANTRA, COUPE
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen       Auflagen zu Reifen                       Auflagen
RD           e11*93/81*0065*.. 83 - 102 195/60R14-86                                          Coupe;
RD COUPE e11*93/81*0065*..              205/55R14-85                                          10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J; HB1

Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SANTAMO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW       Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
M-200E       e9*98/14*0033*.. 77 - 102 185/70R14                  51G                         4-türig;
                                       195/65R14-89                                           10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/70R14                  51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; HB1




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     HYUNDAI SONATA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW        Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
EF           e4*97/27*0032*.., 100 - 118 195/70R14-91             11A; 21B                    nur bis
             e4*98/14*0032*..            205/65R14-91             11A; 21B; 22B; 22L          e4*98/14*0032*03;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J; HB1
Y-3            e11*93/81*0064*..     62 - 107 195/70R14           51G                         10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; 76J; HB1
Y-3            G598                  70 - 107 195/70R14           11A; 21B; 51G               10B; 11G; 11H; 12A;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74A; 74H;
                                                                                              74P; 76J; HB1

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : KIA
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40835
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:     KIA CLARUS/CREDOS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW      Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
GC           e13*93/81*0014*.., 85 - 98 195/65R14                 51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
             e13*96/27*0014*..,         195/70R14                 51G                         12A; 51A; 71E; 721;
             e13*98/14*0014*..          205/60R14-87                                          725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     KIA RS, CARENS
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW    Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
FC           e11*98/14*0121*..   81    185/65R14 86                                           nur bis
                                       195/60R14 86                                           e11*98/14*0121*06;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : MITSUBISHI
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40835
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm für Typ : DOOW; E 10; E 16; E 30; EAO; E50
                                           110 Nm für Typ : DG0; N10; N30; Z30
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI COLT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
Z30          e1*2001/116*0271*.. 50 - 70 175/65R14                51G                         2-türig; 4-türig;
                                         185/60R14 82                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/65R14 86                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                         195/60R14 86             11A; 22I                    725; 729; 73C; 74A;
                                 80      175/65R14                51G; 52J                    74H; 74P; 76J



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:      MITSUBISHI GALANT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
E 10         D499               55       185/70R14-86             MAC; 11A                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                55 - 82 195/60R14-85              MAC; 11A                    12A; 51A; 71E; 721;
                                60 - 110 185/70R14                MAC; 11A; 51G               725; 729; 73C; 74A;
                                75 - 110 195/60R14                MAC; 11A; 51G               74H; 74P
E 30         E788, E788/1       55 - 107 185/70R14                51G; 51J                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                         195/65R14                51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                         195/65R14-89                                         725; 729; 73C; 74A;
                                         205/60R14-88             11A; 22B; 364               74H; 74P; 76J
EAO          e4*95/54*0014*..   66 - 100 195/65R14-89                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                66 - 120 185/70R14                51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P
E50            e1*93/81*0003*..,     101       195/65R14          51G                         Allradantrieb;
               G237                            205/60R14-88       11A; 22B; 24J               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J
E50            e1*93/81*0003*..,     66 - 93   185/70R14          51G                         Frontantrieb;
               G237                            205/60R14-88       11A; 22B; 24J; 54A          10B; 11B; 11G; 11H;
                                     101       195/65R14          51G                         12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/60R14-88       11A; 22B; 24J               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI SAPPORO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
E 16         E613             91 - 95 185/70R14                   51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/65R14-89                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                      205/60R14-89                11A; 22B; 364               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J

Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI SPACE STAR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
DG0          e4*97/27*0030*.., 60 - 90 175/65R14                  11A; 22B; 22L; 51G          Frontantrieb;
             e4*98/14*0030*..          185/60R14-82               11A; 22B; 22L               10B; 11B; 11G; 11H;
                                       185/65R14-86               11A; 22B; 22L               12A; 51A; 71E; 721;
                                       195/60R14-86               11A; 22B; 22L               725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI SPACE WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
DOOW         D246             55 - 66 185/60R14-85                Frontantrieb; 11A; 22D;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  54A                         12A; 51A; 71E; 721;
                                               185/65R14-85       Frontantrieb; 11A; 22D      725; 729; 73C; 74A;
                                     55 - 75   185/70R14          11A; 22D; 51G               74H; 74P
                                               195/60R14-85       nicht Allradantrieb; 11A;
                                                                  22D
                                     62        195/65R14-89       Allradantrieb; 11A; 22D
                                     75        185/65R14          Allradantrieb; 11A; 22D;
                                                                  51G




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:    MITSUBISHI SPACE WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW      Reifen                      Auflagen zu Reifen          Auflagen
DOOW         D246/1           55 - 74 185/65R14-85                Frontantrieb; 11A; 22D      10B; 11B; 11G; 11H;
                                      195/60R14-85                Frontantrieb; 11A; 22D      12A; 51A; 71E; 721;
                              74      185/70R14                   Allradantrieb; 11A; 22D;    725; 729; 73C; 74A;
                                                                  51G                         74H; 74P

Verkaufsbezeichnung:     SPACE RUNNER, SPACE WAGON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen       Auflagen zu Reifen                        Auflagen
N10          e1*96/79*0063*..  55 - 98 185/70R14    51G                                       4-türig;
N30          F814                      195/65R14-89                                           Frontantrieb;
                                       205/65R14    51G                                       10B; 11B; 11G; 11H;
                               60 - 98 205/60R14    51G                                       12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P
N10            e1*96/79*0063*..,     60 - 85   205/60R14          51G                         3-türig;
               F816                  60 - 90   185/70R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/65R14-89                                   12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/65R14          51G                         725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : NETHERLAND
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40835
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     MITSUBISHI CARISMA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
DA0          e4*93/81*0005*..  85 - 92 185/65R14                  51G                         nur bis
                               85 - 103 175/70R14                 51G; 52J                    e4*93/81*0005*06;
                                        195/60R14-86                                          Stufenheck;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J; MBR
DA0            e4*93/81*0005*..      66 - 76   175/70R14          51G; 52J                    ab e4*93/81*0005*07;
                                               185/65R14          51G                         Stufenheck;
                                               195/60R14-86       11A; 22B                    Schrägheck;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J; MBS

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : SMART GmbH
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40835
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     SMART FORFOUR
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis    kW      Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
454          e1*2001/116*0263*.. 47 - 90 175/65R14 82                                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                         185/60R14 82                                         12A; 51A; 71E; 721;
                                         185/65R14 86                                         725; 729; 73C; 74A;
                                         195/60R14 86                                         74H; 74P; 76J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLVO
Befestigungsteile                        : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                  : ZP-NR. 40835
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 100 Nm
Verkaufsbezeichnung:     VOLVO S40, V40
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
V            e4*93/81*0007*.., 66 - 103 185/65R14                 51G                         nur bis
             e4*95/54*0007*..,          195/60R14-85              11A; 22B; 24J; 24M          e4*96/27*0007*03;
               e4*96/27*0007*..,                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
               H284                                                                           12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74H; 74P; 76J

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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       Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
       aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
     Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
     Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung
     des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben
     genannten Bereich abgedeckt sein.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 19                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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      wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
      berücksichtigen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74H) Die Sonderräder müssen an der Radanschlußfläche plan anliegen. Überstehende Teile, die dieses
     verhindern, müssen entfernt werden.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
HB1) Die Verwendung dieser Sonderräder ist nicht zulässig an Fahrzeugen mit 4 Schrauben auf der
     Radanschlußfläche.
MAC) Durch Einbau einer 10mm dicken Hartgummischeibe nach Mitsubishi-Teile-Nr. 21684524 am Dämpfer
     der Hinterachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifenkombination herzustellen.
MBR) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen bis Modelljahr 1999.
     Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.).
MBS) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombinationen ist nur zulässig an Fahrzeugen ab Modelljahr 2000.
     Die 10. Stelle der Fahrzeug-Ident.-Nummer gibt das Modelljahr an(X=1999, Y=2000,usw.).




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.