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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R460
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R4604.08
Radgröße:                                                 6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    114,3 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                          590 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1945 mm


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke     :   Suzuki Motor Corporation Hamamatsu/Japan bzw.
                                      Magyar Suzuki Motor Corporation Ungarn

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
EA, Suzuki MA, MA                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde             ZP 40878 110 Nm
                                 M12x1,25




RA-000557-B0-104-18a~SU-4-114_3-60-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    2/4                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ:                           EA
ABE / EG-Genehmigung:          E986
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 52    Swift                    165/65R14                         A01) bis A10)
              (Schrägheck, Stufenheck,                                   K41)
              Cabrio)                  175/60R14

                                              185/55R14
 68 bis 74         Swift                      165/65R14
                   (Schrägheck, Stufenheck,
                   Cabrio)                    175/60R14

                                              185/55R14

                                              185/60R14
                                              K39)K40)
E986/Nt06          660/750                                               4/114,3/61,0



Typ:                         Suzuki MA
ABE / EG-Genehmigung:        G838
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 39 bis 50    Suzuki Swift           165/65R14                           A01) bis A10)
                                                                         K41)E42)
                                              175/60R14

                                              185/55R14

                                              185/60R14
                                              K39)K40)
G838/Nt07          640/760                                               4/114,3/61,0



Typ:                         MA
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0027*.., e6*98/14*0027*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 39 bis 63    Suzuki Swift             165/65R14                         A01) bis A10)
                                                                         K41)E42)
                                              175/60R14

                                              185/55R14

                                              185/60R14
                                              K39)K40)
e6*98(14*0027*04   695/760                                               4/114,3/61,0




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. :               18a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 13 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-B0-104
Anlage-Nr. :               18a
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


E42) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit ABS.

K39) An Achse 1 ist die Radhausausschnittkante in einem Bereich von ca.100 mm vor und
     hinter der senkrechten Radmittenebene umzubördeln. Der Kunststoffinnenkotflügel ist in
     diesem Bereich hinter die umgebördelte Kante zu klemmen.

K40) An Achse 1 ist der am inneren Radhaus angebrachte Motorspritzschutz zwischen den
     beiden Befestigungsnieten ab der Oberkante, auf einer Höhe von ca. 40 mm nach unten
     gemessen, auszuschneiden.

K41) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
     Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten ab Oberkante Stoßfänger
     bis zur seitlichen Sicke im Karosserieblech bzw. Stoßleiste umzulegen. Die auf dem
     Dreieckslenker befindliche Lasche, sofern vorhanden, ist zu kürzen.



Die Anlage Nr. 18a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010




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