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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-H0-104
Anlage-Nr. :                22a
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                    42R460
Art des Sonderrades:                              einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                               RONAL
Montageposition:                                  Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R4605.232
Radausführungskennz.:                                    42R4605.232
Radgröße:                                                  6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                      5
Mittenlochdurchmesser:                                    57,00 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             ohne Ring
geprüfte Radlast: *)                                        580 kg
 Reifenabrollumfang:                                       1945 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   SKODA

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                               Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                       moment
BF1       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                           120 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
BF2       1+2 Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5,                          140 Nm
                Schaftlänge 27,5 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-H0-104
Anlage-Nr. :                22a
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                            e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74       Skoda Fabia 1          165/65R14                          A02) bis A10)
                                       A93) N175)                         BF1)

                                        165/70R14
                                        A93) M00) N175)

                                        175/65R14
                                        A93) N185)

                                        185/60R14
                                        A93)

                                        195/55R14
                                        A93)

                                        195/60R14

                                        205/55R14
                                        A01) A93) K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Fabia 2           185/60R14                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93)                                BF1) E59) EF0)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen  185/65R14
                175/.. oder 185/..)     A93)

                                        195/60R14
                                        A01) A93) K04)

                                        205/55R14
                                        A01) K04)

                                        205/60R14
                                        A01) G5H) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-H0-104
Anlage-Nr. :                22a
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia 2           165/70R14                         A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi, A93) M00)                           BF1) E59)
                Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen  175/65R14
                155/80R13               A93)
                od.165/70R14 )
                                        185/60R14
                                        A93)

                                        185/65R14
                                        A93) G5F)

                                        195/60R14
                                        A01) A93) K04)

                                        205/55R14
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PJ                            e8*2018/858*00014*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 70       Skoda Fabia 4          185/70R14                          A02) bis A10)
                                                                          A93) BF2)
                                        195/65R14
                                        A01) K04)

                                        195/70R14
                                        A01) K04)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                            e11*2007/46*0011*..
1U                            e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 75       Skoda Octavia          175/80R14                          A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi,     A93)                               BF1) EF0)
                Allrad)
                                       195/70R14

                                        205/65R14

                                        225/60R14
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-H0-104
Anlage-Nr. :                22a
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                            e11*2007/46*0249*..
NH                            e11*2007/46*0250*..
NH                            e8*2007/46*0320*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 85       Skoda Rapid, Rapid     175/70R14                          A02) bis A10)
                Spaceback              A93)                               BF1) EF0)

                                        185/65R14
                                        A93)

                                        195/60R14
                                        A93)

                                        205/60R14

                                        225/55R14
                                        A01) K03) K04) K49)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                              e11*2001/116*0291*..
5J                              e11*2007/46*0013*..
5J                              N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster,         175/70R14                         A02) bis A10)
                Skoda Praktik           A93)                              BF1)
                (Ausführungen mit
                kleinsten Serienreifen  185/65R14
                175/.. )                A93)

                                        195/60R14
                                        A01) A93) K04)

                                        205/55R14
                                        A01) K04)

                                        205/60R14
                                        A01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-H0-104
Anlage-Nr. :                22a
Seite :                     5/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                             e11*2001/116*0291*..
5J                             e11*2007/46*0013*..
5J                             e8*2007/46*0319*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 81       Skoda Fabia 3           175/65R14                          A02) bis A10)
                (Limousine und Kombi) A93) N185)                           BF1) E59a) EF0)

                                        175/65R14 M+S
                                        A93)

                                        175/70R14
                                        N185)

                                        175/70R14 M+S

                                        185/65R14
                                        A93a)

                                        195/60R14
                                        A93a)

                                        205/55R14
                                        A01) A93a) K04)

                                        205/60R14
                                        A01) K04)

                                        225/55R14
                                        A01) K03) K04)


Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
       Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
       Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-H0-104
Anlage-Nr. :                22a
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460



A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
       den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
       nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
       länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.

A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
       erlaubt wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 120 Nm

BF2)   Es sind folgende Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Serien-Radschraube, Kugel Ø25,6 mm, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm
       Anzugsmoment: 140 Nm

E59)   Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
       • e11*2001/116*0291* bis Nachtragsstand 42
       • e11*2007/46*0013 bis Nachtragsstand 19.

E59a) Bei dem Fahrzeugtyp 5J nur zulässig mit folgender EG-Genehmigungs-Nr.:
      • e11*2001/116*0291* ab Nachtragsstand 43
      • e11*2007/46*0013* ab Nachtragsstand 20
      • e8*2007/46*0319*
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-H0-104
Anlage-Nr. :                22a
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


EF0)   Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
       Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
       Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
       Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
       Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
       wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G5F)   Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15, 195/55R15,
       205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
       Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in
       der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
       beachten.

G5H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/40R17 ausgerüstet oder
     diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
     und G01) zu beachten.

K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
       herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
       maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
       dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K49)   Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
       gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
       • die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter der
         Radmitte sind zu entfernen,
       • die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis 50°
         hinter der Radmitte umzulegen,
       • der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter die
         umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00)   Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
       Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ
       ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine
       Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45730 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000557-H0-104
Anlage-Nr. :                22a
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R460


N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
      oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

Die Anlage 22a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 12.07.2022