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							Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Fahrzeughersteller                         : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 J X 14 H2                  Einpreßtiefe (mm)       : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 100/5                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-      zul.     zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff          Rad-     Abroll   ab
                    Kennzeichnung                Kennzeichnung       (mm)                      last     umf.     Fertig
                    Rad                          Zentrierring                                  (kg)     (mm)     datum
5.232               42R4605.232                  ohne                     57                      580    1945     02/05


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SEAT
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile         : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     IBIZA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis          kW         Reifen          Auflagen zu Reifen          Auflagen
6J           e9*2001/116*0067*..       51 - 77    175/70R14       12T; 51G                    Schrägheck;
                                                  185/65R14 86    12R                         Frontantrieb;
                                                  195/60R14 86    12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                  195/65R14 89    12A                         51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
6L           e9*2001/116*0041*.., 44 - 63 165/70R14               51G; 56G                    IBIZA; CORDOBA;
               e9*98/14*0041*..
                                                  175/65R14 82    51J                         10B; 10S; 11B; 11G;
                                       44 - 77    185/60R14 82                                11H; 12A; 51A; 71E;
                                                  185/65R14 86                                721; 725; 729; 73C;
                                                  195/60R14 86                                74D; 76J; 916
6L             e9*2001/116*0041*.., 44 - 63       165/70R14       12M; 51G; 56G               Reifen mit
               e9*98/14*0041*..
                                                  175/65R14 82    12M; 51J                    Schneeketten; IBIZA;
                                       44 - 77    185/60R14 82    12M                         CORDOBA;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74D;
                                                                                              76J; 916

Verkaufsbezeichnung:     SEAT TOLEDO/LEON
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
1M           e9*97/27*0026*.., 50 - 77 175/80R14                  12T; 51G                    Limousine;
             e9*98/14*0026*..          185/70R14-88               12A                         Frontantrieb;
                                       195/70R14-91               12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74D; 76J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller           : SKODA
Befestigungsteile                          : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW              Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
6Y           e11*98/14*0123*.. 37 - 74         165/70R14          51G; 56G                    Schrägheck;
                                               185/60R14          51G                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74D; 76J
6Y             e11*98/14*0123*..     37 - 74   165/70R14          12M; 51G; 56G               Reifen mit
                                               185/60R14          12M; 51G                    Schneeketten;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 51A;
                                                                                              71E; 721; 725; 729;
                                                                                              73C; 74D; 76J
6Y             e11*98/14*0123*..     44 - 74   165/70R14          51G; 56G                    Kombi; Stufenheck;
                                               185/60R14          51G                         Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11G; 11H; 12K;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74D; 76J

Verkaufsbezeichnung:    PRAKTIK
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW               Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           N083             51 - 63          175/70R14          51G                         Frontantrieb;
                                               185/65R14          51G                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                               195/60R14 86       11A; 24M                    12K; 51A; 71E; 721;
                                               195/65R14 89       11A; 24M                    725; 729; 73C; 74D;
                                                                                              76J

Verkaufsbezeichnung:     ROOMSTER,FABIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW      Reifen                  Auflagen zu Reifen          Auflagen
5J           e11*2001/116*0291*.. 47 - 63 175/70R14               51G                         Roomster; Nicht
                                          185/65R14               51G                         Scout; Frontantrieb;
                                          195/60R14 86            11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                          195/65R14 89            11A; 24M                    12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74D;
                                                                                              76J
5J             e11*2001/116*0291*.. 44 - 63    165/70R14          51G; 56G                    Fabia Schrägheck;
                                     44 - 77   185/60R14          5DK; 51G                    Nicht Green Line;
                                               185/65R14 86                                   Frontantrieb;
                                               195/60R14 86       11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74D;
                                                                                              76J
5J             e11*2001/116*0291*.. 44 - 63    165/70R14          51G; 56G                    Nicht Green Line;
                                     44 - 77   185/60R14          51G                         Fabia Kombi;
                                               185/65R14 86                                   Frontantrieb;
                                               195/60R14 86       11A; 24M                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74D;
                                                                                              76J




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     SKODA OCTAVIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW      Reifen                     Auflagen zu Reifen          Auflagen
1U           e11*95/54*0066*.. 44 - 75 175/80R14                  12T; 51G                    Kombi; Limousine;
                                       185/70R14-88               12A                         10B; 11B; 11G; 11H;
                                       195/70R14-91               12A                         51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74D; 76J

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller         : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile                        : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm
Anzugsmoment der Befestigungsteile       : 120 Nm
Verkaufsbezeichnung:     FOX
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
5Z           e1*2001/116*0301*..     40 - 55   165/70R14          51G; 56G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               175/65R14 82                                   12A; 51A; 71E; 721;
                                               185/60R14          51G                         725; 729; 73C; 74D
                                               185/65R14 86
                                               195/60R14 86
5Z             e1*2001/116*0301*..   40 - 55   165/70R14          12T; 51G; 56G               Reifen mit
                                               175/65R14 82       12T                         Schneeketten;
                                               185/60R14          12T; 51G                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74D

Verkaufsbezeichnung:     GOLF / BORA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
1J           e1*2001/116*0071*.., 50 - 77      175/80R14          12T; 51G                    GOLF;
               e1*96/79*0071*..,
               e1*98/14*0071*..
                                               185/70R14-88       12A                         BORA(Limousine);
                                               195/70R14-91       12A                         Limousine;
                                                                                              Frontantrieb;
                                                                                              10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              51A; 71E; 721; 725;
                                                                                              729; 73C; 74D; 76J

Verkaufsbezeichnung:     POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis        kW        Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
6R           e1*2001/116*0510*..     44 - 66   175/65R14 82       12R; 5DK                    Schrägheck;
                                               175/70R14 84       12Q                         Frontantrieb;
                                               185/60R14 82       12R; 5DK                    10B; 11B; 11G; 11H;
                                               185/65R14 86       12R                         51A; 71E; 721; 725;
                                               195/60R14 86       12R                         729; 73C; 74D; 76J
                                               195/65R14 89       12A




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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Verkaufsbezeichnung:     VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis     kW           Reifen             Auflagen zu Reifen          Auflagen
9N           e1*2001/116*0174*.., 40 - 63      165/70R14          51G; 56G                    nicht Polo-Fun;
               e1*98/14*0174*...
                                               175/65R14 82       51J                         nicht Polo-Cross;
                                     40 - 77   185/60R14 82                                   Stufenheck;
                                               185/65R14 86                                   Schrägheck;
                                               195/60R14 86                                   10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 12A; 51A; 71E;
                                                                                              721; 725; 729; 73C;
                                                                                              74D; 76J; 915; SC4
9N             e1*2001/116*0174*.., 40 - 63    165/70R14          12M; 51G; 56G               Reifen mit
               e1*98/14*0174*...
                                               175/65R14 82       12M; 51J                    Schneeketten; nicht
                                     40 - 77   185/60R14 82       12M                         Polo-Fun; nicht
                                                                                              Polo-Cross;
                                                                                              Stufenheck;
                                                                                              Schrägheck;
                                                                                              10B; 10S; 11B; 11G;
                                                                                              11H; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74D;
                                                                                              76J; 915; SC4

Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.


                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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      Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
      aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss)
     auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.
12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich
     Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt
     wird, möglich.
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
     Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
     Fahrzeuges genannt wird, möglich.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
     Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
     hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
     Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
     gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
     Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
     abgedeckt sein.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
     Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
     Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
     Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
     dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
     Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge
     erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
     Achslast von 950kg.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0069-04-MURD/N11
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730
ANLAGE: 25                                                          Radtyp: 42R460
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 10.08.2009
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729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden.
76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit
     mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
     Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
     zulässig.
916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
     5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig.
     Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch
     die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden,
     zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere
     durchzuführen.
SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei
     Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO
     3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist
     eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z.
     B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.