Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 22a Seite : 1/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R460 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R4605.232 Radgröße: 6Jx14H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 57,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: ohne Ring geprüfte Radlast: 580 kg bei Reifenabrollumfang: 1945 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1U,6Y,5J Radschraube, Kugel 26mm, Gewinde RS 5x3044 120 Nm M14x1,5, Schaftlänge 27 mm Typ: 1U ABE / EG-Genehmigung: e11*95/54*0066*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 75 Skoda Octavia, 175/80R14 A02) bis A10) Skoda Octavia Kombi E03) 195/70R14 e1*95/54*0066*39E 940/980 5/100/57 RA-000557-A0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 22a Seite : 2/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: 1U ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0011*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 75 Skoda Octavia, 175/80R14 A02) bis A10) Skoda Octavia Kombi E03) 195/70R14 e11*2007/46*0011*03 1000/1000(0) 5/100/57 Typ: 6Y ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0123*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Skoda Fabia, 165/70R14 A02) bis A10) Skoda Fabia Kombi, A93)E05)M00) E03) Skoda Fabia Stufenheck 175/65R14 A93) E18) 185/60R14 A93) 195/60R14 e1*98/14*0123*43E 900/840(855) 5/100/57 RA-000557-A0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 22a Seite : 3/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: 5J ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0291*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 77 Skoda Roomster 175/70R14 A02) bis A10) (außer Roomster Scout) A93) E03) 185/65R14 A93) 195/60R14 A93) 205/55R14 A01)A93)K04)K42) 44 bis 77 Skoda Fabia 165/70R14 A02) bis A10) A93)M00)E05) 175/70R14 A93)E03)E18)E20) 185/60R14 A93)E03)E20) 185/65R14 A93)E03)E20) 195/60R14 A01)A93)E03)E20)K04) 205/55R14 A01)A93)E03)E20)K01)K04) e11*2001/116*0291*26 960/840 (858) –Fabia - 960/900 (0)-Roomster 5/100/57 RA-000557-A0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 22a Seite : 4/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 Typ: 5J ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0013*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 47 bis 77 Skoda Pratik 175/70R14 A02) bis A10) A93) E03) 185/65R14 A93) 195/60R14 A93) 205/55R14 A01)A93)K04)K42) 44 bis 77 Skoda Fabia 165/70R14 A02) bis A10) A93)M00)E05) 175/70R14 A93)E03)E18)E20) 185/60R14 A93)E03)E20) 185/65R14 A93)E03)E20) 195/60R14 A01)A93)E03)E20)K04) 205/55R14 A01)A93)E03)E20)K01)K04) e11*2007/46*0013*03 920/840(0) –Fabia / 920/900 (0)-Pratik 5/100/57 Typ: 5J ABE / EG-Genehmigung: N083 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 63 Skoda Praktik 175/70R14 A02) bis A10) A93) E03) 185/65R14 A93) 195/60R14 A93) 205/55R14 A01)A93)K04)K42) N083 NT01 900/900 5/100/57 Auflagen und Hinweise RA-000557-A0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 22a Seite : 5/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000557-A0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.doc Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 12 zur ABE-Nr. 45730 Nr. : RA-000557-A0-104 Anlage-Nr. : 22a Seite : 6/6 Mobilität Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R460 E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E18) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit Reifen der Größe 165/70R14 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG- Genehmigung de Fahrzeuges zugelassen sind. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K42) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 100 mm unterhalb seitlicher Türschutzleiste bis ca. 100 mm hinter der senkrechten Radmittenachse aufzuweiten. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. Die Anlage Nr. 22a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 31.08.2010 RA-000557-A0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.doc