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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               22a
Seite :                    1/7                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                  42R460
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                            RONAL
Radausführung:                                        42R4605.232
Radgröße:                                                6Jx14H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                    100 mm
Lochzahl:                                                   5
Mittenlochdurchmesser:                                   57,0 mm
Zentrierart:                                        Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           ohne Ring
geprüfte Radlast:                                         580 kg
bei Reifenabrollumfang:                                 1945 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Skoda (CZ)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile      Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                     moment
1U, 6Y, 5J, NH                   Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,                    120 Nm
                                 Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000557-C0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               22a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
1U                              e11*2007/46*0011*..
1U                              e11*95/54*0066*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 75       Skoda Octavia              175/80R14                         A02) bis A10)
                (Limousine, Kombi, Allrad) A93)                              EF0)

                                           195/70R14

                                           205/65R14

                                           225/60R14




Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
6Y                             e11*98/14*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74       Skoda Fabia              165/65R14                           A02) bis A10)
                                         A93)N175)

                                           165/70R14
                                           A93)M00) N175)

                                           175/65R14
                                           A93)N185)

                                           185/60R14
                                           A93)

                                           195/55R14
                                           A93)

                                           195/60R14

                                           205/55R14
                                           A01) A93)K04)




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 63       Skoda Fabia                 165/70R14                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A93)M00)
                Serienreifen 155/80R13
                od.165/70R14)               175/65R14
                                            A93)

                                           185/60R14
                                           A93)

                                           185/65R14
                                           A93)G5F)

                                           195/60R14
                                           A01) A93)K04)

                                           205/55R14
                                           A01) K04)



Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 77       Skoda Fabia                 185/60R14                         A02) bis A10)
                (Ausführungen mit kleinsten A93)                              EF0)
                Serienreifen 175/.. oder
                185/..)                     185/65R14
                                            A93)

                                           195/60R14
                                           A01) A93)K04)

                                           205/55R14
                                           A01) K04)

                                           205/60R14
                                           A01) G5H)K04)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               22a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


Typ(en):                          ABE / EG-Genehmigung(en):
5J                                e11*2001/116*0291*..
5J                                e11*2007/46*0013*..
5J                                N083
Motorleistung   Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 63       Skoda Roomster, Skoda 175/70R14                               A02) bis A10)
                Praktik                     A93)                              EF0)
                (Ausführungen mit kleinsten
                Serienreifen 175/..)        185/65R14
                                            A93)

                                           195/60R14
                                           A01) A93)K04)

                                           205/55R14
                                           A01) K04)

                                           205/60R14
                                           A01) K04)



Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
NH                             e11*2007/46*0249*..
NH                             e11*2007/46*0250*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 63       Skoda Rapid, Rapid      175/70R14                             A02) bis A10)
                Spaceback               A93)

                                           185/65R14
                                           A93)

                                           195/60R14

                                           205/60R14

                                           225/55R14
                                           A01) K03)K04) K49)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




RA-000557-C0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               22a
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.


A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


RA-000557-C0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               22a
Seite :                    6/7                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
     des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
     StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
     Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
     werden.

G5F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 185/60R15,
     195/55R15, 205/40R17, 205/45R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen
     in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
     Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen
     A01) und G01) zu beachten.

G5H) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/40R17 ausgerüstet
     oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
     COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die
     Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K49) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
     gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
     - die Befestigungsschrauben an den Blechlaschen im Bereich Radmitte und 50° hinter
        der Radmitte sind zu entfernen,
     - die Radhauskante und die Blechlaschen sind im Bereich Oberkante Stoßfänger bis
        50° hinter der Radmitte umzulegen,
     - der Kunststoffinnenkotflügel ist in diesem Bereich nach oben einzuformen und hinter
        die umgelegte Radhauskante zu klemmen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete
     Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen
     Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


RA-000557-C0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 14 zur ABE-Nr. 45730
Nr. :                      RA-000557-C0-104
Anlage-Nr. :               22a
Seite :                    7/7                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R460


N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder
     Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch
     nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.


Die Anlage Nr. 22a mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R460 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.07.2014




RA-000557-C0-104-22a~SK-5-100-57-ET38_42R460.docx