Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 25 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 6 Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 14 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 5.232 42R4605.232 ohne 57 580 1945 02/05 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6J e9*2001/116*0067*.. 51 - 77 175/70R14 12T; 51G Schrägheck; 185/65R14 86 12R Frontantrieb; 195/60R14 86 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 12A 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 63 165/70R14 51G; 56G IBIZA; CORDOBA; e9*98/14*0041*.. 175/65R14 82 51J 10B; 10S; 11B; 11G; 44 - 77 185/60R14 82 11H; 12A; 51A; 71E; 185/65R14 86 721; 725; 729; 73C; 195/60R14 86 74D; 76J; 916 6L e9*2001/116*0041*.., 44 - 63 165/70R14 12M; 51G; 56G Reifen mit e9*98/14*0041*.. 175/65R14 82 12M; 51J Schneeketten; IBIZA; 44 - 77 185/60R14 82 12M CORDOBA; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J; 916 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO/LEON Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1M e9*97/27*0026*.., 50 - 77 175/80R14 12T; 51G Limousine; e9*98/14*0026*.. 185/70R14-88 12A Frontantrieb; 195/70R14-91 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 25 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 6 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 74 165/70R14 51G; 56G Schrägheck; 185/60R14 51G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J 6Y e11*98/14*0123*.. 37 - 74 165/70R14 12M; 51G; 56G Reifen mit 185/60R14 12M; 51G Schneeketten; Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J 6Y e11*98/14*0123*.. 44 - 74 165/70R14 51G; 56G Kombi; Stufenheck; 185/60R14 51G Frontantrieb; 10B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J Verkaufsbezeichnung: PRAKTIK Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J N083 51 - 63 175/70R14 51G Frontantrieb; 185/65R14 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R14 86 11A; 24M 12K; 51A; 71E; 721; 195/65R14 89 11A; 24M 725; 729; 73C; 74D; 76J Verkaufsbezeichnung: ROOMSTER,FABIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5J e11*2001/116*0291*.. 47 - 63 175/70R14 51G Roomster; Nicht 185/65R14 51G Scout; Frontantrieb; 195/60R14 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 195/65R14 89 11A; 24M 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J 5J e11*2001/116*0291*.. 44 - 63 165/70R14 51G; 56G Fabia Schrägheck; 44 - 77 185/60R14 5DK; 51G Nicht Green Line; 185/65R14 86 Frontantrieb; 195/60R14 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J 5J e11*2001/116*0291*.. 44 - 63 165/70R14 51G; 56G Nicht Green Line; 44 - 77 185/60R14 51G Fabia Kombi; 185/65R14 86 Frontantrieb; 195/60R14 86 11A; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 25 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 6 Verkaufsbezeichnung: SKODA OCTAVIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1U e11*95/54*0066*.. 44 - 75 175/80R14 12T; 51G Kombi; Limousine; 185/70R14-88 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 195/70R14-91 12A 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kugelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Durchm. 26 mm Anzugsmoment der Befestigungsteile : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: FOX Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 165/70R14 51G; 56G 10B; 11B; 11G; 11H; 175/65R14 82 12A; 51A; 71E; 721; 185/60R14 51G 725; 729; 73C; 74D 185/65R14 86 195/60R14 86 5Z e1*2001/116*0301*.. 40 - 55 165/70R14 12T; 51G; 56G Reifen mit 175/65R14 82 12T Schneeketten; 185/60R14 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1J e1*2001/116*0071*.., 50 - 77 175/80R14 12T; 51G GOLF; e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. 185/70R14-88 12A BORA(Limousine); 195/70R14-91 12A Limousine; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J Verkaufsbezeichnung: POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6R e1*2001/116*0510*.. 44 - 66 175/65R14 82 12R; 5DK Schrägheck; 175/70R14 84 12Q Frontantrieb; 185/60R14 82 12R; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; 185/65R14 86 12R 51A; 71E; 721; 725; 195/60R14 86 12R 729; 73C; 74D; 76J 195/65R14 89 12A Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 25 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 6 Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 63 165/70R14 51G; 56G nicht Polo-Fun; e1*98/14*0174*... 175/65R14 82 51J nicht Polo-Cross; 40 - 77 185/60R14 82 Stufenheck; 185/65R14 86 Schrägheck; 195/60R14 86 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J; 915; SC4 9N e1*2001/116*0174*.., 40 - 63 165/70R14 12M; 51G; 56G Reifen mit e1*98/14*0174*... 175/65R14 82 12M; 51J Schneeketten; nicht 40 - 77 185/60R14 82 12M Polo-Fun; nicht Polo-Cross; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 10S; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74D; 76J; 915; SC4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10S) Der serienmäßige Nenndurchmesser der Sommer- bzw. Winterbereifung darf nicht unterschritten werden. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 25 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 6 Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 56G) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0069-04-MURD/N11 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45730 ANLAGE: 25 Radtyp: 42R460 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 6 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74D) Es dürfen nur die serienmäßigen Radbefestigungsteile vom Fahrzeughersteller verwendet werden. 76J) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. 916) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die Serienreifengrößen zulässig. Falls bei den Angaben unter Ziff.1 Zeile2 die Bezeichnung 3L bzw. 5L gestrichen werden kann, ist auch die Verwendung von nicht serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen, die im Gutachten genannt werden, zulässig. Es ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere durchzuführen. SC4) Die Verwendung dieser Rad/Reifenkombination hat Einfluß auf den Kraftstoffverbrauch.Bei Fahrzeugausführungen, die in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 14: ........... ;3L bzw. 5L ( z. B. EURO 3;5L, EURO 4;5L usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0445, 0463 usw.) beschrieben sind, ist eine unverzügliche Berichtigung nach §27 Abs. 1a StVZO der Fahrzeugpapiere unter Ziff. 14: ........... (z. B. EURO 3, EURO 4 usw.) / Schlüssel-Nr. zu Ziff. 14.1: .... (z. B. 0462) durchzuführen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.