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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     1/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten

Radtyp:                                                   42R560
Art des Sonderrades:                            einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                             RONAL
Montageposition:                                 Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                          42R5604.03
Radgröße:                                                6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                        38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                         6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *)                                      675 kg
 Reifenabrollumfang:                                      1937 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.


Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke:   HYUNDAI

Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile                             Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel                                                                                     moment
BF1       1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5                            ZP40345     110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     2/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
MC                             e4*2001/116*0103*..
MCT                            e4*2001/116*0110*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
71 bis 82       Hyundai Accent          175/60R15                          A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         185/55R15

                                         185/60R15

                                         195/50R15

                                         195/55R15
                                         A01) K45)

                                         205/50R15
                                         A01) K01) K04) K45)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
TB                            e4*98/14*0066*..
TBI                           e4*2001/116*0123*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
46 bis 81       Hyundai Getz           165/60R15                           A02) bis A10)
                                       A93) N175)                          BF1)

                                         175/55R15
                                         T77)

                                         185/55R15
                                         A01) K16)

                                         195/50R15
                                         A01) K03) K16)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
IA                              e11*2007/46*1008*..
IA                              e5*2007/46*1086*..
IA-HME                          e13*2007/46*1602*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 64       Hyundai I10              175/55R15                         A01) bis A10)
                (mit kleinsten           K04)                              BF1) K01)
                Serienreifen 175/..)
                                         185/55R15
                                         K04) K13) K25)

                                         195/50R15
                                         K02) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     3/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
PA                              e4*2001/116*0131*..
PAG                             e11*2001/116*0357*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 63       Hyundai i10, i10LPG      165/50R15                         A01) bis A10)
                                         N175) T76)                        BF1) K04)

                                         165/55R15
                                         G3P) K13) N175) T75)

                                         175/50R15
                                         G3Z) K01) K13) T75)

                                         185/45R15
                                         K03) T75)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
AC3                           e5*2007/46*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
49 bis 62       Hyundai i10            175/55R15                           A02) bis A10)
                                                                           BF1)
                                         185/50R15
                                         A01) K01)

                                         185/55R15
                                         A01) K01)

                                         195/50R15
                                         A01) K01)


Typ(en):                      ABE / EG-Genehmigung(en):
PB                            e11*2001/116*0333*..
PBT                           e11*2007/46*0129*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 94       Hyundai i20            175/60R15                           A01) bis A10)
                                       A93) N185)                          BF1) K01) K04) S08)

                                         175/60R15 M+S
                                         A93)

                                         185/60R15
                                         A93)

                                         195/55R15

                                         205/50R15

                                         205/55R15
                                         K21) K49)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     4/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
GB-HME                          e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 185/60R15                            A01) bis A10)
                (3-/5-Türer,             A93a)                              BF1) K01)
                Fahrzeugausführungen
                die serienmäßig AUCH 185/65R15
                mit 16- oder 17-Zoll
                Reifen ausgerüstet sind 195/60R15
                oder diese in den COC K04)
                Papieren eingetragen
                haben)                   205/55R15
                                         K04)


Typ(en):                        ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                              e11*2007/46*1600*..
GB                              e5*2007/46*1087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Hyundai I20 Active       185/60R15                          A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                                BF1)
                Fahrzeugausführungen 185/65R15
                die serienmäßig AUCH A01) K14) K59) K60)
                mit 16- oder 17-Zoll
                Reifen ausgerüstet sind
                oder diese in den COC
                Papieren eingetragen
                haben)


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                               e11*2007/46*1600*..
GB                               e5*2007/46*1087*..
GB-HME                           e13*2007/46*1603*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 88       Hyundai I20, I20 Coupe 185/60R15                            A01) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                                BF1) K01)
                Fahrzeugausführungen 185/65R15
                die serienmäßig NUR
                mit 15 Zoll Reifen        195/60R15
                ausgerüstet sind)         K04)

                                         205/55R15
                                         K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. :                9b
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Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GB                               e11*2007/46*1600*..
GB                               e5*2007/46*1087*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 88       Hyundai I20 Active        185/60R15                         A02) bis A10)
                (3-/5-Türer,                                                BF1)
                Fahrzeugausführungen 185/65R15
                die serienmäßig NUR       A01) K14) K59) K60)
                mit 15 Zoll Reifen
                ausgerüstet sind)



Auflagen und Hinweise

A01)   Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
       Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
       Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
       StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
       veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

A02)   Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
       Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
       Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
       dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
       Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)   Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
       verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
       in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
       entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
       nicht zulässig.

A04)   Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
       weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
       Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
       Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05)   Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
       Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
       Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
       über die Radkontur hinausragen.

A06)   Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
       Befestigungsteile zu verwenden.

A07)   Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
       vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)   Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
       als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
       Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
       Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
       werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     6/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560



A09)   Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
       denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
       wird.

A10)   Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
       werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
       Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.

A93)   Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
       auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
       Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
      auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

BF1)   Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
       Achse: 1+2
       Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
       Zubehörkit: ZP40345
       Anzugsmoment: 110 Nm

G01)   Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
       Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
       liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
       nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.

G3P) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/50R15,
     175/60R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
     (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
     des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

G3Z) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 165/60R14,
     175/50R15, 175/60R14 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den
     Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der
     EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
     beachten.

K01)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     7/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560


K03)   Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)   Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
       durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
       Radmitte herzustellen.
       Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
       Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
       genannten Bereich abgedeckt sein.

K13)   An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K14)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
       Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu
       kürzen.

K16)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
       komplett umzulegen.

K21)   An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
       um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen.

K25)   An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
       mm aufzuweiten.

K28)   An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K45)   An Achse 2 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich der Stoßfängeroberkante
       auszuschneiden.

K49)   An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis 200 mm vor
       der Radmitte um 10 mm aufzuweiten.

K59)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 1 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
       der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

K60)   Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen ist die Kunststoffverbreiterung
       der Radhauskante im Bereich von 45° vor und 45° hinter der Radmitte um 10 mm zu kürzen.

N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.

N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
      nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
      Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
      I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. :                       RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. :                9b
Seite :                     8/8
Auftraggeber :              Ronal GmbH
Teiletyp :                  42R560



S08)   An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
       entfernen.

T75)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 774 kg bei LI 75 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 387 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T76)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 800 kg bei LI 76 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 400 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

T77)   Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
       Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
       Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage 9b mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH

Geschäftsstelle Essen, 14.02.2020