Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-E0-104 Anlage-Nr. : 9d Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5604.03 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 1937 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mazda Motor Corporation / Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BA, BG, BJ, BJD, DE, DE1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40345 110 Nm DEE, DW, EC, NA, NB, NBD M12x1,5 RA-000554-E0-104-09d~MA-4-100-54-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-E0-104 Anlage-Nr. : 9d Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: BG ABE / EG-Genehmigung: F276 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 41 bis 94 Mazda 323 185/55R15 A01) bis A10) (Stufenheck und K14) Schrägheck) 195/50R15 41 bis 94 Mazda 323 F F276/NT04E 860/820 4/100/54,0 Typ: NA ABE / EG-Genehmigung: F488; e2*93/81*0163*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 96 Mazda MX-5 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 e2*93/81*0163*00 620/645 4/100/54,0 Typ: EC ABE / EG-Genehmigung: F946; e13*96/79*0027*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 79 Mazda MX-3 195/55R15 A01) bis A10) K14) 205/50R15 95 bis 98 Mazda MX-3 205/55R15 e13*96/79*0027*00E 895/710 4/100/54,1 RA-000554-E0-104-09d~MA-4-100-54-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-E0-104 Anlage-Nr. : 9d Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: BA ABE / EG-Genehmigung: G878; e13*96/27*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 84 Mazda 323 C, 185/55R15 A02) bis A10) Mazda 323 S, Mazda 323 P 195/50R15 195/55R15 A01)K50) 205/50R15 A01)K50) 65 bis 84 Mazda 323 F 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 A01)K50) e13*96/27*0023*04E 945/820 4/100/54,1 Typ: NB ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0083*.., e11*98/14*0083*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda MX-5 195/50R15 A02) bis A10) E04) 195/55R15 205/50R15 e11*98/14*0083*05E 645/665 4/100/54,1 Typ: NBD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0192*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 bis 107 Mazda MX-5 195/50R15 A02) bis A10) E04) 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0192*01E 645/665 4/100/54,1 RA-000554-E0-104-09d~MA-4-100-54-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-E0-104 Anlage-Nr. : 9d Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: DW ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0093*.., e1*98/14*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 46 bis 55 Mazda Demio 195/45R15 A02) bis A10) e11*98/14*0093*02E 780/755 4/100/54,0 Typ: BJ ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0094*.., e1*98/14*0094*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 84 Mazda 323, 323F 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0094*07E 960/865 4/100/54,0 Typ: BJD ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0181*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 53 bis 72 Mazda 323 / 323F 195/50R15 A02) bis A10) 195/55R15 205/50R15 e1*98/14*0181*00E 870/865 4/100/54,0 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): DE e13*2001/116*0254*.. DE1 e13*2001/116*0255*.. DEE e13*2007/46*1070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 76 Mazda 2, Mazda 2 LPG 185/55R15 A02) bis A10) A93) 195/50R15 A01)K03) 205/50R15 A01)K03)K16)K23) RA-000554-E0-104-09d~MA-4-100-54-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-E0-104 Anlage-Nr. : 9d Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000554-E0-104-09d~MA-4-100-54-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-E0-104 Anlage-Nr. : 9d Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K14) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. K50) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an Achse 2 zu gewährleisten, sind die Radhausausschnittkanten im Bereich oberhalb Radmitte (auf ca. 150 mm Länge) anzulegen. Die Anlage Nr. 9d mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012 RA-000554-E0-104-09d~MA-4-100-54-ET38_42R560.docx