Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. : 10c
Seite : 1/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R5604.03
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 1937 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation (Japan) bzw. Netherlands Car
B.V. (NL)
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
CA0, CA0W, CJ0, DA0 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm
M12x1,5
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: G005
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
50 bis 83 Mitsubishi Colt 185/55R15 A01) bis A10)
103 Mitsubishi Colt 16V K47)S02)
50 bis 103 Mitsubishi Lancer 185/55R15 A01) bis A10)
K47)S02)
G005/NT07E 830/830 4/100/56,1
RA-000554-C0-104-10c~MI-4-100-56-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. : 10c
Seite : 2/3 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: CA0
ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
83 Mitsubishi Lancer Station 185/55R15 A02) bis A10)
Wagon S02)
(außer Ausführungen mit
Allradantrieb)
e1*96/79*0061*01E 830/900(950) 4/100/56,1
Typ: CA0W
ABE / EG-Genehmigung: G230
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
50 bis 83 Mitsubishi Lancer, 185/55R15 A02) bis A10)
Station Wagon S02)
(außer Ausführungen mit 195/50R15
Allradantrieb)
G230/NT05E 830/900 4/100/56,1
Typ: DA0
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise
(kW) ggf. Auflagen
66; 73 Mitsubishi Carisma 1.6 195/50R15 A02) bis A10)
66 Mitsubishi Carisma 1.9 D S02)
195/55R15
e4*93/81*0005*07E 900/875 4/100/56,1
Typ: CJ0
ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 76 Mitsubishi Colt, 185/55R15 A02) bis A10)
Mitsubishi Lancer S02)
e1*93/81*0031*05E 820/720(790) 4/100/56,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Anlage-Nr. : 10c
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu
gewährleisten, sind an Achse 2 die Bördelkanten über den gesamten Bereich oberhalb
der Stoßleiste umzubördeln. Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist nach oben zu
biegen. Bei der Ausführung Mitsubishi Lancer ist zusätzlich der Kunststoffspritzschutz
unterhalb der Stoßfängerbefestigung schräg abzuschneiden.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012
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