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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R560
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R5604.03
Radgröße:                                                 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          3 Ø68 Ø56.1
geprüfte Radlast:                                          675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1937 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation (Japan) bzw. Netherlands Car
                                B.V. (NL)

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile       Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
A00, CA0, CA0W, CJ0, DA0         Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP40333 110 Nm
                                 M12x1,5




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                            CA0
ABE / EG-Genehmigung:           G005
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)      zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Colt             185/55R15                         A01) bis A10)
 103          Mitsubishi Colt 16V                                           K47)S02)

 50 bis 103         Mitsubishi Lancer     185/55R15                         A01) bis A10)
                                                                            K47)S02)

G005/NT07E          830/830                                                 4/100/56,1



Typ:                           CA0
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/79*0061*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                Auflagen und Hinweise
(kW)                                     ggf. Auflagen
 83           Mitsubishi Lancer Station 185/55R15                           A02) bis A10)
              Wagon                                                         S02)
              (außer Ausführungen mit
               Allradantrieb)

e1*96/79*0061*01E   830/900(950)                                            4/100/56,1



Typ:                           CA0W
ABE / EG-Genehmigung:          G230
Motorleistung Handelsbezeichnung(en)      zulässige Reifengrößen,           Auflagen und Hinweise
(kW)                                      ggf. Auflagen
 50 bis 83    Mitsubishi Lancer,          185/55R15                         A02) bis A10)
              Station Wagon                                                 S02)
              (außer Ausführungen mit     195/50R15
               Allradantrieb)
G230/NT05E          830/900                                                 4/100/56,1



Typ:                            DA0
ABE / EG-Genehmigung:           e4*93/81*0005*..
Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen,                Auflagen und Hinweise
(kW)                                      ggf. Auflagen
 66; 73       Mitsubishi Carisma 1.6      195/50R15                         A02) bis A10)
 66            Mitsubishi Carisma 1.9 D                                     S02)
                                          195/55R15

e4*93/81*0005*07E   900/875                                                 4/100/56,1



Typ:                            CJ0
ABE / EG-Genehmigung:           e1*93/81*0031*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 76    Mitsubishi Colt,            185/55R15                         A02) bis A10)
              Mitsubishi Lancer                                             S02)

e1*93/81*0031*05E   820/720(790)                                            4/100/56,1




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
A00                              e1*2007/46*0951*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 59       Mitsubishi Space Star     165/55R15                         A02) bis A10)
                                          A01) K16)

                                          175/50R15
                                          A01) K16)

                                          175/55R15
                                          A01) K16)

                                          195/45R15
                                          A01) K04)K16) K51)

                                          195/50R15
                                          A01) K03)K04) K16) K51)



Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)     Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
         verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
         der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
         Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
         Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)     Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
         keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
         gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
         so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
         beurteilen.

A05)     Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
         Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
         Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
         möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


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Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               10c
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

K47)    Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern
        zu gewährleisten, sind an Achse 2 die Bördelkanten über den gesamten Bereich
        oberhalb der Stoßleiste umzubördeln. Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist nach
        oben zu biegen. Bei der Ausführung Mitsubishi Lancer ist zusätzlich der
        Kunststoffspritzschutz unterhalb der Stoßfängerbefestigung schräg abzuschneiden.

S02)    Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.




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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


K51)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw.
         Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um 10mm zu weiten,
       - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen und die
         Befestigungsschraube zu entfernen,
       - der Stoßfänger ist klebend zu befestigen.


Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014




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