Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5604.03 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 3 Ø68 Ø56.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 1937 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Mitsubishi Motor Corporation (Japan) bzw. Netherlands Car B.V. (NL) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment A00, CA0, CA0W, CJ0, DA0 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP40333 110 Nm M12x1,5 RA-000554-D0-104-10c~MI-4-100-56-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: CA0 ABE / EG-Genehmigung: G005 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 50 bis 83 Mitsubishi Colt 185/55R15 A01) bis A10) 103 Mitsubishi Colt 16V K47)S02) 50 bis 103 Mitsubishi Lancer 185/55R15 A01) bis A10) K47)S02) G005/NT07E 830/830 4/100/56,1 Typ: CA0 ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0061*.. Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 83 Mitsubishi Lancer Station 185/55R15 A02) bis A10) Wagon S02) (außer Ausführungen mit Allradantrieb) e1*96/79*0061*01E 830/900(950) 4/100/56,1 Typ: CA0W ABE / EG-Genehmigung: G230 Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 50 bis 83 Mitsubishi Lancer, 185/55R15 A02) bis A10) Station Wagon S02) (außer Ausführungen mit 195/50R15 Allradantrieb) G230/NT05E 830/900 4/100/56,1 Typ: DA0 ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0005*.. Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 66; 73 Mitsubishi Carisma 1.6 195/50R15 A02) bis A10) 66 Mitsubishi Carisma 1.9 D S02) 195/55R15 e4*93/81*0005*07E 900/875 4/100/56,1 Typ: CJ0 ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0031*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 76 Mitsubishi Colt, 185/55R15 A02) bis A10) Mitsubishi Lancer S02) e1*93/81*0031*05E 820/720(790) 4/100/56,1 RA-000554-D0-104-10c~MI-4-100-56-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): A00 e1*2007/46*0951*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 59 Mitsubishi Space Star 165/55R15 A02) bis A10) A01) K16) 175/50R15 A01) K16) 175/55R15 A01) K16) 195/45R15 A01) K04)K16) K51) 195/50R15 A01) K03)K04) K16) K51) Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. RA-000554-D0-104-10c~MI-4-100-56-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. K47) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern zu gewährleisten, sind an Achse 2 die Bördelkanten über den gesamten Bereich oberhalb der Stoßleiste umzubördeln. Die Befestigungslasche des Stoßfängers ist nach oben zu biegen. Bei der Ausführung Mitsubishi Lancer ist zusätzlich der Kunststoffspritzschutz unterhalb der Stoßfängerbefestigung schräg abzuschneiden. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. RA-000554-D0-104-10c~MI-4-100-56-ET38_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 10c Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 K51) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante um 10mm zu weiten, - die Befestigungslasche des Stoßfängers im Radhaus ist abzutrennen und die Befestigungsschraube zu entfernen, - der Stoßfänger ist klebend zu befestigen. Die Anlage Nr. 10c mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014 RA-000554-D0-104-10c~MI-4-100-56-ET38_42R560.docx