Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R5604.03
Radausführungskennz.: 42R5604.03
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 4 Ø68 Ø60.15
geprüfte Radlast: *) 675 kg
Reifenabrollumfang: 1937 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: NISSAN
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm ZP40364 110 Nm
BF2 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25 ZP40353 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65 Nissan Micra 175/60R15 A01) bis A10)
(Serie 175/60R15 ww. BF1) E44b) K01) K04)
auch 165/70R14) 185/55R15
K16)
195/50R15
K16)
195/55R15
K16) K44)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 65 Nissan Micra 175/60R15 A01) bis A10)
(Serie 185/50R16 ww. BF1) E44a) K01) K04)
auch 175/60R15, 185/55R15
165/70R14) K16)
195/50R15
K16)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 63 Nissan Micra, Micra 175/65R15 A01) bis A10)
Cabrio BF1) E44) K01) K04) K16)
(Serie 175/65R16 ww. 175/65R15 M+S
auch 185/50R16)
185/55R15
185/60R15
195/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K12 e11*2001/116*0195*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 81 Nissan Micra, Micra 175/60R15 A01) bis A10)
Cabrio BF1) E44b) K01) K04)
(Serie 175/60R15 ww. 185/55R15
auch 185/50R16) K16)
195/50R15
K16)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 3/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K13 e13*2007/46*1111*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72 Nissan Micra 165/60R15 A02) bis A10)
(5-türig) N175) BF2) EF0)
165/65R15
G8N) N175)
175/60R15
A01) K01)
175/65R15
A01) G3T) K01)
185/55R15
A01) K01)
185/60R15
A01) G3T) K01)
195/50R15
A01) K01) K04)
195/55R15
A01) G8N) K01) K04)
205/50R15
A01) K01) K04) K20) K28)
205/55R15
A01) G3T) K01) K04) K20) K28)
215/50R15
A01) G8N) K01) K02) K20) K28)
225/50R15
A01) G3T) K01) K02) K20) K28)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K14 e9*2007/46*6454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
52 bis 74 Nissan Micra 185/60R15 A02) bis A10)
A93) BF1) EF0)
185/65R15
195/60R15
A01) K04)
205/55R15
A01) A93a) K01) K04) K28)
205/60R15
A01) K01) K04) K28)
215/55R15
A01) K01) K04) K28)
225/50R15
A01) K01) K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
K14 e9*2007/46*6454*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
86 Nissan Micra N-Sport 185/65R15 M+S A02) bis A10)
BF1)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E11 e11*2001/116*0268*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 85 Nissan Note 175/65R15 A02) bis A10)
A93) BF1)
185/60R15
A01) A93) K03)
185/65R15
A01) K03)
195/60R15
A01) K03)
205/55R15
A01) K01) K04)
215/55R15
A01) K01) K04)
225/50R15
A01) K01) K04)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12 e11*2007/46*0753*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
59 bis 72 Nissan Note 185/65R15 A02) bis A10)
A93a) BF2)
195/60R15
A93a)
205/55R15
A93)
215/55R15
A01) K03) K04)
225/50R15
A01) K01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in
Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen
den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen
nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 6/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten
erlaubt wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40364
Anzugsmoment: 110 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,25
Zubehörkit: ZP40353
Anzugsmoment: 110 Nm
E44) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww.
auch 175/65R15 ausgerüstet sind.
E44a) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 185/50R16 ww.
auch 175/60R15, 165/70R14 ausgerüstet sind.
E44b) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Bereifung 175/60R16 ww.
auch 185/50R16 ausgerüstet sind.
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt.
Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination nicht als
wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 7/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
G3T) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G8N) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/60R15, 185/55R16
ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte
herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in
dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller
komplett umzulegen.
K20) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante
um 10 mm zu kürzen oder um das gleiche Maß nach hinten/oben zu biegen. Die
Befestigungsschraube ist nach hinten zu versetzen.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
K44) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel im Bereich vor der Achse (im
Lenkeinschlagbereich) zur Fahrzeugmitte hin nachzuarbeiten. Nicht erforderlich bei
Fahrzeugen, die werksseitig mit der Bereifungsgröße 185/50R16 ausgerüstet sind oder bei
denen diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder
COC- Papier) genehmigt ist.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 27 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-K0-104
Anlage-Nr. : 14a
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I
oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 14a mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 02.06.2021