Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 10 Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 4.031 42R5604.03 1 Ø57,1 Ø68 57,1 Kunststoff 675 1937 03//04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40306 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6K e9*93/81*0001*.. 40 - 81 185/55R15-81 bis 195/50R15-82 e9*93/81*0001*06; CORDOBA-VARIO; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 IBIZA; ab e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 e9*93/81*0001*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 12T IBIZA; ab e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 12A e9*93/81*0001*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 ab e9*93/81*0001*07; e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 11A; 22L CORDOBA; CORDOBA- VARIO; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6K G406 33 - 95 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 10 Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 12T IBIZA; bis G406 195/50R15-81 12A e9*93/81*0001*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 11A; 54F IBIZA; bis G406 195/50R15-81 e9*93/81*0001*06; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 185/55R15-81 11A; 54F bis 6K/C G613 195/50R15-82 e9*93/81*0001*06; CORDOBA; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6K/C G613 44 - 95 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24M bis e1*95/54*0049*02; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6H e1*95/54*0049*.., 37 - 74 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*95/54*0049*03; e1*98/14*0049*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H; 54A 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: SEAT INCA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9KS e9*93/81*0006*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367 10B; 11B; 11G; 11H; e9*98/14*0006*.., 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 721; H307 725; 729; 73C; 74A; 9KSF H308 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 10 Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; F763 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; F763 195/50R15 51G 12K; 51A; 71E; 721; 195/50R15-82 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40306 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 791 e11*93/81*0011*.., 40 - 55 195/45R15-78 10B; 11B; 11G; 11H; G952 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 795 e11*93/81*0019*.., 40 - 55 195/45R15-78 33H 10B; 11B; 11G; 11H; H110 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40306 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: VW CADDY Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H; e9*98/14*0007*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 721; 9KVF H337 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 53 I E664 79 - 100 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 721; 79 - 118 185/55R15 51G 725; 729; 73C; 74A; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 74P 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; 66H 100 - 118 195/50R15 11A; 22B; 51G 118 195/50R15-82 11A; 22B Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 10 Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 53 I E664/1 85 - 100 185/55R15-82 nur FAHRWERK I 85 - 118 195/50R15 51G lt.ABE; 215/45R15-82 11A; 24J; 24M; 66H 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW GOLF Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur 1EX0 G407 Achslast; 51J e1*96/79*0070*00; 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 12A; 51A; 71E; 721; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 725; 729; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P 155 B042 37 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24K; 35B 12A; 51A; 71E; 721; 195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 725; 729; 73C; 74A; 24K; 35B 74P; 832 155 B042/1 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 24K; 35B 12A; 51A; 71E; 721; 195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 725; 729; 73C; 74A; 24K; 35B 74P; 832 155 B042/2 53 - 82 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/55R15-81 VCN; 11A; 35B 12A; 51A; 71E; 721; 195/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 725; 729; 73C; 74A; 195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 35B 74P; 832 19EL F290 40 - 59 185/55R15 11A; 22B; 22D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 185/55R15-81 11A; 22B; 22D; 24K 12A; 51A; 71E; 721; 195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 22D; 24K 725; 729; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24K 74P 215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 22D; 24K; 66H Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 19 E D186 33 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 12A; 51A; 71E; 721; 205/50R15-85 11A; 21P; 22I; 22K; 24K 725; 729; 73C; 74A; 74P 19 E D186/1 37 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 12A; 51A; 71E; 721; 205/50R15-85 11A; 21P; 22I; 22K; 24K 725; 729; 73C; 74A; 74P 19 E D186/2 37 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-81 12A; 51A; 71E; 721; 37 - 118 205/50R15-85 11A; 21P; 22I; 22K; 24K 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 10 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 19E-299 E083 66 - 72 185/55R15-81 nicht Country C1P..; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H; 22B; 22D; 24K 12A; 51A; 71E; 721; 195/50R15-81 nicht Country C1P..; 11A; 725; 729; 73C; 74A; 21B; 22B; 22D; 24K 74P 66 - 118 185/55R15 nicht Rallye Breit-Version; 11A; 22B; 22D; 51G 215/45R15-82 nicht Rallye Breit-Version; nicht Country C1P..; 11A; 21B; 22B; 22D; 24K; 66H 72 195/60R15 Country; 51G 118 185/55R15 RALLYE BREIT-VERSION; 51G 195/50R15 11A; 21B; 22B; 22D; 51G 195/50R15-81 RALLYE BREIT-VERSION 205/50R15 RALLYE BREIT-VERSION; 51G 215/45R15-82 RALLYE BREIT-VERSION; 66H Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 Kombi; Frontantrieb; 1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 12A; 51A; 71E; 721; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 725; 729; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P 215/45R15-82 11A; 22B; 66H 1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/55R15-81 nicht Kombi; 1HX0 F804 195/50R15 11A; 22B; 51G Frontantrieb; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71E; 721; 215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 66H 725; 729; 73C; 74A; 74P 1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen; 1HX1 G156 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb; 195/50R15-82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 1HX0F F894 40 - 85 185/55R15-81 Schrägheck; 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721; 205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 74P 1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 Steilheck; 40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 12A; 51A; 71E; 721; 195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 725; 729; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P 215/45R15-82 11A; 22B; 66H Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 6 von 10 Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71E; 721; 195/50R15-82 11A; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A; 205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 74P Verkaufsbezeichnung: VW LUPO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0114*.. 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; 915 6ES e1*2001/116*0147*.., 92 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H; e1*98/14*0147*.. 195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 54A 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/45R15-78 VEI; 11A 10B; 11B; 11G; 11H; e1*97/27*0085*.., e1*98/14*0085*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71E; 721; 54A 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 35 I E657 50 - 100 195/55R15 31I; 51G Kombi; 195/55R15-84 Nur bis 960 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H; ACHSLAST 12G; 51A; 71E; 721; 195/55R15-85 725; 729; 73C; 74A; 205/50R15 51G 74P 35 I E657 50 - 85 195/50R15-82 5DK Limousine; 50 - 100 195/55R15 31I; 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/55R15-83 12G; 51A; 71E; 721; 205/50R15 51G 725; 729; 73C; 74A; 74P 35 I E657/1 50 - 100 195/55R15 51G bis Nachtrag 4; 205/50R15 51G Kombi; 205/50R15-85 10B; 11B; 11G; 11H; 12G; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 5DK bis Nachtrag 4; 50 - 100 195/55R15 51G Limousine; 195/55R15-84 Nur bis 960 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H; ACHSLAST 12G; 51A; 71E; 721; 195/55R15-85 725; 729; 73C; 74A; 205/50R15 51G 74P 205/50R15-85 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 7 von 10 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 Limousine; 5DK ab Nachtrag 5; 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 205/50R15 51G 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Verkaufsbezeichnung: VW POLO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 367 Limousine; e9*98/14*0008*.. 195/50R15-82 11A; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 Kombi; e9*98/14*0008*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6KV H249 55 185/55R15-81 11A; 367 10B; 11B; 11G; 11H; 195/50R15-82 11A; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6N e1*98/14*0069*.. 37 - 92 195/45R15-78 11A; 22B; 22L; 24M Polo GP (Facelift Okt.1999); ab e1*98/14*0069*07; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P 6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 24M nur bis e1*98/14*0069*.., e1*98/14*0069*06; G774 10B; 11B; 11G; 11H; 6NF G951 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 8 von 10 dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß) auftragen, ist an der Antriebsachse möglich. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 9 von 10 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 31I) Aus Freigängigkeitsgründen sind diese Rad-Reifen-Kombinationen nicht zulässig an Fahrzeug- ausführungen mit Niveauregulierungsanlage. 33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden. Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen. 35B) Die Spur- und Sturzwerte an der Vorderachse sind gemäß Herstellerangabe einzustellen. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 950kg. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 10 von 10 66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 832) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Faustsattelbremsanlage. 915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw. 5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen zulässig. VCN) Der Einbau der unteren Querstrebe zwischen den unteren Querlenkerlagern nach VW-Teile-Nr. 175 809 001 SP oder anderer bauartgleicher Querstreben ist erforderlich. VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.