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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                       42R560
Art des Sonderrades:                             einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                 RONAL
Radausführung:                                              42R5604.03
Radgröße:                                                     6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                             38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                         100 mm
Lochzahl:                                                         4
Mittenlochdurchmesser:                                        68,0 mm
Zentrierart:                                             Mittenzentrierung
Zentrierring:                                              1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast:                                              675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                      1937 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C, 9KS,        Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40306 110 Nm
AA, AAN                            M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         1L
ABE / EG-Genehmigung:        F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 47 bis 110   Toledo                   185/55R15                              A02) bis A10)

                                         195/50R15
e9*95/54*'0021*02E   865/790                                                  4/100/57



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Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 33 bis 95    Ibiza                      185/55R15                         A02) bis A10)
                                                                           E47)
 110                Ibiza Cupra          195/50R15

                                         205/50R15
G406/NT13E          850/750(780)                                           4/100/57



Typ:                         6K
ABE / EG-Genehmigung:        e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 110   Ibiza                    185/55R15                           A02) bis A10)

                                         195/50R15
 37 bis 110         Cordoba
                                         205/50R15

 40 bis 81          Cordoba Vario        185/55R15                         A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
e9*98/14*0001*21    900/810                                                4/100/57



Typ:                         6K/C
ABE / EG-Genehmigung:        G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 110   Cordoba                    185/55R15                         A02) bis A10)E47)

                                         195/50R15

                                         205/50R15
G613/NT11E          850/750                                                4/100/57,18



Typ:                         9KS
ABE / EG-Genehmigung:        H307; e9*93/81*0006*.., e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 42 bis 66    Seat Inca               185/55R15                            A02) bis A10)

                                         195/50R15
e9*98/14*0006*15E   890/950                                                4/100/57




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Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         6H
ABE / EG-Genehmigung:        e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/45R15                              A02) bis A10)

                                             195/50R15
                                             A01)G01)K15)
e1*98/14*0049*09E   800/680(695)                                              4/100/57



Typ:                         6HS
ABE / EG-Genehmigung:        e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 74    Arosa                    195/45R15                              A02) bis A10)

                                             195/50R15
                                             A01)G01)K15)
e9*98/14*0037*09    800/690                                                   4/100/57



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
AA                                 e13*2007/46*1168*..
AAN                                e13*2007/46*1183*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55           Seat Mii                165/60R15                         A02) bis A10)

                                             165/65R15
                                             G4F)

                                             175/55R15

                                             175/60R15

                                             185/55R15

                                             195/50R15
                                             A01) K03)K04)

                                             195/55R15
                                             A01) G4F)K03) K04)

                                             205/50R15
                                             A01) K01)K04)




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Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               12
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Auflagen und Hinweise
A01)    Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
        Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
        sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
        auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
        Muster bescheinigen zu lassen.

A02)    Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
        den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
        Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
        ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
        Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.

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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


E47)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und
        Stabilisator an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne
        bzw. mit unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.

G01)    Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
        des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
        StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
        Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
        werden.

G4F)    Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16
        ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K15)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
        Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.

       -
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014




RA-000554-E0-104-12~SE-4-100-57-ET38_42R560.docx