Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R5604.03
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 1937 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Seat
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
1L, 6H, 6HS, 6K, 6K/C, 9KS, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40306 110 Nm
AA, AAN M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Typ: 1L
ABE / EG-Genehmigung: F 763; e9*95/54*0021*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
47 bis 110 Toledo 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
e9*95/54*'0021*02E 865/790 4/100/57
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Nr. : RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: G406
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
33 bis 95 Ibiza 185/55R15 A02) bis A10)
E47)
110 Ibiza Cupra 195/50R15
205/50R15
G406/NT13E 850/750(780) 4/100/57
Typ: 6K
ABE / EG-Genehmigung: e9*93/81*0001*.., e9*98/14*0001*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 110 Ibiza 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
37 bis 110 Cordoba
205/50R15
40 bis 81 Cordoba Vario 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
e9*98/14*0001*21 900/810 4/100/57
Typ: 6K/C
ABE / EG-Genehmigung: G613
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 110 Cordoba 185/55R15 A02) bis A10)E47)
195/50R15
205/50R15
G613/NT11E 850/750 4/100/57,18
Typ: 9KS
ABE / EG-Genehmigung: H307; e9*93/81*0006*.., e9*98/14*0006*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
42 bis 66 Seat Inca 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
e9*98/14*0006*15E 890/950 4/100/57
RA-000554-E0-104-12~SE-4-100-57-ET38_42R560.docx
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Nr. : RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: 6H
ABE / EG-Genehmigung: e1*95/54*0049*.., e1*98/14*0049*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Arosa 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K15)
e1*98/14*0049*09E 800/680(695) 4/100/57
Typ: 6HS
ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
37 bis 74 Arosa 195/45R15 A02) bis A10)
195/50R15
A01)G01)K15)
e9*98/14*0037*09 800/690 4/100/57
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AA e13*2007/46*1168*..
AAN e13*2007/46*1183*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 55 Seat Mii 165/60R15 A02) bis A10)
165/65R15
G4F)
175/55R15
175/60R15
185/55R15
195/50R15
A01) K03)K04)
195/55R15
A01) G4F)K03) K04)
205/50R15
A01) K01)K04)
RA-000554-E0-104-12~SE-4-100-57-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
Befestigungsteile verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000554-E0-104-12~SE-4-100-57-ET38_42R560.docx
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Nr. : RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. : 12
Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
E47) Nur zulässig an Fahrzeugen mit ausreichenden Abstand zwischen Felge und
Stabilisator an Achse 1 bei Volleinschlag der Lenkung. Die Fahrzeuge werden ohne
bzw. mit unterschiedlichen Stabilisatoren ausgerüstet.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und
des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57
StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-
Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen
werden.
G4F) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/50R16
ausgerüstet oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
hinter der Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen
Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
-
Die Anlage Nr. 12 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014
RA-000554-E0-104-12~SE-4-100-57-ET38_42R560.docx