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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    1/9                                                     Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                   42R560
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                             RONAL
Radausführung:                                          42R5604.03
Radgröße:                                                 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                         38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     100 mm
Lochzahl:                                                    4
Mittenlochdurchmesser:                                    68,0 mm
Zentrierart:                                         Mittenzentrierung
Zentrierring:                                          6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                          675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                  1937 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.




Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Motor Corporation Hamamatsu / Japan




RA-000554-E0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    2/9                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                    Beschreibung der Befestigungsteile           Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                            moment
MH, MZ, NZ, EX, EX-2               Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                ZP40335 110 Nm
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, FH, FZ, ER, EZ, GF             Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                   ZP40378 110 Nm
                                   M12x1,25
MM                                 bis NT06                                        ZP40378 110 Nm
                                   Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                   M12x1,25
                                   ab NT07                                         ZP40335 110 Nm
                                   Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                   M12x1,5, Schaftlänge 28 mm


Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        H032; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 89    Suzuki Baleno           185/55R15                                  A02) bis A10)

                                         195/50R15

                                         195/55R15
                                         E05)
e6*98/14*0024*04E   805/880                                                      4/100/54



Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                       +
 39 bis 69    Wagon R                  195/45R15                                 A01) bis A10)
                                                                                 B26)K33)

e4*98/14*0042*07E   810/755(0)                                                   4/100/54



Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 80    Suzuki Ignis             185/55R15                                 A02) bis A10)

                                         195/50R15
                                         A01)K34)

e4*98/14*0047*04E   760/740                                                      4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               9i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                           ER
ABE / EG-Genehmigung:          e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana               185/55R15                                  A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                    E19)
                                         185/60R15

                                                  195/50R15

                                                  195/55R15
e4*2001/116*0054*06E   2WD:870/880/4WD:855/895                                      4/100/54



Typ:                         MH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                        Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Ignis 2WD               185/60R15                                     A02) bis A10)
                                                                                    E19)

e4*2001/14*0070*04E    800/760(0)                                                   4/100/54



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                                      e4*2001/116*0102*..
MZ                                      e11*2007/46*0051*..
MZ                                      e4*2001/116*0090*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                              vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75              Suzuki Swift, Suzuki Swift 185/55R15                         A02) bis A10)
                       LPG                        A93)

                                                  185/60R15
                                                  A93)

                                                  195/50R15
                                                  A01)A93)K04)K38)

                                                  195/55R15
                                                  A01)K04)K38)

                                                  205/50R15
                                                  A01)K04)K38)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
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Anlage-Nr. :               9i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                               e4*2001/116*0130*..
EX                               e4*2007/46*0283*..
EX-2                             e50*2007/46*0004*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69       Suzuki Splash, Splash LPG 165/65R15                         A02) bis A10)

                                          175/55R15
                                          T77)

                                          175/60R15

                                          175/65R15

                                          185/55R15
                                          A01)K03)K04)K28)

                                          185/60R15
                                          A01)K03)K04)K28)

                                          195/50R15
                                          A01)K01)K04)K28)

                                          195/55R15
                                          A01)K01)K04)K28)

                                          205/50R15
                                          A01)K01)K02)K28)




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
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Seite :                    5/9                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
GF                               e11*2007/46*0054*..
GF                               e6*2001/116*0123*..
GF                               e6*2007/46*0018*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
50              Suzuki Alto, Suzuki Alto  165/50R15                         A02) bis A10)
                LPG                       A01)K01)K04)K45)

                                          165/55R15
                                          A01)K01)K04)K45)

                                          175/45R15
                                          A01)K01)K04)K45)

                                          175/50R15
                                          A01)K01)K04)K45)

                                          185/45R15
                                          A01)K01)K04)K45)




RA-000554-E0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    6/9                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                       ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                             e4*2007/46*0198*..
FZ                             e4*2007/46*0294*..
NZ                             e4*2007/46*0155*..
NZ                             e4*2007/46*0293*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69       Suzuki Swift            175/60R15                         A02) bis A10)
                                        A93)

                                         175/65R15
                                         A93a)

                                         185/60R15
                                         A93a)

                                         195/55R15
                                         A01)A93a)K01)

                                         195/60R15
                                         A01)K01)K16)K23)

                                         205/50R15
                                         A01)A93a)K01)K04)K16)K23)

                                         205/55R15
                                         A01)K01)K04)K16)K23)

                                         215/50R15
                                         A01)K01)K04)K16)K23)

                                         225/50R15
                                         A01)K01)K04)K16)K23)K28)




Auflagen und Hinweise
A01)     Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
         Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeug-
         sachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO
         auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
         Muster bescheinigen zu lassen.

A02)     Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
         den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
         Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
         ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
         Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    7/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


A03)    Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
        verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
        der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
        Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
        Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04)    Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
        keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird
        gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen,
        so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
        beurteilen.

A05)    Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei
        Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig.
        Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen
        möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06)    Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
        Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
        angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
        verwenden.

A07)    Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
        vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08)    Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
        nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
        Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen
        mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen
        Befestigungsteile verwendet werden.

A09)    Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde,
        es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
        Gutachten erlaubt wird.

A10)    Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
        ausgewuchtet werden.


A93)    Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen,
        ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
        Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen,
      ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
      Fahrzeugherstellers).

B26)    An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
        innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
        (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).


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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               9i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


E05)    Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
        eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
        Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
        Fahrzeuges zugelassen ist.

E19)    Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

K01)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30°
        vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03)    Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des
        Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0°
        bis 30° vor der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04)    Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
        oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50°
        hinter der Radmitte herzustellen.
        Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
        maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des
        Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K16)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
        Schweller komplett umzulegen.

K23)    An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
        klemmen bzw. auszuschneiden.

K28)    An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.




RA-000554-E0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 21 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-E0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    9/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


K33)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
         eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
       - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
         Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
         eine Blechschraube zu befestigen,
       - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
         Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
         Serienbreite zu kürzen.

K34)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
       - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K38)    Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende
        Maßnahmen erforderlich:
       - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K45)    An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
        umzulegen.

T77)    Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 .
        Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen
        auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.


Die Anlage Nr. 9i mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012




RA-000554-E0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx