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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    1/9                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                    42R560
Art des Rades:                                  einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                              RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                           42R5604.03
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      100 mm
Lochzahl:                                                     4
Mittenlochdurchmesser:                                     68,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast:                                           675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                   1937 mm

Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Motor Corporation Hamamatsu / Japan

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
MH, MZ, NZ, EX, EX-2             Radschraube, Kegel 60°, Gewinde             ZP40335 110 Nm
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
EG, EW, FH, FW, FZ, ER, EZ,      Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40378 110 Nm
GF, LF                           M12x1,25
MM                               bis NT06                                      ZP40378 110 Nm
                                 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,25
                                 ab NT07                                       ZP40335 110 Nm
                                 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde
                                 M12x1,5, Schaftlänge 28 mm



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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
Anlage-Nr. :               9i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                               ABE / EG-Genehmigung(en):
GF                                     e11*2007/46*0054*..
GF                                     e6*2001/116*0123*..
GF                                     e6*2007/46*0018*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                            vorne und hinten, ggf. Auflagen
50                  Suzuki Alto, Alto LPG       165/50R15                         A02) bis A10)
                                                A01)K01)K04)K45)

                                               165/55R15
                                               A01)K01)K04)K45)

                                               175/45R15
                                               A01)K01)K04)K45)

                                               175/50R15
                                               A01)K01)K04)K45)

                                               185/45R15
                                               A01)K01)K04)K45)



Typ:                         EG
ABE / EG-Genehmigung:        H032; e6*93/81*0024*.., e6*95/54*0024*.., e6*98/14*0024*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                     Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 89    Suzuki Baleno           185/55R15                                  A02) bis A10)

                                               195/50R15

                                               195/55R15
                                               E05)
e6*98/14*0024*04E   805/880                                                       4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
EW                                 e6*2007/46*0177*..
FW                                 e6*2007/46*0176*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 82           Suzuki Baleno           175/60R15                         A02) bis A10)

                                             175/65R15

                                             185/60R15

                                             195/55R15
                                             A01)K03)K04)

                                             195/60R15
                                             A01)K03)K04)K13)K25)

                                             205/55R15
                                             A01)K01)K04)K13)

                                             215/50R15
                                             A01)K01)K04)



Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
LF                                 e6*2007/46*0119*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
50                  Suzuki Celerio          165/55R15                         A02) bis A10)
                                            A01)K01)

                                             175/50R15
                                             A01)K01)K04)

                                             175/55R15
                                             A01)K01)K04)K13)

                                             195/45R15
                                             A01)K01)K04)



Typ:                         FH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0047*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 61 bis 80    Suzuki Ignis             185/55R15                              A02) bis A10)

                                             195/50R15
                                             A01)K34)

e4*98/14*0047*04E   760/740                                                   4/100/54




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
Anlage-Nr. :               9i
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         MH
ABE / EG-Genehmigung:        e4*2001/116*0070*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 73    Ignis 2WD               185/60R15                                    A02) bis A10)
                                                                                   E19)

e4*2001/14*0070*04E    800/760(0)                                                  4/100/54



Typ:                           ER
ABE / EG-Genehmigung:          e4*98/14*0054*.., e4*2001/116*0054*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 79    Suzuki Liana               185/55R15                                 A02) bis A10)
              (nur Frontantrieb)                                                   E19)
                                         185/60R15

                                                 195/50R15

                                                 195/55R15
e4*2001/116*0054*06E   2WD:870/880/4WD:855/895                                     4/100/54



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
EX                                      e4*2001/116*0130*..
EX                                      e4*2007/46*0283*..
EX-2                                    e50*2007/46*0004*..
Motorleistung          Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                             vorne und hinten, ggf. Auflagen
48 bis 69              Suzuki Splash, Splash LPG 165/65R15                         A02) bis A10)

                                                 175/55R15
                                                 T77)

                                                 175/60R15

                                                 175/65R15

                                                 185/55R15
                                                 A01)K03)K04)K28)

                                                 185/60R15
                                                 A01)K03)K04)K28)

                                                 195/50R15
                                                 A01)K01)K04)K28)

                                                 195/55R15
                                                 A01)K01)K04)K28)

                                                 205/50R15
                                                 A01)K01)K02)K28)




RA-000554-H0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    5/9                                                               Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                         ABE / EG-Genehmigung(en):
EZ                               e4*2001/116*0102*..
MZ                               e11*2007/46*0051*..
MZ                               e4*2001/116*0090*..
Motorleistung   Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                       vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 75       Suzuki Swift, Suzuki Swift 165/65R15                         A02) bis A10)
                LPG                        A93)

                                           185/55R15
                                           A93)

                                           185/60R15
                                           A01)A93)K38)

                                           195/50R15
                                           A01)A93)K04)K38)

                                           195/55R15
                                           A01)A93)K04)K38)

                                           205/50R15
                                           A01)K04)K38)




RA-000554-H0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    6/9                                                                Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ(en):                           ABE / EG-Genehmigung(en):
FZ                                 e4*2007/46*0198*..
FZ                                 e4*2007/46*0294*..
NZ                                 e4*2007/46*0155*..
NZ                                 e4*2007/46*0293*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                        vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 69           Suzuki Swift            175/60R15                         A02) bis A10)
                                            A93)

                                             175/65R15
                                             A93a)

                                             185/60R15
                                             A93a)

                                             195/55R15
                                             A01)A93a)K01)

                                             195/60R15
                                             A01)K01)K16)K23)

                                             205/50R15
                                             A01)A93a)K01)K04)K16)K23)

                                             205/55R15
                                             A01)K01)K04)K16)K23)

                                             215/50R15
                                             A01)K01)K04)K16)K23)

                                             225/50R15
                                             A01)K01)K04)K16)K23)K28)



Typ:                         MM
ABE / EG-Genehmigung:        e4*98/14*0042*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                 Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
                       +
 39 bis 69    Wagon R                  195/45R15                              A01) bis A10)
                                                                              B26)K33)

e4*98/14*0042*07E   810/755(0)                                                4/100/54




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.


RA-000554-H0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    7/9                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
     werden.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000554-H0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    8/9                                                         Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


B26) An Achse 2 sind die Halteklammern der Handbremsseile zu lösen, umzudrehen und
     innerhalb des Längslenkers wieder zu befestigen, so dass die Öse nach innen weist
     (zwecks Abstand des Felgeninnenhorns zum Bremsseil).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E19) Nicht zulässig an Fahrzeugen mit Allradantrieb.

K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K02) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50°
     hinter der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
     Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels
     oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter
     der Radmitte herzustellen.
     Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des
     maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens),
     in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der
     Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend
     zu kürzen.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.

K23) An Achse 2 ist der Filz-/Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu
     klemmen bzw. auszuschneiden.




RA-000554-H0-104-09i~SU-4-100-54-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-H0-104
Anlage-Nr. :               9i
Seite :                    9/9                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um
     10 mm aufzuweiten.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhauskanten sind im Bereich von Schweller bis zum hinteren Stoßfänger auf
         eine Restbreite von ca. 5 mm komplett umzulegen,
     - der ins Radhaus ragende Befestigungspunkt des hinteren Stoßfängers ist auf eine
         Restbreite von ca. 7 mm abzuschleifen; die Ecke des hinteren Stoßfängers ist durch
         eine Blechschraube zu befestigen,
     - die ins Radhaus ragende Kante des hinteren Stoßfängers ist von oben (Restbreite der
         Stoßfängerkante oben wie umgelegte Radhauskante) nach unten auslaufend auf
         Serienbreite zu kürzen.

K34) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - Die Kunststoffverbreiterungen sind im Bereich vom Übergang zum hinteren
         Stoßfänger nach vorn auf einer Länge von ca. 30 cm auf eine Restbreite von 10..12
         mm zu kürzen.
     - Die hinter der Verbreiterung liegenden Radhauskanten sind im gleichen Bereich
         umzulegen.

K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
     erforderlich:
     - die Radhausausschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca.
         200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich am äußeren
         Radhaus liegende Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen.

K45) An Achse 2 ist die Radhauskante von der Stoßfängeroberkante bis zur Türhinterkante
     umzulegen.

T77) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 824 kg bei LI 77 . Die
     Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 412 kg betragen (Angaben stehen auf dem
     Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.

Die Anlage Nr. 9i mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2016




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