Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 9j
Seite : 1/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R5604.03
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 38 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 68 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1
geprüfte Radlast: *) 675 kg
Reifenabrollumfang: 1937 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: TOYOTA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP40335 100 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP40335 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF3 1+2 Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5 ZP40345 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 9j
Seite : 2/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1 e11*2001/116*0236*..
AB1N e11*2007/46*0055*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 55 Toyota Aygo 165/50R15 A02) bis A10)
(1. Generation; bei BF1)
Fahrzeugtyp AB1 nur 175/50R15
zulässig für Fahrzeuge
bis EG Nummer 185/45R15
e11*2001/116*0236*10)
195/45R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AB1 e11*2001/116*0236*..
AB1 e6*2007/46*0348*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 60 Toyota Aygo 165/60R15 A02) bis A10)
(2. Generation; nur BF2) GAW)
zulässig an 185/55R15
Fahrzeugen mit EG A01) K03) K04) K25) K28) K90)
Nummer ab
e11*2001/116*0236*11, 195/50R15
e6*2007/46*0348*00) A01) K03) K04) K28)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J e11*2001/116*0180*.., e11*98/14*0180*..
E12T e11*2001/116*0181*.., e11*98/14*0181*..
E12U e11*2001/116*0179*.., e11*98/14*0179*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 141 Toyota Corolla 185/60R15 A02) bis A10)
(Schrägheck, Stufenheck, A93) N195) BF3)
Kombi)
185/60R15 M+S
A93)
195/60R15
A93)
205/55R15
A93)
215/55R15
A01) K01) K15)
225/50R15
A01) K01) K04) K15)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 9j
Seite : 3/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
E12J1 e11*98/14*0178*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 99 Toyota Corolla Verso 195/60R15 A02) bis A10)
A93) BF3)
205/55R15
A93)
215/55R15
A01) K01) K15)
225/50R15
A01) K01) K04) K15)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
AJ1(A) e6*2001/116*0119*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 72 Toyota IQ 175/65R15 A02) bis A10)
A93) BF3)
185/60R15
A01) A93) K01) K04)
195/55R15
A01) K01) K04)
205/55R15
A01) K01) K04)
215/50R15
A01) K01) K04)
225/50R15
A01) K01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Toyota Yaris TS 185/60R15 A01) bis A10)
A93) BF3) K04)
195/55R15
K74)
205/50R15
K01) K74) K75)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 9j
Seite : 4/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP9(A) e11*2001/116*0248*..
XP9F(A) e11*2001/116*0249*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 74 Toyota Yaris, Daihatsu 185/55R15 A01) bis A10)
Charade A93) BF3) K04)
185/60R15
195/50R15
K74)
195/55R15
K74)
205/50R15
K01) K74) K75)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
XP13M(A) e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13N(A) e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 175/60R15 A02) bis A10)
(3-türige A93a) GFY) N185) BF3) E76)
Ausführungen,
Serienräder kleiner 175/65R15
16Zoll) G2X) N185)
185/55R15
A93a)
185/60R15
GFY)
195/50R15
A01) A93a) G2W) K86)
195/55R15
A01) GFY) K86)
205/50R15
A01) K01) K04) K86)
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 9j
Seite : 5/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
XP13M(A) e11*2007/46*0152*..
XP13M(A) e6*2007/46*0344*..
XP13M(A)-TMG e13*2007/46*1722*..
XP13N(A) e11*2007/46*0153*..
XP13N(A) e6*2007/46*0345*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
51 bis 82 Toyota Yaris 175/60R15 A02) bis A10)
(5-türige A93a) GFY) N185) BF3) E76)
Ausführungen,
Serienräder kleiner 175/65R15
16Zoll) G2X) N185)
185/55R15
A93a)
185/60R15
GFY)
195/50R15
A93a) G2W)
195/55R15
GFY)
205/50R15
A01) K01) K86)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 9j
Seite : 6/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
A93a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40335
Anzugsmoment: 100 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZP40335
Anzugsmoment: 110 Nm
BF3) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radmutter, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5
Zubehörkit: ZP40345
Anzugsmoment: 110 Nm
E76) Nicht zulässig an Fahrzeugausführung "GR Sport".
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 9j
Seite : 7/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G2W) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 175/65R14 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G2X) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
185/60R15 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in den Fahrzeugpapieren
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung
des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten.
GAW) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 165/60R15 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
GFY) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit einer der Bereifungsgrößen 175/65R15,
175/70R14, 185/60R15, 195/50R16 ausgerüstet oder min. einer dieser Bereifungsgrößen in
den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw.
in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01) und G01) zu
beachten.
K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K25) An Achse 1 sind die Radhäuser im Bereich der umgelegten Radhausausschnittkanten um 10
mm aufzuweiten.
K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 9j
Seite : 8/8
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
K74) An Achse 2 ist die Radhauskante im Bereich von 50 mm vor oberhalb Radmitte bis Übergang
zum hinteren Stoßfänger um ca.10 mm aufzuweiten. Der obere Teil des Stoßfängers ist in
diesem Bereich mit nach außen auszustellen.
K75) An Achse 2 sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• im vorderen Bereich ist die ins Radhaus stehende Kante (Bereich Schweller nach oben)
umzulegen,
• die Radhauskante ist im gesamten Bereich bis Übergang zum hinteren Stoßfänger
aufzuweiten und besonders im Bereich von 50 mm oberhalb Radmitte bis Übergang zum
hinteren Stoßfänger um min. 15 mm aufzuweiten,
• der obere Teil des Stoßfängers und dessen Befestigung ist in diesem Bereich
entsprechend mit nach außen auszustellen.
K86) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
• Die Radhausausschnittkante ist im Bereich 150mm über dem Schweller bis zur
Stoßfängeroberkante komplett umzulegen,
• Die Befestigungskante für die Lasche des Stößfängers am Innenradhaus ist bis zum
Befestigungspunkt der Lasche zu kürzen.
K90) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 1 zu
gewährleisten sind folgende Maßnahmen erforderlich:
• - der Kunststoffniet an der Blechlasche im Bereich Radmitte ist zu entfernen,
• - die Radhauskante und die Blechlasche sind im Bereich von 100 mm vor und hinter der
Radmitte umzulegen,
• - der KS- Innenkotflügel ist hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
Die Anlage 9j mit den Seiten 1-8 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder
Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.02.2020