Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 1 von 10
Fahrzeughersteller : SEAT, SKODA, VOLKSWAGEN
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 38
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 100/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4.031 42R5604.03 1 Ø57,1 Ø68 57,1 Kunststoff 675 1937 03//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SEAT
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40306
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.. 40 - 81 185/55R15-81 bis
195/50R15-82 e9*93/81*0001*06;
CORDOBA-VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 12T IBIZA; ab
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 12A e9*93/81*0001*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.., 37 - 81 185/55R15-82 ab e9*93/81*0001*07;
e9*98/14*0001*.. 195/50R15-82 11A; 22L CORDOBA;
CORDOBA-
VARIO;
10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6K G406 33 - 95 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 2 von 10
Verkaufsbezeichnung: IBIZA,CORDOBA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 12T IBIZA; bis
G406 195/50R15-81 12A e9*93/81*0001*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
51A; 71E; 721; 725;
729; 73C; 74A; 74P
6K e9*93/81*0001*.., 33 - 110 185/55R15-81 11A; 54F IBIZA; bis
G406 195/50R15-81 e9*93/81*0001*06;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6K e9*93/81*0001*.. 37 - 110 185/55R15-81 11A; 54F bis
6K/C G613 195/50R15-82 e9*93/81*0001*06;
CORDOBA;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6K/C G613 44 - 95 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SEAT AROSA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6H e1*95/54*0049*.. 37 - 55 195/45R15-78 11A; 22B; 24M bis
e1*95/54*0049*02;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6H e1*95/54*0049*.., 37 - 74 195/45R15-78 11A; 21B; 22B; 24J; 24M ab e1*95/54*0049*03;
e1*98/14*0049*.. 195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 10B; 11B; 11G; 11H;
54A 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6HS e9*98/14*0037*.. 37 - 74 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: SEAT INCA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KS e9*93/81*0006*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0006*.., 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 721;
H307 725; 729; 73C; 74A;
9KSF H308 74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 3 von 10
Verkaufsbezeichnung: SEAT TOLEDO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 12K; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
1L e9*95/54*0021*.., 47 - 110 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
F763 195/50R15 51G 12K; 51A; 71E; 721;
195/50R15-82 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SKODA
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40306
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: SKODA FELICIA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
791 e11*93/81*0011*.., 40 - 55 195/45R15-78 10B; 11B; 11G; 11H;
G952 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
795 e11*93/81*0019*.., 40 - 55 195/45R15-78 33H 10B; 11B; 11G; 11H;
H110 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : VOLKSWAGEN
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 28 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40306
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: VW CADDY
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
9KV e9*93/81*0007*.., 42 - 66 195/50R15 82 11A; 21B; 367; 5DK 10B; 11B; 11G; 11H;
e9*98/14*0007*.. 205/50R15 86 11A; 21B; 22B; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 721;
9KVF H337 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664 79 - 100 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 11A; 22B 12A; 51A; 71E; 721;
79 - 118 185/55R15 51G 725; 729; 73C; 74A;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 74P
215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 24M; 66H
100 - 118 195/50R15 11A; 22B; 51G
118 195/50R15-82 11A; 22B
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 4 von 10
Verkaufsbezeichnung: VW CORRADO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
53 I E664/1 85 - 100 185/55R15-82 nur FAHRWERK I
85 - 118 195/50R15 51G lt.ABE;
215/45R15-82 11A; 24J; 24M; 66H 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1E e1*96/79*0070*.. 55 - 85 185/55R15-81 nur bis 924 kg zul. nur
1EX0 G407 Achslast; 51J e1*96/79*0070*00;
195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71E; 721;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 725; 729; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
155 B042 37 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71E; 721;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 725; 729; 73C; 74A;
24K; 35B 74P; 832
155 B042/1 40 - 82 185/55R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
24K; 35B 12A; 51A; 71E; 721;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 725; 729; 73C; 74A;
24K; 35B 74P; 832
155 B042/2 53 - 82 185/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R15-81 VCN; 11A; 35B 12A; 51A; 71E; 721;
195/50R15 11A; 21B; 22B; 51G 725; 729; 73C; 74A;
195/50R15-81 VCN; 11A; 21B; 22B; 35B 74P; 832
19EL F290 40 - 59 185/55R15 11A; 22B; 22D; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
185/55R15-81 11A; 22B; 22D; 24K 12A; 51A; 71E; 721;
195/50R15-81 11A; 21B; 22B; 22D; 24K 725; 729; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 22D; 24K 74P
215/45R15-82 11A; 21B; 22B; 22D; 24K;
66H
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
19 E D186 33 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71E; 721;
205/50R15-85 11A; 21P; 22I; 22K; 24K 725; 729; 73C; 74A;
74P
19 E D186/1 37 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71E; 721;
205/50R15-85 11A; 21P; 22I; 22K; 24K 725; 729; 73C; 74A;
74P
19 E D186/2 37 - 102 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-81 12A; 51A; 71E; 721;
37 - 118 205/50R15-85 11A; 21P; 22I; 22K; 24K 725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 5 von 10
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, JETTA
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
19E-299 E083 66 - 72 185/55R15-81 nicht Country C1P..; 11A; 10B; 11B; 11G; 11H;
22B; 22D; 24K 12A; 51A; 71E; 721;
195/50R15-81 nicht Country C1P..; 11A; 725; 729; 73C; 74A;
21B; 22B; 22D; 24K 74P
66 - 118 185/55R15 nicht Rallye Breit-Version;
11A; 22B; 22D; 51G
215/45R15-82 nicht Rallye Breit-Version;
nicht Country C1P..; 11A;
21B; 22B; 22D; 24K; 66H
72 195/60R15 Country; 51G
118 185/55R15 RALLYE
BREIT-VERSION; 51G
195/50R15 11A; 21B; 22B; 22D; 51G
195/50R15-81 RALLYE
BREIT-VERSION
205/50R15 RALLYE
BREIT-VERSION; 51G
215/45R15-82 RALLYE
BREIT-VERSION; 66H
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 44 185/55R15-81 Kombi; Frontantrieb;
1HX0 F804 40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71E; 721;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 725; 729; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
215/45R15-82 11A; 22B; 66H
1H e1*96/79*0068*.. 40 - 85 185/55R15-81 nicht Kombi;
1HX0 F804 195/50R15 11A; 22B; 51G Frontantrieb;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J 12A; 51A; 71E; 721;
215/45R15-82 11A; 22B; 24J; 66H 725; 729; 73C; 74A;
74P
1H e1*96/79*0068*.. 66 185/55R15-81 Pkw geschlossen;
1HX1 G156 195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G Allradantrieb;
195/50R15-82 11A; 24J; 24M 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
1HX0F F894 40 - 85 185/55R15-81 Schrägheck;
195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 24J; 24M 12A; 51A; 71E; 721;
205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
74P
1HX0F F894 40 - 44 185/55R15-81 Steilheck;
40 - 85 195/50R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 12A; 51A; 71E; 721;
195/55R15-83 11A; 21B; 22B; 54A 725; 729; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 22B; 24J; 24M 74P
215/45R15-82 11A; 22B; 66H
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 6 von 10
Verkaufsbezeichnung: VW GOLF, VENTO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
1HX1 e1*92/53*0004*.. 66 185/55R15-81 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15 11A; 24J; 24M; 51G 12A; 51A; 71E; 721;
195/50R15-82 11A; 24J; 24M 725; 729; 73C; 74A;
205/50R15-85 11A; 21B; 24J; 24M 74P
Verkaufsbezeichnung: VW LUPO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6E e1*2001/116*0114*.., 77 195/45R15 78 11A; 24J 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0114*..
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; 915
6ES e1*2001/116*0147*.., 92 195/45R15 78 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*98/14*0147*..
195/50R15 82 11A; 21B; 22B; 54A 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6X e1*2001/116*0085*.., 37 - 74 195/45R15-78 VEI; 11A 10B; 11B; 11G; 11H;
e1*97/27*0085*..,
e1*98/14*0085*..
195/50R15-82 11A; 21B; 22B; 24J; 24M; 12A; 51A; 71E; 721;
54A 725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657 50 - 100 195/55R15 31I; 51G Kombi;
195/55R15-84 Nur bis 960 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
ACHSLAST 12G; 51A; 71E; 721;
195/55R15-85 725; 729; 73C; 74A;
205/50R15 51G 74P
35 I E657 50 - 85 195/50R15-82 5DK Limousine;
50 - 100 195/55R15 31I; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
195/55R15-83 12G; 51A; 71E; 721;
205/50R15 51G 725; 729; 73C; 74A;
74P
35 I E657/1 50 - 100 195/55R15 51G bis Nachtrag 4;
205/50R15 51G Kombi;
205/50R15-85 10B; 11B; 11G; 11H;
12G; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 5DK bis Nachtrag 4;
50 - 100 195/55R15 51G Limousine;
195/55R15-84 Nur bis 960 kg zul. 10B; 11B; 11G; 11H;
ACHSLAST 12G; 51A; 71E; 721;
195/55R15-85 725; 729; 73C; 74A;
205/50R15 51G 74P
205/50R15-85
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 7 von 10
Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
35 I E657/1 50 - 85 195/50R15-82 Limousine; 5DK ab Nachtrag 5;
195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;
205/50R15 51G 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Verkaufsbezeichnung: VW POLO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 11A; 367 Limousine;
e9*98/14*0008*.. 195/50R15-82 11A; 24J; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6KV e9*93/81*0008*.., 40 - 81 185/55R15-81 Kombi;
e9*98/14*0008*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6KV H249 55 185/55R15-81 11A; 367 10B; 11B; 11G; 11H;
195/50R15-82 11A; 24J; 367 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6N e1*98/14*0069*.. 37 - 92 195/45R15-78 11A; 22B; 22L; 24M Polo GP (Facelift
Okt.1999); ab
e1*98/14*0069*07;
10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
6N e1*96/79*0069*.., 33 - 88 195/45R15-78 11A; 24M nur bis
e1*98/14*0069*.., e1*98/14*0069*06;
G774 10B; 11B; 11G; 11H;
6NF G951 12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 8 von 10
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12G) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die bis ca. 15 mm (einschließlich Kettenschloß)
auftragen, ist an der Antriebsachse möglich.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen
Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des
Fahrzeuges genannt wird, möglich.
21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22K) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende
Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen
Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der
Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 9 von 10
24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder
durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung
ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch
Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad
hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung,
Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die
gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich
abgedeckt sein.
31I) Aus Freigängigkeitsgründen sind diese Rad-Reifen-Kombinationen nicht zulässig an Fahrzeug-
ausführungen mit Niveauregulierungsanlage.
33H) Sofern nicht bereits serienmäßig vorhanden, muß an der Vorderachse ein Stabilisator eingebaut werden.
Bei Nachrüstung ist dies auf der Abnahmebestätigung nach §19 Abs.3 StVZO zu berücksichtigen.
35B) Die Spur- und Sturzwerte an der Vorderachse sind gemäß Herstellerangabe einzustellen.
367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der
Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den
Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der
EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der
Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der
Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung
dieser Reifengröße zu beachten.
51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den
Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
54F) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit
unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den
Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine
Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu
berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen
oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
5DK) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen
Achslast von 950kg.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0255-04-MURD/N16
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820
ANLAGE: 10 Radtyp: 42R560
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009
_______________________________________________________________________________________________________________
Seite: 10 von 10
66H) Sofern Reifen der Größe 245/35 R 17 auf der Felge 7 1/2 J x 17 montiert werden, muss eine Freigabe
des Reifenherstellers vorliege, da eine generelle Freigabe für die Felgengröße nicht gegeben ist. Die
Freigabe ist mit dem nach § 19 Absatz 4 der StVZO vorgesehenen Dokument mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
832) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Faustsattelbremsanlage.
915) An Fahrzeugausführungen, die unter Ziff.1 Zeile 2 im Fahrzeugbrief und -schein als 3-Liter bzw.
5-Liter-Auto beschrieben und somit steuerbegünstigt sind, sind nur die serienmäßigen
Rad/Reifen-Kombinationen bzw. Sonderräder mit serienmäßigen Abmessungen und Serienreifengrößen
zulässig.
VCN) Der Einbau der unteren Querstrebe zwischen den unteren Querlenkerlagern nach VW-Teile-Nr.
175 809 001 SP oder anderer bauartgleicher Querstreben ist erforderlich.
VEI) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. An den
hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen
eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.