Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO Nr. : RA-000554-L0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 1/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R5604.03 Radausführungskennz.: 42R5604.03 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 38 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,00 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 1 Ø68 Ø57.1 geprüfte Radlast: *) 675 kg Reifenabrollumfang: 1937 mm *) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen. Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke: VW Radbefestigung Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- Kürzel moment BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZP40308 110 Nm Schaftlänge 28 mm Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO Nr. : RA-000554-L0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 2/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 66 VW up! 165/60R15 A02) bis A10) (nicht Cross up!) BF1) E92) 165/65R15 175/55R15 175/60R15 185/55R15 195/50R15 A01) K03) K04) 195/55R15 A01) K03) K04) 205/50R15 A01) K01) K04) 215/50R15 A01) K01) K04) K13) K22) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO Nr. : RA-000554-L0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 3/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 VW up! GTI 165/60R15 A02) bis A10) N175) BF1) 165/60R15 M+S 165/65R15 N175) 165/65R15 M+S 175/55R15 N185) 175/55R15 M+S 175/60R15 N185) 175/60R15 M+S 185/55R15 N195) 185/55R15 M+S 195/50R15 195/55R15 205/50R15 A01) K01) K04) 215/50R15 A01) K01) K04) K13) K22) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO Nr. : RA-000554-L0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 4/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. AAN e13*2007/46*1182*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 61 VW e-up! 165/60R15 A02) bis A10) BF1) 165/65R15 175/55R15 175/60R15 185/55R15 195/50R15 A01) K03) K04) 195/55R15 A01) K03) K04) 205/50R15 A01) K01) K04) 215/50R15 A01) K01) K04) K13) K22) Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en): AA e13*2007/46*1167*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 66 VW Cross up! 165/60R15 A02) bis A10) N175) BF1) EF0) 165/65R15 N175) 175/55R15 N185) 175/60R15 N185) 185/55R15 195/50R15 195/55R15 205/50R15 A01) K04) Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO Nr. : RA-000554-L0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 5/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO Nr. : RA-000554-L0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 6/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden: Achse: 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm Zubehörkit: ZP40308 Anzugsmoment: 110 Nm E92) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen „Cross up!“ und „e-up!“. EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die Felgenmaulweite des Umrüstrades sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K13) An Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett umzulegen und ggf. ins Radhaus ragende Kunststoffteile entsprechend zu kürzen. K22) An Achse 1 ist der Kunststoffinnenkotflügel hinter die umgelegte Radhauskante zu klemmen bzw. auszuschneiden. N175) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 175/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 28 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO Nr. : RA-000554-L0-104 Anlage-Nr. : 12a Seite : 7/7 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 N195) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse nur mit Sommer-Reifengrößen 195/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. Die Anlage 12a mit den Seiten 1-7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH Geschäftsstelle Essen, 04.07.2022