Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    1/5                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R560
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R5605.07
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           38 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       112 mm
Lochzahl:                                                       5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                            755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2015 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.


Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Audi

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
44, B4, C4, B5, 4B, 8P, 8PB       Serien-Radschraube, Kugel Ø26mm,             ZP50704 120 Nm
                                  Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm




RA-000554-I0-104-36~AU-5-112-57-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    2/5                                                              Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen        zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                      vorne und hinten, ggf. Auflagen
 64 bis 121   Audi 100, Audi 200          185/65R15 M+S                     A02) bis A10)
              (Limousine u. Avant)        A91)E05)

                                          205/60R15

C727/1/NT09E       1070/980                                                 5/112/57



Typ:                            C4
ABE / EG-Genehmigung:           F619; F619/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 142   Audi 100,                  195/65R15 M+S                      A02) bis A10)
              Audi 100 Avant,            A91)
              Audi 100 quattro,
              Audi 100 Avant quattro,    195/65R15
              Audi A6,                   A91)E05a)
              Audi A6 Avant,
              Audi A6 quattro,           205/60R15
              Audi A6 Avant quattro
                                          215/60R15

F619/1/NT10E       1240/1200                                                5/112/57,1



Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889/1 ab NT 02
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 85 bis 128   Audi 80,                   195/65R15 M+S                      A02) bis A10)
              Audi 80 Avant,
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant quattro
              (5-Loch)
169                Audi S2,
                   Audi Avant S2
F889/1/NT04E       1050/1120                                                5/112/57



Typ:                           B5
ABE / EG-Genehmigung:          e1*93/81*0013*.. , e1*98/14*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen             Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 55 bis 142   Audi A4,                   185/65R15 M+S                      A02) bis A10)
              Audi A4 quattro,           A91)E05)
              Audi A4 Avant,
              Audi A4 Avant quattro      195/65R15
                                         E05a)

                                          205/60R15

                                          225/55R15
e1*93/81*0013*19   1150/1130                                                5/112/57



RA-000554-I0-104-36~AU-5-112-57-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    3/5                                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                           4B
ABE / EG-Genehmigung:          e1*96/27*0051*.. , e1*98/14*0051*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                      Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 81 bis 142   Audi A6,                   195/65R15 M+S                               A02) bis A10)E04)
              Audi A6 Avant,             A91)E05)
              Audi A6 quattro,
              Audi A6 Avant quattro      195/65R15
              (bis EG-Genehmigungs- A91)E05a)
              Nr.: e1*98/14*0051*11)
                                                 205/60R15

                                                 225/55R15
e1*96/27*0051*11E   1230/1200(1130)                                                  5/112/57



Typ(en):                                ABE / EG-Genehmigung(en):
8P                                      e1*2001/116*0217*..
8PB                                     e13*2007/46*1082*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen           zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                               vorne und hinten, ggf. Auflagen
77                  Audi A3                        195/65R15                         A02) bis A10)
                    (3türig, 5türig, Cabrio, außer A93)                              EF0)
                    S3, RS3)
                                                   205/60R15
                                                   A93)




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.




RA-000554-I0-104-36~AU-5-112-57-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    4/5                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
     werden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A91) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig

E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
     größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen sind.

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als
     Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).


RA-000554-I0-104-36~AU-5-112-57-ET38_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. :               36
Seite :                    5/5                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.


Die Anlage Nr. 36 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 10.01.2014




RA-000554-I0-104-36~AU-5-112-57-ET38_42R560.docx