Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 40 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R5605.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø64.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Motor Co. Ltd. Tokyo/Japan Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BE1, BE3, BE5, CL7, CM1, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP50881 110 Nm EP1, EP2, EP4, GH1, GH2, M12x1,5 GH3, GH4, RD1, RD3, RD8 RA-000554-I0-104-40~HO-5-114_3-64-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 40 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: RD1 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0044*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 205/70R15 A02) bis A10) 215/65R15 e6*95/54*0044*05E 930/1050 5/114,3/64 Typ: RD3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0076*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 94 bis 108 Honda CR-V 205/70R15 A02) bis A10) 215/65R15 e6*98/14*0076*01E 930/1020 5/114,3/64 Typ: GH1 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0062*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 195/70R15 A02) bis A10) (Frontantrieb) A93) 205/65R15 e6*98/14*0062*04E 815/725 5/114,3/64 Typ: GH2 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0063*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 195/70R15 A02) bis A10) (Allrad) A93) 205/65R15 e6*98/14*0063*04E 830/760 5/114,3/64 Typ: GH3 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0067*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Honda HR-V 195/70R15 A02) bis A10) (4-türig Frontantrieb) A93) 205/65R15 e6*98/14*0067*05E 840/780 5/114,3/64 RA-000554-I0-104-40~HO-5-114_3-64-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 40 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: GH4 ABE / EG-Genehmigung: e6*98/14*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 91 Honda HR-V 195/70R15 A02) bis A10) (4-türig Allrad) A93) 205/65R15 e6*98/14*0068*05E 850/820 Typ: EP1 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0173*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Honda Civic Sport 195/60R15 A02) bis A10) 5/114,3/64 Typ: EP2 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0174*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 81 Honda Civic Sport 195/60R15 A02) bis A10) 5/114,3/64 Typ: EP4 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0188*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 74 Honda Civic Sport 195/60R15 A02) bis A10) 5/114,3/64 Typ: RD8 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0190*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda CR-V 205/70R15 A02) bis A10) E04) 215/65R15 225/60R15 A01)K03)K33) e11*98/14*0190*02E 960/1020 5/114,3/64 RA-000554-I0-104-40~HO-5-114_3-64-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 40 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: CL7 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0091*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 215/60R15 e6*2001/116*0091*03E 1040/920 5/114,3/64 Typ: CM1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0093*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 114 Honda Accord Tourer 195/65R15 A02) bis A10) A93) E04) 205/60R15 215/60R15 e6*2001/116*0093*03E 1050/1020 5/114,3/64 Typ: BE1 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0099*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 bis 103 Honda FR-V 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 215/60R15 e6*2001/116*0099*06 1030/1000 5/114,3/64 Typ: BE3 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0100*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 110 Honda FR-V 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 215/60R15 e6*2001/116*0100*01 1005/980 5/114,3/64 RA-000554-I0-104-40~HO-5-114_3-64-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 40 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: BE5 ABE / EG-Genehmigung: e6*2001/116*0104*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 103 Honda FR-V 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 215/60R15 e6*2001/116*0104*04 1150/990 5/114,3/64 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000554-I0-104-40~HO-5-114_3-64-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 40 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K33) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - nach Abbau der über den Radhauskanten befindlichen Kunststoffverkleidung sind die Radhauskanten im Bereich vom Übergang zum hinteren Stoßfänger auf einer Länge von 450 mm nach vorn komplett nach oben um- und anzulegen. Dabei fallen 2 Befestigungsschrauben für die Kunststoffverkleidung weg. Beim Anbau der Verkleidungen sind diese entsprechend zu kleben, - die ins Radhaus hineinragenden Kanten der Kunststoffverkleidung sind im Bereich der umgelegten Radhauskante auf eine Restdicke von 10 mm zu kürzen. Die Anlage Nr. 40 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012 RA-000554-I0-104-40~HO-5-114_3-64-ET42_42R560.docx