Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5605.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 42 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 5 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 4 Ø76 Ø60.1 geprüfte Radlast: 755 kg bei Reifenabrollumfang: 2015 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Suzuki Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment EY, EY-2, MZ Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 50844 110 Nm M12x1,5, Schaftlänge 28 mm GY Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 50878 110 Nm M12x1,25 RA-000554-C0-104-39a~SU-5-114_3-60-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: EY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0105*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 99 SX4 ww. Aerio, 195/65R15 A02) bis A10) ww. Liana A98a) (Ausführungen mit Verbreiterungen) 195/70R15 205/60R15 215/60R15 225/60R15 66 bis 99 SX4 ww. Aerio, 195/65R15 A02) bis A10) ww. Liana A98a) (Ausführungen ohne Verbreiterungen) 195/70R15 205/60R15 215/60R15 225/60R15 A01)K03)K04) e4*2001/116*0091*10 990/880(0) 5/114,3/60 Typ: EY-2 ABE / EG-Genehmigung: e50*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 88 SX4 LPG 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen mit A98a) Verbreiterungen) 195/70R15 205/60R15 215/60R15 225/60R15 66 bis 99 SX4 LPG 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen ohne A98a) Verbreiterungen) 195/70R15 205/60R15 215/60R15 225/60R15 A01)K03)K04) e50*2007/46*0016*00 865/850(0) 5/114,3/60 RA-000554-C0-104-39a~SU-5-114_3-60-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: GY ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0124*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 88 SX4 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen mit A98a) Verbreiterungen) 195/70R15 205/60R15 215/60R15 225/60R15 79 bis 88 SX4 195/65R15 A02) bis A10) (Ausführungen ohne A98a) Verbreiterungen) 195/70R15 205/60R15 215/60R15 225/60R15 A01)K03)K04) e4*2001/116*0124*08 870/880(0) 5/114,3/60 Typ: MZ ABE / EG-Genehmigung: e4*2001/116*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Suzuki Swift Sport 185/60R15 A02) bis A10) A93) 195/55R15 A93) 205/50R15 A01)K04)K38) e4*2001/116*0090*08 800/800(0) 5/114.3/60 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000554-C0-104-39a~SU-5-114_3-60-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). A98a) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, sind auf den Rädern der Vorder- und Hinterachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000554-C0-104-39a~SU-5-114_3-60-ET42_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 39a Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K38) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausauschnittkanten sind im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis ca. 200 mm vor der Radmitte komplett umzulegen und der in diesem Bereich ans äußere Radhaus liegenden Kunststoffinnenkotflügel um ca. 40 mm zu kürzen. Die Anlage Nr. 39a mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000554-C0-104-39a~SU-5-114_3-60-ET42_42R560.docx