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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    1/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R560
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            42R5605.08
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           42 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                        5
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            4 Ø76 Ø60.1
geprüfte Radlast:                                            755 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     2015 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Toyota

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
CR, E15J(a), E15UT(a),           Radmutter, Kegel 60°, Gewinde               ZP50882 110 Nm
E15UT(a)MS1, HE15U(a),           M12x1,5
E15UTN(a), R, V2


Typ:                         CR
ABE / EG-Genehmigung:        F510
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97           Toyota Previa           215/65R15                            A02) bis A10)

                                      195/65R15 M+S

F510/NT05E      1245/1380                                                  5/114,3/60




RA-000554-C0-104-39b~TO-5-114_3-60-ET42_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    2/4                                                                   Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                          R
ABE / EG-Genehmigung:         e6*93/81*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen                   Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 97 bis 99    Toyota Previa 2WD         215/65R15                                A02) bis A10)
 97           Toyota Previa 4WD
                                        195/65R15 M+S

e6*93/81*0030*01E   1245/1420                                                    5/114,3/60



Typ:                         V2
ABE / EG-Genehmigung:        e6*93/81*0029*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 96 bis 140   Toyota Camry             205/65R15                                 A02) bis A10)

                                               215/60R15
                                               A01)K40)
e6*93/81*0029*05E   1130/1130                                                    5/114,3/60



Typ(en):                              ABE / EG-Genehmigung(en):
E15J(a)                               e11*2001/116*0299*..
E15UT(a)                              e11*2001/116*0305*..
E15UT(a)MS1                           e11*2007/46*0167*..
E15UTN(a)                             e11*2007/46*0019*..
HE15U(a)                              e11*2007/46*0018*..
Motorleistung       Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                           vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74           Toyota Auris, Auris Hybrid 195/60R15                         A02) bis A10)
                                               A93)                              EF0)

                                               195/65R15
                                               A93)

                                               205/60R15
                                               A93)

                                               215/55R15

                                               225/55R15




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    3/4                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.



A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               39b
Seite :                    4/4                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
     Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
     Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
     Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.

K40) An Achse 2 ist die Radhausausschnittkante im Bereich von unterhalb der seitlichen
     Stoßleiste bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. Die im weiteren Verlauf ins Radhaus
     ragende Kunststoffschutzleiste ist um ca. 50 mm zu kürzen und die dahinter liegende
     Blechkante entsprechend der umgelegten Radhauskante ebenfalls umzulegen.


Die Anlage Nr. 39b mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 02.10.2012




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