Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 21i
Seite : 1/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R5604.334
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 43 mm
Lochkreisdurchmesser: 100 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 60,2 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: ohne Ring
geprüfte Radlast: *) 675 kg
Reifenabrollumfang: 1937 mm
*) Die zulässige Radlast kann je nach Reifengröße vom angegebenen Wert abweichen.
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B.
Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw.
entsprechend ersetzt werden.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke: DACIA
Radbefestigung
Auflagen- Achse Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
Kürzel moment
BF1 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS4X3056 120 Nm
Schaftlänge 28 mm
BF2 1+2 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, ZPS4X3056 110 Nm
Schaftlänge 28 mm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 21i
Seite : 2/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SD e2*2007/46*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Dacia Dokker 185/65R15 A02) bis A10)
BF1) EF0)
195/60R15
205/55R15
T88)
215/55R15
T89)
225/50R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SD e2*2007/46*0030*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
55 bis 96 Dacia Dokker Stepway 185/65R15 A02) bis A10)
BF1) EF0)
195/60R15
205/55R15
T88)
215/55R15
225/50R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 21i
Seite : 3/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SD e2*2007/46*0030*..
SR e2*2001/116*0323*..
SR e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Dacia Logan, Logan MCV 185/65R15 A02) bis A10)
(1. Generation) BF2)
195/55R15
A93) G9A)
195/60R15
205/55R15
T88)
205/60R15
215/50R15
A01) K04) T88)
215/55R15
A01) K04)
225/50R15
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 74 Dacia Logan MCV 185/60R15 A02) bis A10)
(2. Generation) BF1)
185/65R15
195/60R15
205/55R15
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 74 Dacia Logan MCV 185/65R15 A02) bis A10)
Stepway BF1) EF0)
(2. Generation) 195/60R15
195/65R15
G7E)
205/55R15
205/60R15
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 21i
Seite : 4/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SD e2*2007/46*0030*..
SR e2*2001/116*0323*..
SR e2*2007/46*0013*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 77 Dacia Sandero I 175/65R15 A02) bis A10)
N185) BF2) EF0)
185/60R15
185/65R15
195/60R15
205/55R15
215/50R15
215/55R15
225/50R15
A01) K04)
Typ(en): ABE / EG-Genehmigung(en):
SD e2*2001/116*0314*..
SR e2*2001/116*0323*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
54 bis 74 Dacia Sandero II 185/60R15 A02) bis A10)
(nicht für Ausführungen BF2) EF0)
Sandero Stepway) 185/65R15
195/60R15
205/55R15
215/55R15
A01) K04)
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten
Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen
Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur
StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO
veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
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Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 21i
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der
in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu
entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie
nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine
weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem
Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre
Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit
Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den
Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht
über die Radkontur hinausragen.
A06) Bei Verwendung des serienmäßigen Ersatz- bzw. Notrades sind die serienmäßigen
Befestigungsteile zu verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger
als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei
Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem
Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet
werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei
denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt
wird.
A10) Die Räder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet
werden. Je nach Bremsausstattung kann die Anbringung von Wuchtgewichten unterhalb des
Felgentiefbetts und/oder der Felgenschulter eingeschränkt sein.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur
auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
BF1) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS4X3056
Anzugsmoment: 120 Nm
BF2) Es sind folgende vom Radhersteller mitzuliefernde Befestigungsteile zu verwenden:
Achse: 1+2
Radschraube, Kegel 60°, Gewinde M12x1,5, Schaftlänge 28 mm
Zubehörkit: ZPS4X3056
Anzugsmoment: 110 Nm
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 26 zur ABE-Nr. 45820 nach §22 StVZO
Nr. : RA-000554-J0-104
Anlage-Nr. : 21i
Seite : 6/6
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
EF0) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an der Vorder - und/oder an der
Hinterachse nur mit Rädern ausgerüstet sind deren Raddurchmesser größer als der
Raddurchmesser des Umrüstrades sind und/oder deren Felgenmaulweite größer als die
Felgenmaulweite des Umrüstrades sind.
G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des
Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO)
liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen-Kombination
nicht als wahlweise Ausrüstung auf der Anbaubestätigung eingetragen werden.
G7E) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 205/55R16 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
G9A) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nicht mit der Bereifungsgröße 185/70R14 ausgerüstet oder
diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-
Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist, sind die Auflagen A01)
und G01) zu beachten.
K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder
durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der
Radmitte herzustellen.
Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen
Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben
genannten Bereich abgedeckt sein.
N185) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen die serienmäßig an Vorder - und/oder Hinterachse
nur mit Sommer-Reifengrößen 185/ .. oder größer ausgerüstet sind und auch nur solche
Sommer-Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind.
T88) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1120 kg bei LI 88 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 560 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
T89) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1160 kg bei LI 89 . Die
Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 580 kg betragen (Angaben stehen auf dem
Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten.
Die Anlage 21i mit den Seiten 1-6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für
Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH
Geschäftsstelle Essen, 14.02.2020