Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5604.23 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 43 mm Lochkreisdurchmesser: 100 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 68,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 6. Ø68 Ø54.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 1937 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volkswagenwerk AG, Wolfsburg Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 1E, 1EX0, 1H, 1HX0, 1HX0F, Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP 40306 110 Nm 1HX1, 6E, 6ES, 6N, 6NF, 6X M12x1,5, Schaftlänge 28 mm RA-000554-C0-104-20a~VW-4-100-57-ET43_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: 1HX0 ABE / EG-Genehmigung: F804 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Vento 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 40 bis 85 Golf Variant 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 F804/NT17E 920/880 4/100/57,1 Typ: 1HX0F ABE / EG-Genehmigung: F894 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 85 Golf, Kombi 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 E05) F894/Nt06 890/800 4/100/57,1 Typ: 1H ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0068*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 85 Golf, Vento, 185/55R15 M+S A02) bis A10) Golf Syncro A93)E05) (Fahrzeuge mit großer Spurweite an Achse 2) 195/50R15 205/50R15 E05) 44 bis 85 Golf Variant, 185/55R15 M+S A02) bis A10) Golf Variant Syncro A93)E05) 195/50R15 205/50R15 E05) e1*96/79*0068*03E 950/990 4/100/57,1 RA-000554-C0-104-20a~VW-4-100-57-ET43_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: 1EX0 ABE / EG-Genehmigung: G407 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf Cabriolet 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 E05) G407/NT08E 960/800 4/100/57,1 Typ: 1E ABE / EG-Genehmigung: e1*96/79*0070*.. , e1*98/14*0070*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Golf-Cabriolet 185/55R15 A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 E05) e1*96/79*0070*10 950/810 4/100/57,1 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: G156 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 85 Golf syncro 185/55R15 A02) bis A10) A93) 195/50R15 205/50R15 E05) 66 bis 85 Golf Variant syncro 195/55R15 205/50R15 E05) G156/NT12E 950/980 4/100/57,1 Typ: 1HX1 ABE / EG-Genehmigung: e1*92/53*0004*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 Golf Syncro 185/55R15 M+S A02) bis A10) A93) 195/50R15 e1*93/81*0004*01E 890/880 4/100/57,1 RA-000554-C0-104-20a~VW-4-100-57-ET43_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: 6N ABE / EG-Genehmigung: G774; e1*96/79*0069*.. , e1*98/14*0069*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 92 Polo 195/45R15 A02) bis A10) E20) e1*98/14*0069*11E 780/730 4/100/57,1 850/780 Typ: 6NF ABE / EG-Genehmigung: G951 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 33 bis 55 Polo LKW 195/45R15 A02) bis A10) G951/NT06 780/730 4/100/57,1 Typ: 6X ABE / EG-Genehmigung: e1*97/27*0085*.. , e1*98/14*0085*.. , e1*2001/116*0085*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 74 Lupo 195/45R15 A02) bis A10) e1*97/27*0085*02 820/690(700) 4/100/57 e1*2001/116*0085*17E Typ: 6E ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0114*.. , e1*2001/116*0114*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 Lupo 195/45R15 A02) bis A10) E20) e1*98/14*0114*10 730/590(-) 4/100/57 e1*2001/116*0114*14E Typ: 6ES ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0147*.. , e1*2001/116*0147*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 92 Lupo GTI 195/45R15 A02) bis A10) e1*2001/116*0147*08E 770/600 4/100/57 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000554-C0-104-20a~VW-4-100-57-ET43_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000554-C0-104-20a~VW-4-100-57-ET43_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 20a Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E20) Nicht zulässig an Fahrzeugen, die als 3-Liter oder 5-Liter Auto eingestuft sind. Die Anlage Nr. 20a mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000554-C0-104-20a~VW-4-100-57-ET43_42R560.docx