Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R5604.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 0 Ø76 Ø64.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 1937 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Honda Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment BB1, BB2, BB3, BB9, CB3, CB7, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40832 110 Nm CB8, CC7, CC9, CD7, CD9, M12x1,5 CE1, CE2, CE7, CE8, CE9, CF1, CG7, CG8, CG9, CH2, CH5, CH6, CH7, CH8, MB6, MC2, CG4 RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: CB3 ABE / EG-Genehmigung: F280 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 98 Honda Accord 2000 185/65R15 A02) bis A10) E05) 185/65R15 M+S 195/60R15 205/55R15 A01)K44) 205/60R15 A01)K44) F280/03E 955/880 4/114,3/64 Typ: CB7 ABE / EG-Genehmigung: F312 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 bis 110 Honda Accord 2000 185/65R15 A02) bis A10) E05) 185/65R15 M+S 195/60R15 205/55R15 A01)K44) 205/60R15 A01)K44) F312/03E 970/930 4/114,3/64 Typ: CB8 ABE / EG-Genehmigung: F714 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 bis 110 Honda Accord Aerodeck 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 A01)K44) 205/60R15 A01)K44) 185/65R15 M+S F714/02E 1000/1010 4/114,3/64 RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: CC9 ABE / EG-Genehmigung: G255 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Honda Accord Aerodeck 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 A01)K44) 205/60R15 A01)K44) 185/65R15 M+S G255/01E 1000/1020 4/114,3/64 Typen: ABE / EG-Genehmigung: CC7 G247 CE7 e11*93/81*0020*.. CE8 e11*96/27*0024*.. CE9 e11*96/27*0025*.. CF1 e11*96/27*0026*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 110 Honda Accord 185/65R15 A02) bis A10) E05) 195/60R15 205/55R15 A01)K15) 205/60R15 A01)K15) 185/65R15 M+S 990/950 4/114,3/64 Typen : ABE / EG-Genehmigung: CE1 G689 CE1 e11*93/81*0035*.. CE2 G690 CE2 e11*93/81*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 Honda Accord Aerodeck 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 185/65R15 M+S 1000/1020 4/114,3/64 RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typen : ABE / EG-Genehmigung: CD7 e11*93/81*0005*.. CD9 e11*93/81*0034*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 110 Honda Accord Coupe 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 185/65R15 M+S 1010/1020 4/114,3/64 Typen : ABE / EG-Genehmigung: BB2 F983 BB3 F984 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 118 Honda Prelude 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 A01)K42) 225/50R15 A01)K42) 950/820 4/114,3/64 Typ: BB1 ABE / EG-Genehmigung: G256 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 136 Honda Prelude 195/60R15 M+S A02) bis A10) 205/55R15 A01)K42) 225/50R15 A01)K42) G256/NT03 950/820 4/114,3/64 Typ: BB9 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0036*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 Honda Prelude 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 A01)K42) 225/50R15 A01)K42) 185/65R15 M+S e6*95/54*0036*02 950/810 4/114,3/64 RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typen : ABE / EG-Genehmigung: MB6 e11*96/27*0070*.. MC2 e11*96/79*0090*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 98 bis 118 Honda Civic, 185/55R15 M+S A02) bis A10) Honda Civic Aerodeck 195/55R15 205/50R15 880/865 4/114,3/64 Typen : ABE / EG-Genehmigung: CG7 e11*98/14*0103*.. CG8 e11*98/14*0104*.. CG9 e11*98/14*0105*.. CH2 e11*98/14*0116*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 108 Honda Accord Stufenheck 195/60R15 A02) bis A10)E04) 205/55R15 1040/900 4/114,3/64 Typ: CG4 ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 108 Honda Accord Coupe 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 e6*95/54*0048*00 985/900 4/114,3/64 Typen : ABE / EG-Genehmigung: CH5 e11*98/14*0117*.. CH6 e11*98/14*0118*.. CH7 e11*98/14*0119*.. CH8 e11*98/14*0120*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 108 Honda Accord (Stufenheck) 195/60R15 A02) bis A10) 205/55R15 4/114,3/64 RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-I0-104 Anlage-Nr. : 23 Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen. K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen - die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum Schraubenkopf gekürzt werden. K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 150 mm vor und hinter der senkrechten Radmittenebene umzulegen. Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx