Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 1/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R5604.08
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 0 Ø76 Ø64.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 1937 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Honda
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
BB1, BB2, BB3, BB9, CB3, CB7, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40832 110 Nm
CB8, CC7, CC9, CD7, CD9, M12x1,5
CE1, CE2, CE7, CE8, CE9,
CF1, CG7, CG8, CG9, CH2,
CH5, CH6, CH7, CH8, MB6,
MC2, CG4
RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx
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Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 2/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: CB3
ABE / EG-Genehmigung: F280
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 98 Honda Accord 2000 185/65R15 A02) bis A10)
E05)
185/65R15 M+S
195/60R15
205/55R15
A01)K44)
205/60R15
A01)K44)
F280/03E 955/880 4/114,3/64
Typ: CB7
ABE / EG-Genehmigung: F312
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 110 Honda Accord 2000 185/65R15 A02) bis A10)
E05)
185/65R15 M+S
195/60R15
205/55R15
A01)K44)
205/60R15
A01)K44)
F312/03E 970/930 4/114,3/64
Typ: CB8
ABE / EG-Genehmigung: F714
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 bis 110 Honda Accord Aerodeck 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
A01)K44)
205/60R15
A01)K44)
185/65R15 M+S
F714/02E 1000/1010 4/114,3/64
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Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 3/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: CC9
ABE / EG-Genehmigung: G255
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Honda Accord Aerodeck 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
A01)K44)
205/60R15
A01)K44)
185/65R15 M+S
G255/01E 1000/1020 4/114,3/64
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
CC7 G247
CE7 e11*93/81*0020*..
CE8 e11*96/27*0024*..
CE9 e11*96/27*0025*..
CF1 e11*96/27*0026*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
85 bis 110 Honda Accord 185/65R15 A02) bis A10)
E05)
195/60R15
205/55R15
A01)K15)
205/60R15
A01)K15)
185/65R15 M+S
990/950 4/114,3/64
Typen : ABE / EG-Genehmigung:
CE1 G689
CE1 e11*93/81*0035*..
CE2 G690
CE2 e11*93/81*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 Honda Accord Aerodeck 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
185/65R15 M+S
1000/1020 4/114,3/64
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Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 4/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typen : ABE / EG-Genehmigung:
CD7 e11*93/81*0005*..
CD9 e11*93/81*0034*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 110 Honda Accord Coupe 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
185/65R15 M+S
1010/1020 4/114,3/64
Typen : ABE / EG-Genehmigung:
BB2 F983
BB3 F984
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 118 Honda Prelude 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
A01)K42)
225/50R15
A01)K42)
950/820 4/114,3/64
Typ: BB1
ABE / EG-Genehmigung: G256
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
136 Honda Prelude 195/60R15 M+S A02) bis A10)
205/55R15
A01)K42)
225/50R15
A01)K42)
G256/NT03 950/820 4/114,3/64
Typ: BB9
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0036*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 Honda Prelude 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
A01)K42)
225/50R15
A01)K42)
185/65R15 M+S
e6*95/54*0036*02 950/810 4/114,3/64
RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx
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Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 5/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typen : ABE / EG-Genehmigung:
MB6 e11*96/27*0070*..
MC2 e11*96/79*0090*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
98 bis 118 Honda Civic, 185/55R15 M+S A02) bis A10)
Honda Civic Aerodeck
195/55R15
205/50R15
880/865 4/114,3/64
Typen : ABE / EG-Genehmigung:
CG7 e11*98/14*0103*..
CG8 e11*98/14*0104*..
CG9 e11*98/14*0105*..
CH2 e11*98/14*0116*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 108 Honda Accord Stufenheck 195/60R15 A02) bis A10)E04)
205/55R15
1040/900 4/114,3/64
Typ: CG4
ABE / EG-Genehmigung: e6*95/54*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
108 Honda Accord Coupe 195/65R15 A02) bis A10)
205/60R15
e6*95/54*0048*00 985/900 4/114,3/64
Typen : ABE / EG-Genehmigung:
CH5 e11*98/14*0117*..
CH6 e11*98/14*0118*..
CH7 e11*98/14*0119*..
CH8 e11*98/14*0120*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
77 bis 108 Honda Accord (Stufenheck) 195/60R15 A02) bis A10)
205/55R15
4/114,3/64
RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 6/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 23
Seite : 7/7 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
E04) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 16-Zoll-Bereifung und
größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen sind.
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
K15) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der seitlichen Schutzleiste
bzw. Sicke bis zur Stoßfängeroberkante umzulegen.
K42) Um eine ausreichende Freigängigkeit an Achse 2 herzustellen, sind folgende Maßnahmen
erforderlich:
- die Radhausausschnittkante ist im Bereich von ca. 200 mm vor der Radmitte bis zur
Stoßfängeroberkante umzulegen
- die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf
einer Länge von ca. 150 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 8 mm zu kürzen
- die Befestigungslasche zwischen Stoßfänger und Radhaus muss bis zum
Schraubenkopf gekürzt werden.
K44) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination in den Radhäusern an
Achse 2 zu gewährleisten sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von 150 mm vor
und hinter der senkrechten Radmittenebene umzulegen.
Die Anlage Nr. 23 mit den Blättern 1 bis 7 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010
RA-000554-I0-104-23~HO-4-114_3-64-ET45_42R560.docx