Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 26 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 5 Fahrzeughersteller : HONDA, ROVER Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 45 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 4.080 42R5604.08 0 Ø64,1 Ø76 64,1 Kunststoff 675 1937 03//04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40832 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : CB7; CC1; CC7; CC9; CD7; CE1; CE2 110 Nm für Typ : CB3; CB8; CE7; CE8; CE9; CF1; CG7; CG8; CG9; CH2; CH5; CH6; CH7; CH8 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CB3 F280 66 - 98 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 71E; 72Y; 721; 195/60R15-87 725; 729; 73C; 74A; 205/55R15-87 11A; 21M 74P 205/60R15-89 11A; 21M CB7 F312 108 - 110 185/65R15 51G Lenkung Achse 1; 195/60R15 51G Allradlenkung; 195/60R15-87 10B; 11B; 11G; 11H; 205/55R15-87 11A; 21M 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/60R15-89 11A; 21M 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P CB8 F714 108 - 110 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 195/60R15-87 721; 725; 729; 73C; 205/55R15-87 11A; 21M 74A; 74P 205/60R15-89 11A; 21M CC1 F985 98 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15-87 11A; 24M 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 11A; 24D; 24J 74A; 74P CC7 G247 85 - 116 185/65R15 51G; 51J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 11A; 24J; 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15-87 11A; 24J 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 11A; 24K; 362 74A; 74P CC9 G255 98 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15-87 11A; 22B 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 11A; 22B 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 26 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 5 Verkaufsbezeichnung: HONDA ACCORD Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen CD7 e11*93/81*0005*.. 110 185/65R15 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15 51G 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 74A; 74P CE1 e11*93/81*0035*.. 110 185/65R15 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15 51G 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 74A; 74P CE1 G689 110 185/65R15 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15 51G 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 74A; 74P CE2 e11*93/81*0036*.. 100 185/65R15 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15 51G 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 74A; 74P CE2 G690 100 185/65R15 51G; 52J 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15 51G 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 74A; 74P CE7 e11*93/81*0020*.. 85 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15-87 11A; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P CE8 e11*93/81*0024*.. 96 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15-87 11A; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P CE9 e11*93/81*0025*.. 110 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15-87 11A; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P CF1 e11*93/81*0026*.. 77 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15-87 11A; 24J 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P CG7 e11*98/14*0103*.. 77 - 108 195/60R15-88 Stufenheck; CG8 e11*98/14*0104*.. 205/55R15-87 11A; 24J; 24M Schrägheck; CG9 e11*98/14*0105*.. 10B; 11B; 11G; 11H; CH2 e11*98/14*0116*.. 12A; 51A; 71E; 721; CH5 e11*98/14*0117*.. 725; 729; 73C; 74A; CH6 e11*98/14*0118*.. 74P CH7 e11*98/14*0119*.. CH8 e11*98/14*0120*.. Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : ROVER Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40832 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 26 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 5 Verkaufsbezeichnung: ROVER 600 SERIE Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen RH e11*93/81*0048*.., 77 - 116 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H; G529 77 - 147 195/60R15 51G 12A; 51A; 71E; 72Y; 205/55R15-87 11A; 24J 721; 725; 729; 73C; 205/60R15-89 11A; 24J; 362 74A; 74P; 76Q Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 26 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 5 gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24K) An den Radhäusern ist - sofern serienmäßig nicht vorhanden - durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Bei Nachrüstung ist der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist.Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 72Y) Wenn bei Fahrzeugen die Funktionsfähigkeit des elektronischen Reifendruck-Kontrollsystem der Firma BERU erhalten bleiben soll, so ist das Ventil Beru, Bezeichnung RDV 003 (Beru Artikel-Nr. 0535 007 003 bzw. Alligator Artikel-Nr. 590 387), Länge 49mm, Farbkennzeichnung schwarz, zu verwenden. Es sind die Hinweise und Montageanleitung des Fahrzeugherstellers bzw. Ventilherstellers zu beachten. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0255-04-MURD/N16 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45820 ANLAGE: 26 Radtyp: 42R560 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 10.08.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 5 von 5 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. 76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.