Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 25 Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5604.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 1937 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug verbaute sicherheits- und/oder umweltrelevante Fahrzeugsysteme (z.B. Reifendruckkontrollsysteme) müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben bzw. entsprechend ersetzt werden. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul / Südkorea Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment ATOS bzw. MX, EF, FC, FCT, J- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40835 110 Nm 1, J-2, LANTRA (RD), RD, X-3, M12x1,5 XD, Y-2, Y-3 RA-000554-D0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 25 Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: J-1 ABE / EG-Genehmigung: F900 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 93 Lantra 185/55R15 A02) bis A10) 195/50R15 205/50R15 A01)K03a)K16) F900/NT4E 900/795 4/114,3/67,1 Typ: Y-2 ABE / EG-Genehmigung: F893 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 80 bis 107 Sonata ww. Ascente ww. 195/60R15 A02) bis A10) Confiro 205/60R15 F893/NT2 950/950 4/114,3/67,1 Typ: Y-3 ABE / EG-Genehmigung: G598; e11*93/81*0064*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 107 Sonata 195/65R15 A02) bis A10) A93) 205/60R15 e11*93/81*0064*01E 1030/930 4/114,3/67,1 Typ: X-3 ABE / EG-Genehmigung: G889; e4*96/27*0019*.., e4*98/14*0019*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 44 bis 73 Accent ww. Pony ww. 185/55R15 A02) bis A10)A11) Excel S09) e4*98/14*0019*04 790/770 RA-000554-D0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 25 Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: J-2 ABE / EG-Genehmigung: H128 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 94 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)A11) (Limousine) S09) 195/50R15 205/50R15 A01)K16)K32) 66 bis 94 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)A11) (Kombi) S09) 195/50R15 205/50R15 A01)K16)K18)K32) 102 Coupe 205/50R15 A02) bis A10)A11) S09) 215/45R15 M00) H128/NT02 895/890 4/114,3/67,1 Typ: LANTRA (RD) ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0037*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 50 bis 102 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)A11) (Limousine) S09) 195/50R15 205/50R15 A01)K16)K32) 50 bis 102 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)A11) (Kombi) S09) 195/50R15 205/50R15 A01)K16)K18)K32) e11*93/81*0037*05 900/890 4/114,3/67,1 Typ: RD ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0065*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 79 bis 102 Coupe 205/50R15 A02) bis A10)A11) S09) 215/45R15 M00) e11*93/81*0065*07 895/770 4/114,3/67,1 RA-000554-D0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 25 Seite : 4/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: XD ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0048*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 105 Hyundai Elantra 185/65R15 A02) bis A10) S02) 185/65R15 M+S 195/60R15 e11*98/14*0122*08 1030/950 4/114,3/67,1 Typ: EF ABE / EG-Genehmigung: e4*97/27*0032*.., e4*98/14*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 100 bis 118 Sonata, Sonica 205/60R15 A02) bis A10) E47) A93)B21) 96 bis 127 Sonata, Sonica 205/65R15 E48) e4*98/14*0032*05 1100/995 4/114,3/67,0 Typ: ATOS bzw. MX ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0092*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 40 bis 43 ATOS, ATOS Prime 165/50R15 A02) bis A10) S08) e11*96/79*0092*08E 690/690 4/114,3/67,1 Typen: ABE / EG-Genehmigung: FC e4*98/14*0059*.. FCT e4*2001/116*0126*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 90 Matrix 185/60R15 A02) bis A10) 195/55R15 S02) 205/55R15 e4*98/14*0056*13 1030/970(0) 4/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000554-D0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 25 Seite : 5/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A11) Die Sonderräder dürfen an der Innenseite nicht mit Klammergewichten ausgewuchtet wer- den. Auf ausreichenden Abstand zwischen Felge und Längslenker ist zu achten. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000554-D0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 20 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-D0-104 Anlage-Nr. : 25 Seite : 6/6 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 B21) Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig: (geprüfter Bremsfreigang) - VA: belüftete Bremsscheibe Ø257x22 mm (Bremssattel BC 140049), - HA: unbelüftete Bremsscheibe Ø262x10 mm (Bremssattel BC 140039). E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/60R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/65R15 ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum Schweller komplett umzulegen. K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der umgelegten Radhauskante zu kürzen. K32) An Achse 2 muss die Metallasche zur Befestigung des Stoßfängers um mindestens 35 mm gekürzt (vollständig abtrennen) und der Stoßfänger anschließend mit einer 3 mm Blechschraube an der verbleibenden Lasche (weiter hinten im Radhaus) befestigt werden. Danach ist die Lasche schräg bis zum Schraubenkopf zu kürzen. M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben. Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers nachzuweisen. S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen. S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen. S09) An Achse 2 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu entfernen. Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 26.10.2011 RA-000554-D0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx