Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 1/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke: RONAL
Radausführung: 42R5604.08
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 1937 mm
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul / Südkorea
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
ATOS bzw. MX, EF, FC, FCT, J- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40835 110 Nm
1, J-2, LANTRA (RD), RD, X-3, M12x1,5
XD, Y-2, Y-3
Typ: J-1
ABE / EG-Genehmigung: F900
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 93 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)
195/50R15
205/50R15
A01)K03a)K16)
F900/NT4E 900/795 4/114,3/67,1
RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
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Nr. : RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 2/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: Y-2
ABE / EG-Genehmigung: F893
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
80 bis 107 Sonata ww. Ascente ww. 195/60R15 A02) bis A10)
Confiro
205/60R15
F893/NT2 950/950 4/114,3/67,1
Typ: Y-3
ABE / EG-Genehmigung: G598; e11*93/81*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
63 bis 107 Sonata 195/65R15 A02) bis A10)
A93)
205/60R15
e11*93/81*0064*01E 1030/930 4/114,3/67,1
Typ: X-3
ABE / EG-Genehmigung: G889; e4*96/27*0019*.., e4*98/14*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
44 bis 73 Accent ww. Pony ww. 185/55R15 A02) bis A10)A11)
Excel S09)
e4*98/14*0019*04 790/770
Typ: J-2
ABE / EG-Genehmigung: H128
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 94 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)A11)
(Limousine) S09)
195/50R15
205/50R15
A01)K16)K32)
66 bis 94 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)A11)
(Kombi) S09)
195/50R15
205/50R15
A01)K16)K18)K32)
102 Coupe 205/50R15 A02) bis A10)A11)
S09)
215/45R15
M00)
H128/NT02 895/890 4/114,3/67,1
RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
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Nr. : RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. : 25
Seite : 3/6 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: LANTRA (RD)
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
50 bis 102 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)A11)
(Limousine) S09)
195/50R15
205/50R15
A01)K16)K32)
50 bis 102 Lantra 185/55R15 A02) bis A10)A11)
(Kombi) S09)
195/50R15
205/50R15
A01)K16)K18)K32)
e11*93/81*0037*05 900/890 4/114,3/67,1
Typ: RD
ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
79 bis 102 Coupe 205/50R15 A02) bis A10)A11)
S09)
215/45R15
M00)
e11*93/81*0065*07 895/770 4/114,3/67,1
Typ: XD
ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 105 Hyundai Elantra 185/65R15 A02) bis A10)
S02)
185/65R15 M+S
195/60R15
e11*98/14*0122*08 1030/950 4/114,3/67,1
Typ: EF
ABE / EG-Genehmigung: e4*97/27*0032*.., e4*98/14*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
100 bis 118 Sonata, Sonica 205/60R15 A02) bis A10)
E47) A93)B21)
96 bis 127 Sonata, Sonica 205/65R15
E48)
e4*98/14*0032*05 1100/995 4/114,3/67,0
RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: ATOS bzw. MX
ABE / EG-Genehmigung: e11*96/79*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
40 bis 43 ATOS, ATOS Prime 165/50R15 A02) bis A10)
S08)
e11*96/79*0092*08E 690/690 4/114,3/67,1
Typen: ABE / EG-Genehmigung:
FC e4*98/14*0059*..
FCT e4*2001/116*0126*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
60 bis 90 Matrix 185/60R15 A02) bis A10)
195/55R15
S02)
205/55R15
e4*98/14*0056*13 1030/970(0) 4/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
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Nr. : RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. : 25
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A11) Die Sonderräder dürfen an der Innenseite nicht mit Klammergewichten ausgewuchtet wer-
den. Auf ausreichenden Abstand zwischen Felge und Längslenker ist zu achten.
A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
B21) Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig: (geprüfter Bremsfreigang)
- VA: belüftete Bremsscheibe Ø257x22 mm (Bremssattel BC 140049),
- HA: unbelüftete Bremsscheibe Ø262x10 mm (Bremssattel BC 140039).
E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/60R15
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/65R15
ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
Maßnahmen erforderlich sein.
K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
Schweller komplett umzulegen.
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Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
umgelegten Radhauskante zu kürzen.
K32) An Achse 2 muss die Metallasche zur Befestigung des Stoßfängers um mindestens 35
mm gekürzt (vollständig abtrennen) und der Stoßfänger anschließend mit einer 3 mm
Blechschraube an der verbleibenden Lasche (weiter hinten im Radhaus) befestigt werden.
Danach ist die Lasche schräg bis zum Schraubenkopf zu kürzen.
M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
nachzuweisen.
S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.
S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
S09) An Achse 2 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
entfernen.
Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 26.10.2011
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