Seite 1
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5
Seite 6
							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    1/6                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R560
Art des Sonderrades:                         einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                               RONAL
Radausführung:                                           42R5604.08
Radgröße:                                                  6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                          45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                     114,3 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                     76,0 mm
Zentrierart:                                          Mittenzentrierung
Zentrierring:                                           7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                           675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                    1937 mm



Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Hyundai Motor Company Seoul / Südkorea

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                 Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                      moment
ATOS bzw. MX, EF, FC, FCT, J- Radmutter, Kegel 60°, Gewinde                ZP 40835 110 Nm
1, J-2, LANTRA (RD), RD, X-3, M12x1,5
XD, Y-2, Y-3


Typ:                         J-1
ABE / EG-Genehmigung:        F900
Motorleistung Handelsbezeichnungen   zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                 vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 93     Lantra                185/55R15                            A02) bis A10)

                                     195/50R15

                                     205/50R15
                                     A01)K03a)K16)
F900/NT4E       900/795                                                   4/114,3/67,1




RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    2/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                          Y-2
ABE / EG-Genehmigung:         F893
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 80 bis 107    Sonata ww. Ascente ww.    195/60R15                         A02) bis A10)
              Confiro
                                         205/60R15
F893/NT2             950/950                                               4/114,3/67,1



Typ:                         Y-3
ABE / EG-Genehmigung:        G598; e11*93/81*0064*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 63 bis 107    Sonata                 195/65R15                            A02) bis A10)
                                      A93)

                                         205/60R15
e11*93/81*0064*01E   1030/930                                              4/114,3/67,1



Typ:                          X-3
ABE / EG-Genehmigung:         G889; e4*96/27*0019*.., e4*98/14*0019*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 44 bis 73     Accent ww. Pony ww.     185/55R15                           A02) bis A10)A11)
              Excel                                                        S09)

e4*98/14*0019*04     790/770



Typ:                         J-2
ABE / EG-Genehmigung:        H128
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 94      Lantra                    185/55R15                         A02) bis A10)A11)
              (Limousine)                                                  S09)
                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         A01)K16)K32)

66 bis 94             Lantra             185/55R15                         A02) bis A10)A11)
                     (Kombi)                                               S09)
                                         195/50R15

                                         205/50R15
                                         A01)K16)K18)K32)

102                  Coupe               205/50R15                         A02) bis A10)A11)
                                                                           S09)
                                         215/45R15
                                         M00)
H128/NT02            895/890                                               4/114,3/67,1




RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    3/6                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         LANTRA (RD)
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0037*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 50 bis 102    Lantra                  185/55R15                           A02) bis A10)A11)
              (Limousine)                                                  S09)
                                       195/50R15

                                          205/50R15
                                          A01)K16)K32)
 50 bis 102          Lantra               185/55R15                        A02) bis A10)A11)
                    (Kombi)                                                S09)
                                          195/50R15

                                          205/50R15
                                          A01)K16)K18)K32)
e11*93/81*0037*05   900/890                                                4/114,3/67,1



Typ:                         RD
ABE / EG-Genehmigung:        e11*93/81*0065*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 79 bis 102    Coupe                   205/50R15                           A02) bis A10)A11)
                                                                           S09)
                                          215/45R15
                                          M00)
e11*93/81*0065*07   895/770                                                4/114,3/67,1



Typ:                           XD
ABE / EG-Genehmigung:          e4*98/14*0048*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 105    Hyundai Elantra           185/65R15                         A02) bis A10)
                                                                           S02)
                                          185/65R15 M+S

                                          195/60R15
e11*98/14*0122*08   1030/950                                               4/114,3/67,1



Typ:                         EF
ABE / EG-Genehmigung:        e4*97/27*0032*.., e4*98/14*0032*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                   vorne und hinten, ggf. Auflagen
 100 bis 118  Sonata, Sonica           205/60R15                           A02) bis A10)
                                       E47)                                A93)B21)
 96 bis 127   Sonata, Sonica           205/65R15
                                       E48)
e4*98/14*0032*05    1100/995                                               4/114,3/67,0




RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    4/6                                                                  Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                         ATOS bzw. MX
ABE / EG-Genehmigung:        e11*96/79*0092*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen                    Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 40 bis 43    ATOS, ATOS Prime         165/50R15                                A02) bis A10)
                                                                                S08)

e11*96/79*0092*08E   690/690                                                    4/114,3/67,1



Typen:                              ABE / EG-Genehmigung:
FC                                  e4*98/14*0059*..
FCT                                 e4*2001/116*0126*..
Motorleistung        Handelsbezeichnungen     zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                          vorne und hinten, ggf. Auflagen
 60 bis 90           Matrix                   185/60R15                         A02) bis A10)

                                               195/55R15
                                                                                S02)
                                               205/55R15
e4*98/14*0056*13     1030/970(0)                                                4/114,3/67,1




Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.


RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    5/6                                                       Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A11) Die Sonderräder dürfen an der Innenseite nicht mit Klammergewichten ausgewuchtet wer-
     den. Auf ausreichenden Abstand zwischen Felge und Längslenker ist zu achten.

A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

B21) Das Sonderrad ist nur bei folgender Bremsanlage zulässig: (geprüfter Bremsfreigang)
     - VA: belüftete Bremsscheibe Ø257x22 mm (Bremssattel BC 140049),
     - HA: unbelüftete Bremsscheibe Ø262x10 mm (Bremssattel BC 140039).

E47) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/60R15
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

E48) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit der Reifengröße 205/65R15
     ausgerüstet sind oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
     vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
     Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere
     Maßnahmen erforderlich sein.

K16) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten von Stoßfängeroberkante bis zum
     Schweller komplett umzulegen.



RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25
Seite :                    6/6                                                           Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


K18) An Achse 2 ist die ins Radhaus ragende Kante des Stoßfängers entsprechend der
     umgelegten Radhauskante zu kürzen.

K32) An Achse 2 muss die Metallasche zur Befestigung des Stoßfängers um mindestens 35
     mm gekürzt (vollständig abtrennen) und der Stoßfänger anschließend mit einer 3 mm
     Blechschraube an der verbleibenden Lasche (weiter hinten im Radhaus) befestigt werden.
     Danach ist die Lasche schräg bis zum Schraubenkopf zu kürzen.

M00) Die Montierbarkeit dieser Reifengröße ist auf der hier im Gutachten beschriebenen
     Felgengröße nach der ETRTO Norm nicht freigegeben.
     Für das verwendete Reifenfabrikat/-typ ist die Montierbarkeit des Reifens auf der hier
     beschriebenen Felgengröße durch eine Bestätigung des jeweiligen Reifenherstellers
     nachzuweisen.

S02) Die auf den Radanlageflächen überstehenden Schrauben sind zu entfernen.

S08) An Achse 1 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
     entfernen.

S09) An Achse 2 sind die auf der Radanlagefläche überstehenden Kreuzschlitzschrauben zu
     entfernen.


Die Anlage Nr. 25 mit den Blättern 1 bis 6 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 26.10.2011




RA-000554-C0-104-25~HY-4-114_3-67-ET45_42R560.docx