Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-H0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R5604.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 1937 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Kia Motors Corp. (ROK) bzw. Hyundai Motors Corp. (ROK) Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment FC, FE, GC, GD, M-300E Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40835 110 Nm M12x1,5 RA-000554-H0-104-25a~KI-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-H0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: GC ABE / EG-Genehmigung: e13*93/81*0014*.., e13*95/54*0014*.., e13*96/27*0014*.., e13*98/14*0014*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 98 Kia Clarus ww. Kia Credos 195/55R15 A02) bis A10) (Lim. und Kombi) 195/60R15 e13*98/14*0014*12E Lim. 970/950 4/114.3/67 Kombi 970/990 Typ: M-300E ABE / EG-Genehmigung: e9*98/14*0032*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 77 bis 102 Kia Joice 195/65R15 A02) bis A10) 205/60R15 A01)K32) 195/65R15 M+S e9*98/14*0032*04 1050/1100 4/114.3/67 Typ: FC ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0121*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 81 Kia Carens 195/55R15 A02) bis A10) (bis e11*98/14*0121*06) 205/50R15 205/55R15 A01)G01) 77 bis 103 Kia Carens 195/60R15 A02) bis A10) (ab e11*98/14*0121*07) E05) 205/60R15 205/55R15 e11*98/14*0121*14E 1040/1030 4/114.3/67 Typ: GD ABE / EG-Genehmigung: e4*98/14*0053*.., e4*2001/116*0053*.. Motorleistung Handelsbezeichnung(en) zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 100 bis 124 Kia Magentis 195/65R15 A02) bis A10) E03) 205/60R15 e4*98/14*0053*08E 1080/1040 4/114.3/67 RA-000554-H0-104-25a~KI-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-H0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: FE ABE / EG-Genehmigung: e11*2001/116*0228*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen, Auflagen und Hinweise (kW) ggf. Auflagen 75 bis 105 Kia Cerato 185/65R15 A02) bis A10) A93) 195/60R15 A93) 205/55R15 e11*2001/116*0228*07E 1030/950 4/114.3/67 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000554-H0-104-25a~KI-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-H0-104 Anlage-Nr. : 25a Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). E03) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 15-Zoll-Bereifung und größer ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muss, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. K32) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten ab Höhe seitlicher Schutzleiste nach unten bis ca. 100 mm oberhalb Türunterkante umzulegen. Die Anlage Nr. 25a mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000554-H0-104-25a~KI-4-114_3-67-ET45_42R560.docx