Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 24 Seite : 1/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Sonderrades: einteiliges Leichtmetallsonderrad Handelsmarke: RONAL Radausführung: 42R5604.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 8 Ø76 Ø66.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 1937 mm Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Nissan Motor Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment M20M, M20N, N16, P10, P11, Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40852 110 Nm W10 M12x1,25 Typ: P10 ABE / EG-Genehmigung: F 499; F 499/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 110 Nissan Primera 185/55R15 A02) bis A10) E19) 195/50R15 F499/1/NT05E 935/900 4/114,3/66 RA-000554-C0-104-24~NI-4-114_3-66-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 24 Seite : 2/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: W10 ABE / EG-Genehmigung: F 532; e1*93/81*0010*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 85 Nissan Primera 195/55R15 A02) bis A10) (Kombi) ê1*93/81*0010*02 930/980(1045) 4/114,3/66 Typ: P11 ABE / EG-Genehmigung: e11*93/81*0060*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 110 Nissan Primera, 185/65R15 A02) bis A10) Nissan Primera Kombi G11) 195/50R15 E09)T82) 195/55R15 195/60R15 G11) 205/50R15 E09) 205/55R15 110 Nissan Primera 2,0 GT 195/55R15 A02) bis A10) 195/60R15 205/55R15 e1*93/81*0060*06 990/920 4/114,3/66 Typ: N16 ABE / EG-Genehmigung: e11*98/14*0129*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 60 bis 100 Nissan Almera 185/65R15 A02) bis A10) 195/60R15 205/55R15 e11*98/14*0129*13 1010/970 4/114,3/66 RA-000554-C0-104-24~NI-4-114_3-66-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 24 Seite : 3/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: M20M ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0016*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Nissan NV 200 185/55R15 A02) bis A10) A93)T86) 185/55R15C A93) 185/60R15 A93) 195/50R15 T86) 195/55R15 205/50R15 A01)K01)K04) e11*2007/46*0016*00 960/1130(0) 4/114,3/66 Typ: M20N ABE / EG-Genehmigung: e11*2007/46*0017*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 81 Nissan NV 200 185/55R15 A02) bis A10) A93)T86) 185/55R15C A93) 185/60R15 A93) 195/50R15 T86) 195/55R15 205/50R15 A01)K01)K04) e11*2007/46*0017*00 960/1130(0) 4/114,3/66 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000554-C0-104-24~NI-4-114_3-66-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 24 Seite : 4/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A93) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Vorderachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000554-C0-104-24~NI-4-114_3-66-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-C0-104 Anlage-Nr. : 24 Seite : 5/5 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 E09) Nur zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit 14-Zoll-Bereifung ausgerüstet sind oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. E19) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb. G01) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeige des Geschwindigkeitsmessers und des Wegstreckenzählers innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen (§ 57 StVZO) liegt. Sofern die Anzeige angeglichen werden muß, kann diese Rad-Reifen- Kombination nicht als wahlweise Ausrüstung auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung eingetragen werden. G11) Bei Fahrzeugen, die serienmäßig nur mit 14 - Zoll - Bereifung ausgerüstet sind, sind die Auflagen A01) und G01) zu beachten. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. T82) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 950 kg bei LI 82 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 475 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . T86) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1060 kg bei LI 86 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 530 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten . Die Anlage Nr. 24 mit den Blättern 1 bis 5 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000554-C0-104-24~NI-4-114_3-66-ET45_42R560.docx