Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-H0-104 Anlage-Nr. : 25d Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R560 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R5604.08 Radgröße: 6Jx15H2 Rad-Einpresstiefe: 45 mm Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1 geprüfte Radlast: 675 kg bei Reifenabrollumfang: 1937 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, S-405 08 Gothenburg / Sweden Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment V Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40835 110 Nm M12x1,5 RA-000554-H0-104-25d~VO-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-H0-104 Anlage-Nr. : 25d Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 Typ: V ABE / EG-Genehmigung: H284 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Volvo S40, Volvo V40 195/50R15 A02) bis A10) S04) 195/55R15 205/50R15 H284/NT02E 920/840 4/114,3/67,1 Typ: V ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0007*.., e4*95/54*0007*.., e4*96/27*0007*.. , e4*98/14*0007*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 103 Volvo S40, Volvo V40 185/65R15 M+S A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen A92)E05) S04) bis EG-Genehm.-Nr. e4*95/54*0007*03) 195/50R15 195/55R15 205/50R15 66 bis 147 Volvo S40, Volvo V40 195/55R15 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen S04) mit EG-Genehm.-Nr. 205/55R15 ab e4*96/27*0007*04 bis e4*98/14*0007*12) 205/50R15 185/65R15 M+S A92)E05) 75 bis 147 Volvo S40, Volvo V40 185/65R15 A02) bis A10) (Fahrzeugausführungen S04) mit EG-Genehm.-Nr. 185/65R15 M+S ab e4*98/14*0007*13, = ab Modelljahr 2001) 195/60R15 205/55R15 195/60R15 M+S e4*2001/116*0007*20 950/870 4/114,3/67,1 Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. RA-000554-H0-104-25d~VO-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-H0-104 Anlage-Nr. : 25d Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. A92) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers). RA-000554-H0-104-25d~VO-4-114_3-67-ET45_42R560.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 24 zur ABE-Nr. 45820 Nr. : RA-000554-H0-104 Anlage-Nr. : 25d Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R560 E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. S04) An der Hinterachse ist die Befestigungsschraube auf der Radanlagefläche vor Anbau der Sonderräder zu entfernen. Die Anlage Nr. 25d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010 RA-000554-H0-104-25d~VO-4-114_3-67-ET45_42R560.docx