Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten
Radtyp: 42R560
Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke: RONAL
Montageposition: Vorder-und Hinterachse
Radausführung: 42R5604.08
Radgröße: 6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe: 45 mm
Lochkreisdurchmesser: 114,3 mm
Lochzahl: 4
Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm
Zentrierart: Mittenzentrierung
Zentrierring: 7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast: 675 kg
bei Reifenabrollumfang: 1937 mm
Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.
Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, S-405 08 Gothenburg / Sweden
Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs-
moment
V Radmutter, Kegel 60°, Gewinde ZP 40835 110 Nm
M12x1,5
RA-000554-I0-104-25d~VO-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
Typ: V
ABE / EG-Genehmigung: H284
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 Volvo S40, Volvo V40 195/50R15 A02) bis A10)
S04)
195/55R15
205/50R15
H284/NT02E 920/840 4/114,3/67,1
Typ: V
ABE / EG-Genehmigung: e4*93/81*0007*.., e4*95/54*0007*.., e4*96/27*0007*.. , e4*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise
(kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen
66 bis 103 Volvo S40, Volvo V40 185/65R15 M+S A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen A92)E05) S04)
bis EG-Genehm.-Nr.
e4*95/54*0007*03) 195/50R15
195/55R15
205/50R15
66 bis 147 Volvo S40, Volvo V40 195/55R15 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen S04)
mit EG-Genehm.-Nr. 205/55R15
ab e4*96/27*0007*04
bis e4*98/14*0007*12) 205/50R15
185/65R15 M+S
A92)E05)
75 bis 147 Volvo S40, Volvo V40 185/65R15 A02) bis A10)
(Fahrzeugausführungen S04)
mit EG-Genehm.-Nr. 185/65R15 M+S
ab e4*98/14*0007*13,
= ab Modelljahr 2001) 195/60R15
205/55R15
195/60R15 M+S
e4*2001/116*0007*20 950/870 4/114,3/67,1
Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
Muster bescheinigen zu lassen.
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.
A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.
A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
verwenden.
A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
Gutachten erlaubt wird.
A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
ausgewuchtet werden.
A92) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
Fahrzeugherstellers).
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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 25 zur ABE-Nr. 45820
Nr. : RA-000554-I0-104
Anlage-Nr. : 25d
Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t
Auftraggeber : Ronal GmbH
Teiletyp : 42R560
E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
Fahrzeuges zugelassen ist.
S04) An der Hinterachse ist die Befestigungsschraube auf der Radanlagefläche vor Anbau der
Sonderräder zu entfernen.
Die Anlage Nr. 25d mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .
Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010
RA-000554-I0-104-25d~VO-4-114_3-67-ET45_42R560.docx