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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25d
Seite :                    1/3                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                      42R560
Art des Sonderrades:                          einteiliges Leichtmetallsonderrad
Handelsmarke:                                                RONAL
Radausführung:                                            42R5604.08
Radgröße:                                                   6Jx15H2
Rad-Einpresstiefe:                                           45 mm
Lochkreisdurchmesser:                                      114,3 mm
Lochzahl:                                                        4
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                           Mittenzentrierung
Zentrierring:                                            7 Ø76 Ø67.1
geprüfte Radlast:                                            675 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1937 mm

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller oder Marke : Volvo Car Corporation, S-405 08 Gothenburg / Sweden

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                  Beschreibung der Befestigungsteile        Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                       moment
V                                Radmutter, Kegel 60°, Gewinde              ZP 40835 110 Nm
                                 M12x1,5

Typ:                           V
ABE / EG-Genehmigung:          H284
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen               Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103   Volvo S40, Volvo V40    195/50R15                            A02) bis A10)
                                                                           S04)
                                      195/55R15

                                      205/50R15
H284/NT02E      920/840                                                    4/114,3/67,1




RA-000554-C0-104-25d~VO-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25d
Seite :                    2/3                                                                        Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


Typ:                           V
ABE / EG-Genehmigung:          e4*93/81*0007*.., e4*95/54*0007*.., e4*96/27*0007*.. , e4*98/14*0007*..
Motorleistung Handelsbezeichnungen       zulässige Reifengrößen                       Auflagen und Hinweise
(kW)                                     vorne und hinten, ggf. Auflagen
 66 bis 103   Volvo S40, Volvo V40       185/65R15 M+S                                A02) bis A10)
              (Fahrzeugausführungen      A92)E05)                                     S04)
              bis EG-Genehm.-Nr.
              e4*95/54*0007*03)          195/50R15

                                              195/55R15

                                              205/50R15
 66 bis 147           Volvo S40, Volvo V40    195/55R15                              A02) bis A10)
                      (Fahrzeugausführungen                                          S04)
                      mit EG-Genehm.-Nr.      205/55R15
                      ab e4*96/27*0007*04
                      bis e4*98/14*0007*12)   205/50R15

                                              185/65R15 M+S
                                              A92)E05)
 75 bis 147           Volvo S40, Volvo V40    185/65R15                              A02) bis A10)
                      (Fahrzeugausführungen                                          S04)
                      mit EG-Genehm.-Nr.      185/65R15 M+S
                      ab e4*98/14*0007*13,
                      = ab Modelljahr 2001)   195/60R15

                                              205/55R15

                                              195/60R15 M+S

e4*2001/116*0007*20   950/870                                                        4/114,3/67,1



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.



RA-000554-C0-104-25d~VO-4-114_3-67-ET45_42R560.docx
Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 19 zur ABE-Nr. 45820
Nr. :                      RA-000554-C0-104
Anlage-Nr. :               25d
Seite :                    3/3                                                          Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R560


A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen
     mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.

A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

A92) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm auftragen, ist
     nur auf den Rädern der Antriebsachse zulässig (siehe auch Bedienungsanleitung des
     Fahrzeugherstellers).

E05) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße bereits serienmäßig
     eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein,
     Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des
     Fahrzeuges zugelassen ist.

S04) An der Hinterachse ist die Befestigungsschraube auf der Radanlagefläche vor Anbau der
     Sonderräder zu entfernen.


Die Anlage Nr. 25d mit den Blättern 1 bis 3 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R560 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 25.08.2010




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