Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 14 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 1 von 4 Fahrzeughersteller : AUDI Raddaten: Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40 Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig loch werkstoff Rad- Abroll ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum 4.052 42R6654.05 2 Ø57 Ø76 57 Kunststoff 615 1990 04//04 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad Zubehör : ZP-NR. 40525 Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 44 C727 51 - 101 205/55R16 90 ADM; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AD3 44 C727/1 51 - 101 205/55R16 90 ADM; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AD3 Verkaufsbezeichnung: AUDI 100,200, -QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 44 Q D403 65 - 66 205/55R16 90 ADM; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AD3 44 Q D403/1 65 - 100 205/55R16 90 ADM; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P; AD3 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80, 90 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 89 e1*92/53*0002*.., 66 - 128 205/55R16 90 Cabrio; e1*98/14*0002*.. 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71E; 721; 725; 729; 73C; 74A; 74P Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 14 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 2 von 4 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80, 90 Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 89 E251 37 - 100 195/50R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 205/45R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A; 74P 82 - 125 205/50R16-86 Coupe 205/55R16-88 Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang 118 195/50R16 Stufenheck; 11A; 22I; 364; 631 118 - 125 205/45R16 Stufenheck; 11A; 22I; 364; 631 89 E251/1 50 - 101 195/50R16-83 Stufenheck; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H; 22I; 364 12A; 51A; 71E; 721; 205/45R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A; 74P 82 - 85 205/50R16-86 Coupe; Automatikgetriebe 3Gang 82 - 110 205/50R16-86 Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang; 11A; 54A 82 - 128 205/55R16-88 Coupe; nicht Automatikgetriebe 3Gang 85 - 98 205/50R16 Cabrio; 11A; 54A; 631 205/55R16-88 Cabrio 123 205/45R16 Stufenheck; 11A; 22I; 364; 631 Verkaufsbezeichnung: AUDI 80-, 90-QUATTRO Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen 89 Q E399 65 - 101 195/50R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 205/45R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A; 74P 98 - 125 205/50R16 Coupe; 11A; 54A; 631 205/55R16-88 Coupe 118 195/50R16 Stufenheck; 11A; 22I; 364; 631 118 - 125 205/45R16 Stufenheck; 11A; 22I; 364; 631 89 Q E399/1 66 - 101 195/50R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 71E; 721; 205/45R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A; 74P 98 - 128 205/50R16 Coupe; 11A; 54A; 631 205/55R16-88 Coupe 123 205/45R16 Stufenheck; 11A; 22I; 364; 631 Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 14 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 3 von 4 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu berücksichtigen. 631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt: BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH, GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland. Gutachten 366-0320-04-MURD/N21 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819 ANLAGE: 14 Radtyp: 42R665 Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009 _______________________________________________________________________________________________________________ Seite: 4 von 4 Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr erforderlich. ADM) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.1983 (ab Fahrgestellnummer 44ZDN084848 bzw. 44ZDA073834) zulässig. Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95 von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.