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							Gutachten 366-0320-04-MURD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819
ANLAGE: 14                                                          Radtyp: 42R665
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 19.10.2009
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Fahrzeughersteller                        : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm           : 6 1/2 J X 16 H2              Einpreßtiefe (mm)       : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl      : 108/4                        Zentrierart             : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung     Ausführungsbezeichnung                                Mitten Zentrierring-    zul.       zul.     gültig
                                                                     loch   werkstoff        Rad-       Abroll   ab
                    Kennzeichnung            Kennzeichnung           (mm)                    last       umf.     Fertig
                    Rad                      Zentrierring                                    (kg)       (mm)     datum
4.052               42R6654.05               2 Ø57 Ø76                    57      Kunststoff    615      1990    04//04


Verwendungsbereich/Fz-Hersteller          : AUDI
Befestigungsteile                         : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör                                   : ZP-NR. 40525
Anzugsmoment der Befestigungsteile        : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung:    AUDI 100, 200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
44           C727              51 - 101 205/55R16 90              ADM; 11A; 22I               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; AD3
44             C727/1                  51 - 101 205/55R16 90      ADM; 11A; 22I               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; AD3

Verkaufsbezeichnung:    AUDI 100,200, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen          Auflagen
44 Q         D403              65 - 66 205/55R16 90               ADM; 11A; 22I               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; AD3
44 Q           D403/1                  65 - 100 205/55R16 90      ADM; 11A; 22I               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12A; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P; AD3

Verkaufsbezeichnung:     AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis   kW       Reifen                   Auflagen zu Reifen          Auflagen
89           e1*92/53*0002*..,  66 - 128 205/55R16 90                                         Cabrio;
               e1*98/14*0002*..                                                               10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                              12K; 51A; 71E; 721;
                                                                                              725; 729; 73C; 74A;
                                                                                              74P




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0320-04-MURD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819
ANLAGE: 14                                                          Radtyp: 42R665
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 19.10.2009
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Verkaufsbezeichnung:    AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
89           E251              37 - 100 195/50R16-83              Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/45R16-83       Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P
                                     82 - 125 205/50R16-86        Coupe
                                              205/55R16-88        Coupe; nicht
                                                                  Automatikgetriebe 3Gang
                                     118       195/50R16          Stufenheck; 11A; 22I;
                                                                  364; 631
                                     118 - 125 205/45R16          Stufenheck; 11A; 22I;
                                                                  364; 631
89             E251/1                50 - 101 195/50R16-83        Stufenheck; 11A; 22B;     10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                  22I; 364                  12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/45R16-83       Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P
                                     82 - 85   205/50R16-86       Coupe;
                                                                  Automatikgetriebe 3Gang
                                     82 - 110 205/50R16-86        Coupe; nicht
                                                                  Automatikgetriebe
                                                                  3Gang; 11A; 54A
                                     82 - 128 205/55R16-88        Coupe; nicht
                                                                  Automatikgetriebe 3Gang
                                     85 - 98   205/50R16          Cabrio; 11A; 54A; 631
                                               205/55R16-88       Cabrio
                                     123       205/45R16          Stufenheck; 11A; 22I;
                                                                  364; 631

Verkaufsbezeichnung:    AUDI 80-, 90-QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis  kW       Reifen                    Auflagen zu Reifen        Auflagen
89 Q         E399              65 - 101 195/50R16-83              Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/45R16-83       Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P
                                     98 - 125 205/50R16           Coupe; 11A; 54A; 631
                                              205/55R16-88        Coupe
                                     118      195/50R16           Stufenheck; 11A; 22I;
                                                                  364; 631
                                     118 - 125 205/45R16          Stufenheck; 11A; 22I;
                                                                  364; 631
89 Q           E399/1                66 - 101 195/50R16-83        Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
                                                                                            12A; 51A; 71E; 721;
                                               205/45R16-83       Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A;
                                                                                            74P
                                     98 - 128 205/50R16           Coupe; 11A; 54A; 631
                                              205/55R16-88        Coupe
                                     123      205/45R16           Stufenheck; 11A; 22I;
                                                                  364; 631




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0320-04-MURD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819
ANLAGE: 14                                                          Radtyp: 42R665
Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 19.10.2009
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
     Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
     entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
     oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
     Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
     FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
     dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
     Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
     ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
     den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
     bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
     dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
     der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
     sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
     Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
     gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
     gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
     erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
     Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
     nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
     Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
     Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
     aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
     Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
     diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I)   Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
       diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
       der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
     Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
     Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
     Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
     Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
     wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
     berücksichtigen.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
     BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
     GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.



                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0320-04-MURD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819
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Hersteller: Ronal GmbH                                              Stand: 19.10.2009
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      Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
      ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
      Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
     werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
     außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
     Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
     Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
     Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
     Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
     das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
     Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
     Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
     die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
     Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
     beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
     Zentrierringe verwendet werden.
AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
     Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr
     erforderlich.
ADM) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.1983 (ab
     Fahrgestellnummer 44ZDN084848 bzw. 44ZDA073834) zulässig.




                              Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
                von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.