Gutachten 366-0320-04-MURD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819
ANLAGE: 14 Radtyp: 42R665
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009
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Fahrzeughersteller : AUDI
Raddaten:
Radgröße nach Norm : 6 1/2 J X 16 H2 Einpreßtiefe (mm) : 40
Lochkreis (mm)/Lochzahl : 108/4 Zentrierart : Mittenzentrierung
Technische Daten, Kurzfassung
Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten Zentrierring- zul. zul. gültig
loch werkstoff Rad- Abroll ab
Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig
Rad Zentrierring (kg) (mm) datum
4.052 42R6654.05 2 Ø57 Ø76 57 Kunststoff 615 1990 04//04
Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : AUDI
Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 26,5 mm, Kegelw. 60 Grad
Zubehör : ZP-NR. 40525
Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100, 200
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
44 C727 51 - 101 205/55R16 90 ADM; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; AD3
44 C727/1 51 - 101 205/55R16 90 ADM; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; AD3
Verkaufsbezeichnung: AUDI 100,200, -QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
44 Q D403 65 - 66 205/55R16 90 ADM; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; AD3
44 Q D403/1 65 - 100 205/55R16 90 ADM; 11A; 22I 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P; AD3
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
89 e1*92/53*0002*.., 66 - 128 205/55R16 90 Cabrio;
e1*98/14*0002*.. 10B; 11B; 11G; 11H;
12K; 51A; 71E; 721;
725; 729; 73C; 74A;
74P
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0320-04-MURD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819
ANLAGE: 14 Radtyp: 42R665
Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009
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Verkaufsbezeichnung: AUDI 80, 90
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
89 E251 37 - 100 195/50R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
205/45R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A;
74P
82 - 125 205/50R16-86 Coupe
205/55R16-88 Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang
118 195/50R16 Stufenheck; 11A; 22I;
364; 631
118 - 125 205/45R16 Stufenheck; 11A; 22I;
364; 631
89 E251/1 50 - 101 195/50R16-83 Stufenheck; 11A; 22B; 10B; 11B; 11G; 11H;
22I; 364 12A; 51A; 71E; 721;
205/45R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A;
74P
82 - 85 205/50R16-86 Coupe;
Automatikgetriebe 3Gang
82 - 110 205/50R16-86 Coupe; nicht
Automatikgetriebe
3Gang; 11A; 54A
82 - 128 205/55R16-88 Coupe; nicht
Automatikgetriebe 3Gang
85 - 98 205/50R16 Cabrio; 11A; 54A; 631
205/55R16-88 Cabrio
123 205/45R16 Stufenheck; 11A; 22I;
364; 631
Verkaufsbezeichnung: AUDI 80-, 90-QUATTRO
Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen
89 Q E399 65 - 101 195/50R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
205/45R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A;
74P
98 - 125 205/50R16 Coupe; 11A; 54A; 631
205/55R16-88 Coupe
118 195/50R16 Stufenheck; 11A; 22I;
364; 631
118 - 125 205/45R16 Stufenheck; 11A; 22I;
364; 631
89 Q E399/1 66 - 101 195/50R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 10B; 11B; 11G; 11H;
12A; 51A; 71E; 721;
205/45R16-83 Stufenheck; 11A; 22I; 364 725; 729; 73C; 74A;
74P
98 - 128 205/50R16 Coupe; 11A; 54A; 631
205/55R16-88 Coupe
123 205/45R16 Stufenheck; 11A; 22I;
364; 631
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0320-04-MURD/N21
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Auflagen
10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter
Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.
11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen
oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER,
FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend
dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.
11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der
Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt
ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit
den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis
bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung
der Fahrzeugpapiere enthält.
11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen,
sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die
Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen;
gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird
gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.
11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als
erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden.
Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß
nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.
12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten
Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist.
Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort
aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.
12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese
Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).
22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.
22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.
364) Diese Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung.
51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw.
Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.
Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit
Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.
54A) Es ist der Nachweis zu erbringen, daß die Anzeigen von Geschwindigkeitsmesser und
Wegstreckenzähler innerhalb der zulässigen Toleranzen liegen. Sofern eine Angleichung durchgeführt
wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen in den Fahrzeugpapieren zu
berücksichtigen.
631) Die Eignung von "ZR"-Reifen der folgenden Hersteller wird bestätigt:
BRIDGESTONE, CONTINENTAL, DUNLOP, FALKEN, FIRESTONE, FULDA, GOODRICH,
GOODYEAR, KLEBER, MICHELIN, PIRELLI, SEMPERIT, TOYO, UNIROYAL und YOKOHAMA.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.
Gutachten 366-0320-04-MURD/N21
zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 45819
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Hersteller: Ronal GmbH Stand: 19.10.2009
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Werden Reifen anderer Hersteller verwendet, so ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die
ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den
Fahrzeugpapieren mitzuführen.
71E) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte angebracht
werden.
721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von
außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen
Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig.
Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des
Ventilherstellers zu beachten.
725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur
Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.
729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann
das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des
Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die
Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden.
73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.
74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist
die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von
Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu
beachten.
74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen
Zentrierringe verwendet werden.
AD3) Die Verwendung der Sonderräder ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen mit Servolenkung. Ab
Modelljahr 1986 und ab FahrzeugIdent.-Nr. WAUZZZ44ZG... ist eine Servolenkung nicht mehr
erforderlich.
ADM) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.1983 (ab
Fahrgestellnummer 44ZDN084848 bzw. 44ZDA073834) zulässig.
Akkreditiert unter DAR-Registriernummer KBA-P 00001-95
von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.