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							Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    1/4                                                             Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Technische Daten, Kurzfassung
Raddaten


Radtyp:                                                     42R665
Art des Rades:                                     einteiliges Leichtmetall-Rad
Handelsmarke:                                                RONAL
Montageposition:                                    Vorder-und Hinterachse
Radausführung:                                            42R6654.05
Radgröße:                                                  6½Jx16H2
Rad-Einpresstiefe:                                           40 mm
Lochkreisdurchmesser:                                       108 mm
Lochzahl:                                                       4
Mittenlochdurchmesser:                                      76,0 mm
Zentrierart:                                            Mittenzentrierung
Zentrierring:                                             2 Ø76 Ø57
geprüfte Radlast:                                            615 kg
bei Reifenabrollumfang:                                     1990 mm



Allgemeine Anforderungen
Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen
nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben.

Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller                 :   Audi AG, 85045 Ingolstadt

Radbefestigung
Fahrzeugtyp(en)                   Beschreibung der Befestigungsteile         Zubehör-Kit Anzugs-
                                                                                         moment
44Q, 44                           Radschraube, Kegel 60°, Gewinde              ZP40525 100 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm
B4, 89, 89Q                       Radschraube, Kegel 60°, Gewinde                 ZP40525 110 Nm
                                  M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. :               14
Seite :                    2/4                                                            Mo b i l i t ä t
Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                           44
ABE / EG-Genehmigung:          C727; C727/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 51 bis 101   Audi 100                  205/55R16                         A01) bis A10)E41)E42)
              (Limousine u. Avant)                                        K03a)K04a)K28)


C727/ C727/1/09E   1050/980                                               4/108/57



Typ:                         44Q
ABE / EG-Genehmigung:        D403; D403/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 65 bis 101   Audi 100-Quattro,       205/55R16                           A01) bis A10)E41)E42)
              Audi 100-Avant Quattro,                                     K03a)K04a)K28)
              Audi 200 Quattro,
              Audi 200 Avant-Quattro
D403/D403/1/04E    1030/1050                                              4/108/57



Typ:                         89
ABE / EG-Genehmigung:        E251; E251/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen    zulässige Reifengrößen              Auflagen und Hinweise
(kW)                                  vorne und hinten, ggf. Auflagen
 37 bis 125   Audi 80,                205/45R16                           A01) bis A10)
              Audi 90                                                     K28)K31)

 83 bis 85         Audi Coupé            205/50R16                        A02) bis A10)
                   (3-Gang Automatik)


 82 bis 128        Audi Coupe,           205/50R16                        A02) bis A10)
                   Audi Kabriolet
                                         205/55R16

E251/1/NT10        1100/870                                               4/108/57



Typ:                           89Q
ABE / EG-Genehmigung:          E399; E399/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 125   Audi 80 quattro,          205/45R16                         A01) bis A10)
              Audi 90 quattro                                             K28)K31)

 98 bis 128        Audi Coupe quattro    205/50R16                        A02) bis A10)

                                         205/55R16

E399/NT07E         950/950                                                4/108/57
E399/1/NT08        1080/950




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


Typ:                           B4
ABE / EG-Genehmigung:          F889; F889/1
Motorleistung Handelsbezeichnungen      zulässige Reifengrößen            Auflagen und Hinweise
(kW)                                    vorne und hinten, ggf. Auflagen
 52 bis 128   Audi 80,                  205/50R16                         A02) bis A10)
              Audi 80 quattro,
              Audi 80 Avant,            205/55R16
              Audi 80 Avant quattro     A01)K32)

F889/NT06E,     1080/1110,1080/1110                                       4/108/57
F889/1/NT05E



Auflagen und Hinweise
A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach-
     verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach-
     verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf
     einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten
     Muster bescheinigen zu lassen.

A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
     den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
     Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
     ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der
     Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
     verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus
     der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und
     Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten
     Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig.

A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch
     keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig
     mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und
     ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile
     müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein
     und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen.

A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den
     Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders
     angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu
     verwenden.

A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller
     vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.




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Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 29 zur ABE-Nr. 45819
Nr. :                      RA-000477-I0-104
Anlage-Nr. :               14
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Auftraggeber :             Ronal GmbH
Teiletyp :                 42R665


A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht
     länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb
     ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich
     großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
     verwendet werden.

A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es
     sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im
     Gutachten erlaubt wird.

A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten
     ausgewuchtet werden.

E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983
     und folgenden Fahrzeuggestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig.

E42) Die Auflagen K03,K04 und K28 sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der
     Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der
     Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.(runde Radausschnitte)

K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach
      vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch
      mehrere Maßnahmen erforderlich sein.

K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach
      hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch
      Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie
      serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere
      Maßnahmen erforderlich sein.

K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten.

K31) Bei Fahrzeugen mit dem Stoßfänger des Audi 90 sind an Achse 2 die in den Radlauf
     stehenden Enden der Chromleiste um ca. 10 mm zu kürzen.

K32) An Achse 2 ist - sofern an älteren Fz. Ausführungen noch vorhanden - die am
     Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor
     und hinter der Radmitte komplett abzutrennen.


Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten
für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH .

Geschäftsstelle Essen, 18.08.2010




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