Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819 Nr. : RA-000477-J0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 1/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: 42R665 Art des Rades: einteiliges Leichtmetall-Rad Handelsmarke: RONAL Montageposition: Vorder-und Hinterachse Radausführung: 42R6654.05 Radgröße: 6½Jx16H2 Rad-Einpresstiefe: 40 mm Lochkreisdurchmesser: 108 mm Lochzahl: 4 Mittenlochdurchmesser: 76,0 mm Zentrierart: Mittenzentrierung Zentrierring: 2 Ø76 Ø57 geprüfte Radlast: 615 kg bei Reifenabrollumfang: 1990 mm Allgemeine Anforderungen Im Fahrzeug vorgeschriebene Fahrzeugsysteme, z.B. Reifendruckkontrollsysteme, müssen nach Anbau der Sonderräder funktionsfähig bleiben. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Audi AG, 85045 Ingolstadt Radbefestigung Fahrzeugtyp(en) Beschreibung der Befestigungsteile Zubehör-Kit Anzugs- moment 44Q, 44 Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40525 100 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm B4, 89, 89Q Radschraube, Kegel 60°, Gewinde ZP40525 110 Nm M14x1,5, Schaftlänge 26,5 mm RA-000477-J0-104-14~AU-4-108-57-ET40_42R665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819 Nr. : RA-000477-J0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 2/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Typ: 44 ABE / EG-Genehmigung: C727; C727/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 101 Audi 100 205/55R16 A01) bis A10)E41)E42) (Limousine u. Avant) K03a)K04a)K28) C727/ C727/1/09E 1050/980 4/108/57 Typ: 44Q ABE / EG-Genehmigung: D403; D403/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 65 bis 101 Audi 100-Quattro, 205/55R16 A01) bis A10)E41)E42) Audi 100-Avant Quattro, K03a)K04a)K28) Audi 200 Quattro, Audi 200 Avant-Quattro D403/D403/1/04E 1030/1050 4/108/57 Typ: 89 ABE / EG-Genehmigung: E251; E251/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 37 bis 125 Audi 80, 205/45R16 A01) bis A10) Audi 90 K28)K31) 83 bis 85 Audi Coupé 205/50R16 A02) bis A10) (3-Gang Automatik) 82 bis 128 Audi Coupe, 205/50R16 A02) bis A10) Audi Kabriolet 205/55R16 E251/1/NT10 1100/870 4/108/57 Typ: 89Q ABE / EG-Genehmigung: E399; E399/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 125 Audi 80 quattro, 205/45R16 A01) bis A10) Audi 90 quattro K28)K31) 98 bis 128 Audi Coupe quattro 205/50R16 A02) bis A10) 205/55R16 E399/NT07E 950/950 4/108/57 E399/1/NT08 1080/950 RA-000477-J0-104-14~AU-4-108-57-ET40_42R665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819 Nr. : RA-000477-J0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 3/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 Typ: B4 ABE / EG-Genehmigung: F889; F889/1 Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 52 bis 128 Audi 80, 205/50R16 A02) bis A10) Audi 80 quattro, Audi 80 Avant, 205/55R16 Audi 80 Avant quattro A01)K32) F889/NT06E, 1080/1110,1080/1110 4/108/57 F889/1/NT05E Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sach- verständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsach- verständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. RA-000477-J0-104-14~AU-4-108-57-ET40_42R665.docx Gutachten zur Erteilung des Nachtrags 30 zur ABE-Nr. 45819 Nr. : RA-000477-J0-104 Anlage-Nr. : 14 Seite : 4/4 Mo b i l i t ä t Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 42R665 A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden. E41) Die Verwendung der Sonderräder ist nur an Fahrzeugen ab Herstelldatum 01.03.1983 und folgenden Fahrzeuggestellnummern 44ZDN 084848 bzw. 44ZDA 073834 zulässig. E42) Die Auflagen K03,K04 und K28 sind an Fahrzeugen die serienmäßig mit Rädern der Größe 7Jx15H2 ET35 (Stahl) bzw. 7½Jx15H2 ET35 (Leichtmetall) und der Bereifungsgröße 215/60R15 ausgerüstet sind nicht erforderlich.(runde Radausschnitte) K03a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 1 nach vorne zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K04a) Durch geeignete Maßnahmen ist für eine ausreichende Radabdeckung an Achse 2 nach hinten zu sorgen (z.B. durch Ausstellen des Stoßfängers, des Kotflügels, durch Tieferlegung oder durch Anbau von Karosserieteilen z.B. Schmutzfänger, soweit sie serienmäßig noch nicht vorhanden sind). Es können eine oder auch mehrere Maßnahmen erforderlich sein. K28) An Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten um 10 mm aufzuweiten. K31) Bei Fahrzeugen mit dem Stoßfänger des Audi 90 sind an Achse 2 die in den Radlauf stehenden Enden der Chromleiste um ca. 10 mm zu kürzen. K32) An Achse 2 ist - sofern an älteren Fz. Ausführungen noch vorhanden - die am Außenkotflügel anliegende Wulst des Kunststoffinnenkotflügels im Bereich von 45° vor und hinter der Radmitte komplett abzutrennen. Die Anlage Nr. 14 mit den Blättern 1 bis 4 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 42R665 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 18.08.2010 RA-000477-J0-104-14~AU-4-108-57-ET40_42R665.docx